Verkehrskontrolle Kreuzung Arnold-/Rothe-/Keplerstraße in Altona

Anfrage an: Polizei Hamburg

Sehr geehrte Damen und Herren,

zum wiederholten Male wurde heute, Donnerstag 10. September 2015, an der Kreuzung Arnold-/Rothe-/Keplerstraße in Altona eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Zeitpunkt: gegen 9:45 Uhr.

Dazu möchte ich gern Folgendes wissen:
1. Wie werden die häufigen Verkehrskontrollen an dieser sehr ruhigen Kreuzung begründet?
2. Wer gibt diese Verkehrskontrollen in Auftrag und wer kontrolliert Ergebnis und Notwendigkeit (= Validierung??
3. Welche Ergebnisse erbrachten die Verkehrskontrollen 2013, 2014 und im laufenden Jahr 2015?
4. Wie viele Unfälle und mit welcher Schwere ereigneten sich an dieser Kreuzung 2013, 2014 und im laufenden Jahr 2015?

Vielen Dank für Ihr Bemühen.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    10. September 2015
  • Frist
    13. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrskontrolle Kreuzung Arnold-/Rothe-/Keplerstraße in Altona [#11303]
Datum
10. September 2015 10:12
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Sehr geehrte Damen und Herren, zum wiederholten Male wurde heute, Donnerstag 10. September 2015, an der Kreuzung Arnold-/Rothe-/Keplerstraße in Altona eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Zeitpunkt: gegen 9:45 Uhr. Dazu möchte ich gern Folgendes wissen: 1. Wie werden die häufigen Verkehrskontrollen an dieser sehr ruhigen Kreuzung begründet? 2. Wer gibt diese Verkehrskontrollen in Auftrag und wer kontrolliert Ergebnis und Notwendigkeit (= Validierung?? 3. Welche Ergebnisse erbrachten die Verkehrskontrollen 2013, 2014 und im laufenden Jahr 2015? 4. Wie viele Unfälle und mit welcher Schwere ereigneten sich an dieser Kreuzung 2013, 2014 und im laufenden Jahr 2015? Vielen Dank für Ihr Bemühen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, aber spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte oder auch um Akteneinsicht nachzusuchen. Ich bitte Sie um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Hamburg
Antwortbrief an Herrn Antragsteller/in
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Antwortbrief an Herrn Antragsteller/in
Datum
16. September 2015 10:36
Status
Warte auf Antwort
Polizei Hamburg
Antwortbrief an Herrn Antragsteller/in.
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Antwortbrief an Herrn Antragsteller/in.
Datum
17. September 2015 10:03
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antwortbrief an FRAU Antragsteller/in. [#11303] Sehr geehrte Direktion Polizeikommissariate und Verkehr, vie…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwortbrief an FRAU Antragsteller/in. [#11303]
Datum
17. September 2015 13:15
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrte Direktion Polizeikommissariate und Verkehr, vielen Dank für Ihr schnelles Antwortschreiben auf meine Anfrage vom 10.Sept.2015. Ich möchte Sie dennoch noch einmal behelligen. Ihre Antwort auf Frage 3 und 4 ist widersprüchlich zu Ihrer Antwort auf Frage 1, deshalb bitte ich Sie um Klarstellung der Sachlage: Ich fragte unter 3) nach den Ergebnissen der Verkehrskontrollen. Sie antworten darauf, dass die dafür notwendigen Informationen extra für mich erstellt werden müssten. Zuvor schrieben Sie in Antwort zu Frage 2): "Die Ergebnisse der Verkehrskontollen werden von der Dienstelle kontrolliert und hinsichtlich weitere Notwendigkeit bewertet." Damit belegen Sie selbst, dass es sehr wohl Ergebnisse gibt, die die Dienststelle "kontrolliert" und bewertet. Diese Ergebnisse möchte ich einsehen - siehe Frage 3), wozu Sie - wie Sie selbst schreiben - nach dem HmbTG verpflichtet sind. Ich fordere Sie deshalb erneut auf, mir die Ergebnisse offen zu legen, da sie ja offenbar vorhanden sind. Das Gleiche gilt für Frage 4 und Ihre Antwort auf Frage 1. Auch hier geben Sie zu, dass die Verkehrskontrollen aufgrund von Verkehrsunfällen an dieser Kreuzung veranlasst sind. Sie lehnen es aber ab, auf meine Frage 4 zu antworten, wie viele Verkehrsunfälle in den vergangenen Jahren sich dort ereignet haben. Ihre Verkehrskontrolle basiert u.a. auf den Verkerhrsunfällen an dieser Kreuzung, mir aber schreiben Sie, das Sie diese Daten erst erheben müssten, extra für meine Anfrage? Zudem führt die Polizei eine Unfall-Statistik für Hamburg. Es müssen also Daten vorliegen, die einsehbar sind. Ich fordere Sie deshalb erneut auf, mir meine Fragen 3) und 4) zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 11303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Polizei Hamburg
Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG Mit freundlichen Grüßen
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Antrag auf Informationszugang nach dem HmbTG
Datum
24. September 2015 06:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Mit freundlichen Grüßen