Verkehrslärmgutachten nach 16. BImschV zum Umbau der Max-Brauer-Allee
Gemäß Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImschV ist vor der Umbaugenehmigung ein Lärmgutachten zu erstellen. Ein solches Verkehrslärmgutachten ist für einen Prognosehorizont von mindestens 10-15 Jahren zu erstellen. Ich bitte darum, das für den geplanten Umbau des Straßenabschnitts (Max-Brauer-Allee ) zwischen Holstenstraße und Palmaille erforderliche Lärmgutachten öffentlich zu machen. Es soll transparent werden, zu welcher Einschätzung der Einhaltung/Überschreitung der Lärmgrenzwerte das erforderliche Lärmgutachten kommt. Durch die Auflösung von Busspuren und die Freigabe für den Individualverkehr sowie die Beschleunigung des Verkehrs ist von einer Zusatzbelastung der Straße und einer Erhöhung der Lärmwerte auszugehen.
Ich bitte Sie das erforderliche Lärmgutachten öffentlich einsehbar zu machen.
Anfrage erfolgreich
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Datum30. März 2020
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1. Mai 2020
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