Verkehrskameras auf Baden-Württembergischen Verkehrswegen sind nicht frei einsehbar - wie lange und wieso?

Wegwegen sind die Verkehrskameras nichtmehr frei einsehbar? Es ist eine Sicherheitslage angegeben. Welche Lage ist hier gemeint?
Wie lange ist geplant, die Kameras unter Verschluss zu halten?
Mit welcher genauen Begründung?

Es ist nicht ersichtlich, wieso die Gesamtheit aller Kameras in ganz BaWü ausgeblendet ist, da keine erdenkliche Sicherheitslage ein durchgehendes ausblenden aller Kameras erfordert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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Philipp Lichtmannegger
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wegwegen sind …
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
Philipp Lichtmannegger
Betreff
Verkehrskameras auf Baden-Württembergischen Verkehrswegen sind nicht frei einsehbar - wie lange und wieso? [#261141]
Datum
17. Oktober 2022 11:57
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wegwegen sind die Verkehrskameras nichtmehr frei einsehbar? Es ist eine Sicherheitslage angegeben. Welche Lage ist hier gemeint? Wie lange ist geplant, die Kameras unter Verschluss zu halten? Mit welcher genauen Begründung? Es ist nicht ersichtlich, wieso die Gesamtheit aller Kameras in ganz BaWü ausgeblendet ist, da keine erdenkliche Sicherheitslage ein durchgehendes ausblenden aller Kameras erfordert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Philipp Lichtmannegger Anfragenr: 261141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261141/ Postanschrift Philipp Lichtmannegger << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Philipp Lichtmannegger
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
VM5-0590-5/8/1 Sehr geehrter Herr Lichtmannegger, vielen Dank für Ihre Anfrage über Fragdenstaat.de Ihre Fra…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
AW: EXTERN Verkehrskameras auf Baden-Württembergischen Verkehrswegen sind nicht frei einsehbar - wie lange und wieso? [#261141]
Datum
24. Oktober 2022 12:45
Status
Anfrage abgeschlossen
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34,5 KB


VM5-0590-5/8/1 Sehr geehrter Herr Lichtmannegger, vielen Dank für Ihre Anfrage über Fragdenstaat.de Ihre Fragen beantworten wir gerne wie folgt: 1. Wegwegen sind die Verkehrskameras nichtmehr frei einsehbar? Aufgrund des Russland-Ukraine-Krieges, den damit verbundenen militärischen Auseinandersetzungen und die Unterstützungsleistungen Europas/der Bundesrepublik für die Ukraine wurden bundesweit alle Webcams im Zuge von Straßen ausgeschaltet. Damit soll vermieden werden, dass militärisch interessante Verkehrsbewegungen (z.B. Militär- oder Hilfskonvois) öffentlich erkennbar sind. 2. Es ist eine Sicherheitslage angegeben. Welche Lage ist hier gemeint? Siehe Antwort zu Frage 1. 3. Wie lange ist geplant, die Kameras unter Verschluss zu halten? Alle Webcams bleiben bis auf Weiteres ausgeschaltet. Über eine etwaige Wieder-Inbetriebnahme verständigen sich Bund und die Länder. 4. Mit welcher genauen Begründung? Für die Aufrechterhaltung der inneren und äußeren Sicherheit der Bundesrepublik (z.B. zur Spionageabwehr) bleiben die Webcams bis auf Weiteres ausgeschaltet. Siehe auch Antwort zu Frage 3. Hinweis: Wir unterscheiden zwischen: • Webcams im Zuge von Straßen: sie liefern Bilder in Echtzeit und dienen der allgemeinen Verkehrsinformation für die Bevölkerung. Die Webcams sind von der Abschaltung betroffen. • Verkehrskameras dienen der Verkehrssteuerung über Verkehrsleitzentralen. Sie liefern nur Bilder für das Verkehrsmanagement und zur Steuerung von Verkehrsbeeinflussungsanlagen. Diese Bilder sind nicht öffentlich zugänglich und im Sinne der o.g. Anfrage nicht von der Abschaltung betroffen. Mit freundlichen Grüßen

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Philipp Lichtmannegger
Sehr << Anrede >> Herzlichen Dank für die äußerst schnelle und verständliche Antwort :) Mit freund…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
Philipp Lichtmannegger
Betreff
AW: EXTERN Verkehrskameras auf Baden-Württembergischen Verkehrswegen sind nicht frei einsehbar - wie lange und wieso? [#261141]
Datum
28. Oktober 2022 22:24
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Herzlichen Dank für die äußerst schnelle und verständliche Antwort :) Mit freundlichen Grüßen Philipp Lichtmannegger Anfragenr: 261141 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/261141/