Verkehrslärm in Breuberg

die Antworten, die der Bauausschuss zu den folgenden Fragen erhalten hat bzw. den dem entsprechenden Protokoll anhängenden Mailverkehr, dem die Antworten zu entnehmen sind. Ich zitiere:
"* Was könnte man gegen den saisonalen Motorradlärm in Wald-Amorbach tun (ebenfalls
Spessartstr. und Hainstädter Str.)?
* Mainstraße Hainstadt - Um eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in Hainstadt zu
erreichen ist ein Lärmgutachten und ein Antrag beim RP erforderlich. Mehrere Gemeinden in
Südhessen haben diese Beschränkung bereits auf Kreis- und Bundesstraßen durchgesetzt. .
* Ohnehin ist für jede Kommune ein Lärmaktionsplan erforderlich, der vom RP durchgeführt wird.
* Allerdings ist die Lärmmessung von der Kommune zu leisten.
* Diese Messungen gehen in die Lärmkartierung des HLNUG (Hessisches Landesamt für Umwelt
Naturschutz und Geologie) ein und die ist dann im System ODEN des HLNUG einsehbar.
* Frage jetzt:
* Inwieweit sind Lärmmessungen bereits erfolgt oder wann sind sie vorgesehen.
* Ist unsere Verkehrsbehörde bereits an ODEN angeschlossen und Mitarbeiter im Umgang damit
geschult?
* Wann soll dann ein Antrag auf lärmbedingte Tempo-30-Beschränkung in der ganzen Mainstraße
beim RP beantragt werden?
*Warum wird das wilde Parken auf dem Bürgersteig, ohne Platz für Fußgänger bzw. Fußgängerinnen oder Kinderwagen, in der Mainstraße Hainstadt geduldet? Hier wird klar gegen die StVO verstoßen.
*In der 70-km/h-Strecke zwischen Hainstadt und Rosenbach gilt Überholverbot. Es sollte das
Überholen von Traktoren erlaubt sein. Hier bilden sich regelmäßig Staus, da hier viele Traktoren in Richtung Biogasanlage unterwegs sind."
Bitte antworten Sie an die unten genannte Emailadresse.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    10. Juli 2023
  • Frist
    12. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Antworten, die der Bauausschu…
An Magistrat der Stadt Breuberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrslärm in Breuberg [#283600]
Datum
10. Juli 2023 17:07
An
Magistrat der Stadt Breuberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Antworten, die der Bauausschuss zu den folgenden Fragen erhalten hat bzw. den dem entsprechenden Protokoll anhängenden Mailverkehr, dem die Antworten zu entnehmen sind. Ich zitiere: "* Was könnte man gegen den saisonalen Motorradlärm in Wald-Amorbach tun (ebenfalls Spessartstr. und Hainstädter Str.)? * Mainstraße Hainstadt - Um eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h in Hainstadt zu erreichen ist ein Lärmgutachten und ein Antrag beim RP erforderlich. Mehrere Gemeinden in Südhessen haben diese Beschränkung bereits auf Kreis- und Bundesstraßen durchgesetzt. . * Ohnehin ist für jede Kommune ein Lärmaktionsplan erforderlich, der vom RP durchgeführt wird. * Allerdings ist die Lärmmessung von der Kommune zu leisten. * Diese Messungen gehen in die Lärmkartierung des HLNUG (Hessisches Landesamt für Umwelt Naturschutz und Geologie) ein und die ist dann im System ODEN des HLNUG einsehbar. * Frage jetzt: * Inwieweit sind Lärmmessungen bereits erfolgt oder wann sind sie vorgesehen. * Ist unsere Verkehrsbehörde bereits an ODEN angeschlossen und Mitarbeiter im Umgang damit geschult? * Wann soll dann ein Antrag auf lärmbedingte Tempo-30-Beschränkung in der ganzen Mainstraße beim RP beantragt werden? *Warum wird das wilde Parken auf dem Bürgersteig, ohne Platz für Fußgänger bzw. Fußgängerinnen oder Kinderwagen, in der Mainstraße Hainstadt geduldet? Hier wird klar gegen die StVO verstoßen. *In der 70-km/h-Strecke zwischen Hainstadt und Rosenbach gilt Überholverbot. Es sollte das Überholen von Traktoren erlaubt sein. Hier bilden sich regelmäßig Staus, da hier viele Traktoren in Richtung Biogasanlage unterwegs sind." Bitte antworten Sie an die unten genannte Emailadresse.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 283600 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/283600/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Magistrat der Stadt Breuberg
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Magistrat der Stadt Breuberg
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Juli 2023 17:07
Status
Warte auf Antwort

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Magistrat der Stadt Breuberg
Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend werden die Fragen die das Ordnungsamt betreffen beantwortet. …
Von
Magistrat der Stadt Breuberg
Betreff
AW: Verkehrslärm in Breuberg [#283600]
Datum
13. Juli 2023 15:32
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> nachfolgend werden die Fragen die das Ordnungsamt betreffen beantwortet. Motorradlärm Wald-Amorbach --> Kontrollen durch die Polizei. Mainstraße Hainstadt --> Aktuell befinden wir uns in der 4. Runde des Lärmaktionsplanes. Dieser wird vom Regierungspräsidium erstellt. Der Wunsch nach Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt von Hainstadt wurde dabei schon geäußert. Die Lärmberechnung erfolgt durch den jeweiligen Straßenbaulastträger. Das ist in diesem Fall Hessen Mobil. Sollte vom RP nach Abschluss des Lärmaktionsplanes empfohlen werden Tempo 30 einzurichten, obliegt es der Entscheidung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde, in diesem Fall der Landrat des Odenwaldkreises, ob diese auch angeordnet wird. Wann Lärmmessungen erfolgen kann von dieser Stelle nicht beantwortet werden, da Lärm nicht gemessen, sondern berechnet wird. Diese Berechnungen führt der Straßenbaulastträger durch. Wann dies geschieht müssen Sie bei Hessen Mobil erfragen. Die Kommune benötigt keine Lärmberechnungen, da auf kommunalen Straßen bereits durchgehend Tempo 30 gilt. Einen Zugang zu ODEN ist vorhanden. Eine Schulung hat noch nicht stattgefunden. Ein Antrag auf Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt ist bislang noch nicht erfolgt, da die einzige Option auf Geschwindigkeitsreduzierung in diesem Fall die Lärmbelastung ist. Und diese wird ja gerade erst ermittelt (in diesem Zuge wurde auch die Bevölkerung gehört). Parken auf dem Bürgersteig in Hainstadt --> Das Parken auf dem Bürgersteig in Hainstadt ohne Platz für die Fußgänger wird nicht geduldet. Entsprechende Vergehen werden, sofern sie bekannt werden, geahndet. Strecke zwischen Hainstadt und Rosenbach --> Das Überholverbot wurde durch den Landrat des Odenwaldkreises angeordnet. Fragen diesbezüglich richten Sie bitte an die zuständige Behörde. Wir bitten um Verständnis, dass wir von der Beantwortung gleichgelagerter Anfragen zukünftig Abstand nehmen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen