Verkehrsmengen auf den Zugstrecken in Hessen

eine Karte oder Liste mit den (ungefähren) Nahverkehrs-Fahrgastzahlen auf den Eisenbahnstrecken in Hessen (sofern vorhanden getrennt nach Mo-Fr, Sa, So). (vergleichbare Karten werden in Niedersachsen z.B. hier veröffentlicht: https://www.lnvg.de/fileadmin/user_upload/Formulare/SPNV/Konzept_SPNV_lang.pdf S. 37-40)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    19. November 2018
  • Frist
    22. Dezember 2018
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Karte od…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsmengen auf den Zugstrecken in Hessen [#34775]
Datum
19. November 2018 23:45
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Karte oder Liste mit den (ungefähren) Nahverkehrs-Fahrgastzahlen auf den Eisenbahnstrecken in Hessen (sofern vorhanden getrennt nach Mo-Fr, Sa, So). (vergleichbare Karten werden in Niedersachsen z.B. hier veröffentlicht: https://www.lnvg.de/fileadmin/user_upload/Formulare/SPNV/Konzept_SPNV_lang.pdf S. 37-40)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß hessischem ÖPNVG sind die Verbünde als Aufgabenträgerorganisationen für den Reg…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Verkehrsmengen auf den Zugstrecken in Hessen [#34775]
Datum
21. November 2018 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in gemäß hessischem ÖPNVG sind die Verbünde als Aufgabenträgerorganisationen für den Regionalen Nahverkehr zuständig. Meinem Hause liegen die von Ihnen begehrten Zahlen nicht vor. Da Sie der Weitergabe Ihres Schreibens widersprochen haben, wenden Sie sich bitte daselbst an die Verbünde RMV, NVV und ggf. VRN. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> da Sie schreiben, dass Ihnen die gewünschten Zahlen nicht vorliegen und Sie d…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsmengen auf den Zugstrecken in Hessen [#34775]
Datum
1. Dezember 2018 12:33
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> da Sie schreiben, dass Ihnen die gewünschten Zahlen nicht vorliegen und Sie diese bei den Verbünden einholen müssten, dürfen Sie gerne meine Daten an die Verkehrsverbünde weitergeben. Ich widerspreche daher der Weitergabe meiner Daten an die drei Verkehrsverbünde (oder auch an Hessen Mobil) nicht mehr. Abgesehen davon verwundert es mich, dass Sie schreiben, dass Ihnen keinerlei Informationen zu Fahrgastzahlen vorliegen. Dies entspricht ganz offensichtlich nicht der Wahrheit, denn als Gesellschafter des RMV und des NVV liegen Ihnen durchaus derartige Daten vor. So gibt es sehr alte RMV-Daten von 2010 ( https://www.rmv.de/c/de/informationen-zum-rmv/der-rmv/aufgaben-der-rmv-gmbh/verkehrs-und-mobilitaetsplanung/regionaler-nahverkehrsplan/#c22285 ) und NVV-Daten von 2008 ( https://www.nvv.de/fileadmin/nvv/data/Nahverkehrsplan/NVP_NVV_Anl_II-21_Nachfrage_SPNV.pdf ), die öffentlich bekannt sind und die Ihrem Ministerium in den Akten auch vorliegen. Sie wollen mir ja nicht ernsthaft erzählen, dass Ihrem Ministerium nicht die regionalen Nahverkehrspläne vorliegen würden. Ich gehe davon aus, dass Ihnen auch weitere, aktuellere Daten vorliegen, z.B. weil das Ministerium als Gesellschafter in den Verkehrsverbünden an der Fortschreibung der Nahverkehrspläne von RMV und NVV in diesen Tagen mitwirkt und weil Sie untersuchen, auf welchen Strecken die Fahrgastströme zu- oder abnehmen. Es gibt in Ihrem Haus und bei Hessen Mobil auch Gutachten zur Reaktivierung der Lumdatalbahn und der Horlofftalbahn, in denen ebenfalls Fahrgastdaten von der Main-Weser-Bahn und der Lahn-Kinzig-Bahn "als Nebenprodukt) enthalten sind. Diese Gutachten sind über die Parlamentsinformationssysteme der Landkreise inzwischen auch öffentlich geworden, liegen Ihnen aber in gleicher Weise vor. Von daher bitte ich Sie meine Anfrage wahrheitsgemäß auch unter Heranziehung der Daten von Hessen Mobil zu beantworten und mir die Daten zuzusenden, die Ihnen vorliegen. Auch wenn Sie nur Teile der Daten liefern können, ist dies besser als nichts zu liefern. Ich kann auch nur empfehlen, dass sich ein Verkehrsministerium von den Verbünden diese Daten regelmäßig geben lässt, denn nur so können Sie als Ministerium den Erfolg der ÖPNV-Förderung evaluieren. Nur so können Sie Schwerpunkte bei der Förderung des Infrastrukturausbaus legen und nur so können Sie erkennen, dass das Land Hessen beim Ausbau des 5G-Netzes an Bahnstrecken von der Bundesnetzagentur in weiten Teilen "vergessen" wurde, denn der Bund will nach aktuellen Plänen diverse hessische Bahnstrecken nicht mit 5G-Frequenzen ausstatten, obwohl diese Bahnstrecken laut RMV und NVV-Zahlen von vor 10 Jahren mehr als 2.000 Fahrgäste pro Tag aufweisen. Ein derartiges, flächendeckendes Vergessen von Bahnstrecken mit mehr als 2.000 Fahrgästen kann ich in keinem anderen Bundesland erkennen. Da mir aber aktuelle Daten von den Bahnlinien fehlen, kann ich schwer beurteilen, wie sehr die Bundesnetzagentur Bahnstrecken in Hessen beim 5G-Ausbau vergessen hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z6b-28g09-03-04#002 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anträge vom 19. November sowie 1. Dezember 2018 erhalt…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang / Verkehrsmengen auf den Zugstrecken in Hessen
Datum
7. Dezember 2018 09:46
Status
Warte auf Antwort
Z6b-28g09-03-04#002 Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihre Anträge vom 19. November sowie 1. Dezember 2018 erhalten Sie zunächst ergänzend die beigefügten Informationen über Ihre Rechte nach den Bestimmungen für Datenschutz und Informationsfreiheit. Bitte bestätigen Sie kurz, dass Sie sie gelesen haben. Ab sofort bin ich Ihr Ansprechpartner für das Ministerium. Ich bitte Sie daher, Anfragen etc. nur noch an mich zu richten. Eine erste Antwort haben Sie von der Fachabteilung ja bereits am 21. November 2018 bekommen. Ihre erneute Anfrage wird derzeit geprüft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischennachricht und die Zusage, dass Sie noch einmal I…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang / Verkehrsmengen auf den Zugstrecken in Hessen [#34775]
Datum
8. Dezember 2018 15:10
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Zwischennachricht und die Zusage, dass Sie noch einmal Ihren Datenbestand prüfen. Ich bestätige Ihnen gerne, dass ich die beigefügten Informationen über meine Rechte nach den Bestimmungen für Datenschutz und Informationsfreiheit gelesen habe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Z6b-28g09-03-04#002 Ihre E-Mail-Nachrichten vom 19. November, 1. sowie 8. Dezember 2018 Sehr geehrtAntragsteller…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Antrag auf Informationszugang / Verkehrsmengen auf den Zugstrecken in Hessen
Datum
19. Dezember 2018 15:05
Status
Warte auf Antwort
image001.png
11,0 KB


Z6b-28g09-03-04#002 Ihre E-Mail-Nachrichten vom 19. November, 1. sowie 8. Dezember 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in entsprechend Ihrem Wunsch wurden die vorliegenden Unterlagen gesichtet. Die von Ihnen erbetenen aktuellen Zahlen der Verkehrsmengen auf den Nahverkehrs-Zugstrecken in Hessen liegen dem Ministerium leider nicht vor. Die Informationen in den jeweiligen verbundweiten Nahverkehrsplänen sind, wie Sie zutreffend feststellen, nicht mehr aktuell. Diese Pläne werden in den nächsten beiden Jahren durch die dafür zuständigen Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN neu aufgestellt. Erst im weiteren Planungsprozess legen die Verkehrsverbünde aktuelle Ist-Zahlen vor. Wann dies sein wird, sollten Ihnen die Verbünde mitteilen können. Die Unterlagen der Aufsichtsräte der Verkehrsverbünde umfassen nur Aussagen zu Teilnetzen, nicht zu einzelnen Bahnlinien. Dies entspricht der Funktion des Aufsichtsrates, der keine operativen Aufgaben im Sinne einer auf einzelne Linien bezogenen detaillierten Planung wahrnimmt. Im Rahmen von Untersuchungen von Reaktivierungen, die Sie ansprechen, werden zwar Prognosezahlen zusammengestellt. Diese entsprechen jedoch nicht den von Ihnen gewünschten Ist-Zahlen. Ihre Ansprechpartner sind daher die drei in Hessen aktiven Verkehrsverbünde. Deren E-Mail-Adressen sowie die Namen der jeweiligen Fachkollegen, an die Sie sich wenden können, sind: - Rhein-Main-Verkehrsverbund (Herr Meyer: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>), - Nordhessischer Verkehrsverbund (Frau Balk: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>) sowie - Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Herr Rosenkranz: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>>). Das Ministerium hofft, Ihnen damit gedient zu haben. Bitte melden Sie sich erneut, falls Sie weitere Fragen haben. Es ist unsere Aufgabe, diese zu beantworten. Für die Weihnachtstage alles Gute und einen guten Rutsch ins Neue Jahr wünscht mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wie Sie schreiben, liegen Ihnen nur "Unter…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag auf Informationszugang / Verkehrsmengen auf den Zugstrecken in Hessen [#34775]
Datum
22. Dezember 2018 12:30
