Verkehrslärmgutachten nach 16. BImschV zum Umbau der Max-Brauer-Allee

Gemäß Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImschV ist vor der Umbaugenehmigung ein Lärmgutachten zu erstellen. Ein solches Verkehrslärmgutachten ist für einen Prognosehorizont von mindestens 10-15 Jahren zu erstellen. Ich bitte darum, das für den geplanten Umbau des Straßenabschnitts (Max-Brauer-Allee ) zwischen Holstenstraße und Palmaille erforderliche Lärmgutachten öffentlich zu machen. Es soll transparent werden, zu welcher Einschätzung der Einhaltung/Überschreitung der Lärmgrenzwerte das erforderliche Lärmgutachten kommt. Durch die Auflösung von Busspuren und die Freigabe für den Individualverkehr sowie die Beschleunigung des Verkehrs ist von einer Zusatzbelastung der Straße und einer Erhöhung der Lärmwerte auszugehen.
Ich bitte Sie das erforderliche Lärmgutachten öffentlich einsehbar zu machen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. März 2020
  • Frist
    1. Mai 2020
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrslärmgutachten nach 16. BImschV zum Umbau der Max-Brauer-Allee [#183680]
Datum
30. März 2020 17:17
An
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Gemäß Verkehrslärmschutzverordnung 16. BImschV ist vor der Umbaugenehmigung ein Lärmgutachten zu erstellen. Ein solches Verkehrslärmgutachten ist für einen Prognosehorizont von mindestens 10-15 Jahren zu erstellen. Ich bitte darum, das für den geplanten Umbau des Straßenabschnitts (Max-Brauer-Allee ) zwischen Holstenstraße und Palmaille erforderliche Lärmgutachten öffentlich zu machen. Es soll transparent werden, zu welcher Einschätzung der Einhaltung/Überschreitung der Lärmgrenzwerte das erforderliche Lärmgutachten kommt. Durch die Auflösung von Busspuren und die Freigabe für den Individualverkehr sowie die Beschleunigung des Verkehrs ist von einer Zusatzbelastung der Straße und einer Erhöhung der Lärmwerte auszugehen. Ich bitte Sie das erforderliche Lärmgutachten öffentlich einsehbar zu machen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183680 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183680 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.03.2020 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz mit der Nummer …
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- Verkehrslärmgutachten nach 16. BImschV zum Umbau der Max-Brauer-Allee [#183680]
Datum
31. März 2020 10:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 30.03.2020 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz mit der Nummer #183680, Verkehrslärmgutachten nach 16. BImschV zum Umbau der Max-Brauer-Allee, ist hier eingegangen und wird aktuell bearbeitet. Wir werden auf Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Falls für die Beantwortung Gebühren entstehen sollten, werden wir Ihnen hierüber vor Beantwortung einen Hinweis geben, nach Möglichkeit auch über die zu erwartende Höhe. Sollten Gebühren entstehen, bitten wir anschließend um Ihre Mitteilung, ob Sie den Antrag aufrechterhalten. Nur in dem Fall erhalten Sie gegebenenfalls einen Gebührenbescheid. Vielen Dank, dass Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift hier hinterlegt haben. Mit freundlichen Grüßen
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, für Ihre HmbTG-Anfrage #183680 ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gew…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]- Verkehrslärmgutachten nach 16. BImschV zum Umbau der Max-Brauer-Allee [#183680]
Datum
1. April 2020 08:56
Status
Warte auf Antwort
Guten Morgen Herr Antragsteller/in, für Ihre HmbTG-Anfrage #183680 ist der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer zuständig (<<E-Mail-Adresse>>). Daher wurde bereits gestern Ihr Anliegen dorthin zur Bearbeitung und Antwort an Sie übersandt. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen wie folgt mit: Im Rahmen einer Vorpr…
Von
Behörde für Wirtschaft und Innovation Hamburg
Betreff
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG - Verkehrslärmgutachten nach 16. BImschV zum Umbau der Max-Brauer-Allee [#183680]
Datum
27. April 2020 14:14
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

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7,1 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in in Beantwortung Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen wie folgt mit: Im Rahmen einer Vorprüfung wurde ermittelt, dass die bauliche Maßnahme an der Max-Brauer-Allee keinen erheblichen baulichen Eingriff gemäß der VLärmSchR 97 darstellt. Damit bestehen keine Voraussetzungen auf eine Prüfung, ob durch diese bauliche Maßnahme eine wesentliche Änderung gemäß § 1 der 16. BImSchV verursacht wird. Folglich wurde kein lärmtechnisches Gutachten in beauftragt. Bei weiteren Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen