Verkehrslandeplatz Speyer: Flugverfahrenn Verbindlichkeit der FLugverfahren, Ahndung bei Nicht-Einhaltrung der Flugverfahren
1. Die veröffentlichten Flugrouten / Flugverfahren für den Verkehrslandeplatz Speyer.
2. Bildet die vom DFS veröffentlichte VFR die Flugrouten ab?
3. Sind diese Flugrouten verbindlich? Bzw. welche Abweichungen sind wann zulässig? Da am gleichen Tag mit Abstand weniger Minuten Flugrouten mal eingehalten werden und mal nicht: wer überprüft eine etwaige Zulässigkeit von Abweichungen? Wo und bei wem kann man diese Überprüfungen einsehen bzw. anfordern?
4. Muß bei Abweichungen von den Flugrouten die Aufsichtsbehörde (für den Speyerer Verkehrslandeplatz ist das der LBM Rheinland-Pfalz in Hahn) den Verursacher zur Rechenschaft ziehen? Welche Informationen benötigt die Aufsichtsbehörde hierfür? Warum stehen ihr nach eigener Angabe nicht die notwendigen Mittel zur Verfügung? Die DFS speichert ADS-B Daten nur 2 Wochen , der LBM bearbeitet jedoch Anzeigen erst nach ca. 8 Wochen nach Eingang. Wie wollen Sie diese Diskrepanz auflösen? Selbst Flüge quer über die Stadt in niedriger Höhe werden nicht geahndet.
5. Der Verkehrslandeplatz Speyer liegt in einem Ballungsraum (Speyer liegt in der Metrolpolregion Rhein-Neckar mit 2,4 Mio Einwohnern, Speyer hat eine Einwohnerdichte von 1.175 Einwohner / km²) und hat deutlich mehr als 50.000 Flugbewegungen im Jahr. Warum erfolgt hier keine Aufnahme in die Lärmkartierung? Nach unserem Verständnis sieht dies die 34. Verordnung Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes dies im §4 vor.
6. Für das Planfeststellungsverfahren für die Landebahnverlängerung des Verkehrsflughafens Speyer wurde ein Schallgutachten erstellt. In diesem wurden Flugrouten festgelegt und bzgl. Lärm begutachtet. Wenn in der Praxis von diesen Routen abgewichen wird, wäre dann nicht ein erneutes Gutachten zu erstellen?
7. Für den Verkehrslandeplatz Speyer ist der Instrumentenanflug genehmigt worden. U.a. mit einem angeblichen Sicherheitsgewinn. Dieser ist bisher nicht quantifiziert. Könnten Sie dieses bitte nachholen bzw. initiieren? Da durch den IFR eine Steigerung der Jet-Flüge von 1.900 auf 4.500 erwartet wird, also eine Steigerung um 136% steigt damit auch die Gefahr für den Eintritt des Ereignises "Flugunfall" um 136%. Wir können daher den vorgeblichen Sicherheitsgewinn nicht nachvollziehen.
8. Das Piloten-Briefing im AIS des DFS für den Anflug auf den Verkehrslandeplatz Speyer weist nicht darauf hin, das in der Sichtflugkarte (VFR des DFS) vermerkt ist, das lärmsensible Bereiche nicht überflogen werden dürfen. Solche Überflüge finden leider permanent statt. Könnten Sie bitte daher diesbzgl. das Pilotenbriefing anpassen?
9. Für den Verkehrslandeplatz Speyer sind eine Anzahl Nachtflüge genehmigt. Diese müssen jedoch lt. Planfeststellung unvermeidlich sein. Ebenso muss ein etwaiger Umkehrschub unvermeidlich sein.
a) Welches sind die jeweiligen Unvermeidlichkeitskriterien? Wer hat diese wann festgelegt?
b) Warum überprüft nicht die Aufsichtsbehörde diese Vorgänge, sondern überläßt diese Überprüfung dem Flugplatzbetreiber? Was ist hierfür die Rechtsgrundlage?
c) Bitte senden Sie uns das Ergebnis der Überprüfungen der Jahre 2020 - 2023 zu.
10. Wo kann man statistische Daten einsehen bzgl. der Flugbewegungen auf dem Verkehrslandeplatz Speyer? Wieviele Landungen, Abflüge, Überflüge in welcher Höhe, Datum/Uhrzeit, aus/in welche Richtung?
Besten Dank für Ihre Unterstützung.
Warte auf Antwort
-
Datum8. April 2024
-
11. Mai 2024
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!