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wie Sie schreiben, liegen Ihnen nur "Unterlagen der Aufsichtsräte der Verkehrsverbünde [...] zu Teilnetzen" vor. Ich stelle daher den Antrag, dass Sie mir diese Unterlagen zu den Teilnetzen zur Verfügung stellen. Dabei könne Sie mir gerne auch "alte" Zahlen zur Verfügung stehen, da es mir um die ungefähren und nicht um die genauen Fahrgastzahlen geht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht wird nicht bearbeitet oder weitergeleitet. Ich bin voraussichtlich a…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Automatische Antwort: Antrag auf Informationszugang / Verkehrsmengen auf den Zugstrecken in Hessen [#34775]
Datum
22. Dezember 2018 12:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht wird nicht bearbeitet oder weitergeleitet. Ich bin voraussichtlich ab dem 7. Januar 2019 wieder im Hause. In wirklich dringenden F?llen sprechen Sie statt meiner bitte meinen Vertreter an, Herrn Becher (815 - 20 80), oder Herrn Dr. Bruder ( - 23 50). Freundliche Gr??e Hermann Daiber, Referatsleiter Z6b im Justiziariat Hessisches Ministerium f?r Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Sehr geehrtAntragsteller/in nach den Ausführungen des RMV durch Herrn Meyer mit der Übersendung der erbetenen Fah…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Verkehrsmengen auf den Zugstrecken in Hessen [#34775]
Datum
8. Januar 2019 13:49
Status
Warte auf Antwort
image002.png
15,5 KB
image003.png
30,4 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in nach den Ausführungen des RMV durch Herrn Meyer mit der Übersendung der erbetenen Fahrgastzahlen an Sie gehe davon aus, dass Ihre Anfrage an mein Haus vom 22.12. damit als erledigt betrachtet werden kann. Für eine kurze Bestätigung Ihrerseits wäre ich dankbar. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage hat sich noch nicht erledigt. Zum Einen habe ich vom NVV noch g…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsmengen auf den Zugstrecken in Hessen [#34775]
Datum
11. Januar 2019 09:37
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> meine Anfrage hat sich noch nicht erledigt. Zum Einen habe ich vom NVV noch gar keine Zahlen erhalten, zum anderen habe ich meine Anfrage bewusst über das Portal "Frag den Staat" gestellt, damit die Antwort und die verfügbaren Fahrgastzahlen auch für jedermann öffentlich sind. Von daher bitte ich Sie weiterhin um eine Beantwortung meiner Anfrage. Nach der ersten abweisenden Antwort Ihres Hauses, dass Sie keinerlei Zahlen kennen, obwohl Sie diese in Teilen besitzen, habe ich inzwischen auch ein allgemeines Interesse (unabhängig vom 5G-Ausbau), welche Daten Ihrem Haus für verkehrspolitische Weichenstellungen eigentlich überhaupt vorliegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Ihre Anfragen zu Fahrgastzahlen in Teilnetzen und zur Verkehrspolitik Z6b-28g09-03-04#002;#003;#004 Ihre Mail vom…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Ihre Anfragen zu Fahrgastzahlen in Teilnetzen und zur Verkehrspolitik
Datum
16. Januar 2019 17:36
Status
Warte auf Antwort
image001.png
11,0 KB


Z6b-28g09-03-04#002;#003;#004 Ihre Mail vom 8. Januar 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten Ihre Auskunftsbitte auf Nachfrage von Herrn Maßberg aufrecht erhalten. Es dürfte alsbald möglich sein, Ihre Anfrage zu Teilnetzen zu beantworten; dafür bitte ich noch um etwas Geduld. Darüber hinaus haben Sie auch gefragt, "welche Daten Ihrem Haus für verkehrspolitische Weichenstellungen eigentlich überhaupt vorliegen." Dazu ist zunächst auf die Antwort des Ministeriums vom 19. Dezember 2018 hinzuweisen. Dort ist ausgeführt, dass für die Planung des Nahverkehrs die drei Verkehrsverbünde RMV, NVV und VRN zuständig sind. Deshalb wurde empfohlen, dass Sie sich an diese drei Verbünde wenden. Ähnliches gilt für die Planung etwa des Fernverkehrs der Bahn oder für die kommunale Verkehrsplanung, die ebenfalls nicht in der Verantwortung des Landes Hessen liegen. Im Übrigen müsste Ihr Antrag nach derzeitigem Stand abgelehnt werden, es sei denn, Sie konkretisieren ihn. Das hessische Gesetz zum Datenschutz und für Informationsfreiheit sieht in § 85 Abs. 2 unter anderem vor, dass die begehrten Informationen möglichst genau umschrieben werden sollen. Ein Antrag, der auf allgemeines Behördenhandeln gerichtet ist, ist unzulässig. Dies gilt dann, wenn es dabei um Informationen geht, die aus einer Vielzahl u.a. von Informationsträgern zusammengetragen werden müssten. So liegt es nach gegenwärtiger Einschätzung hier. Es wäre daher für Ihre Sache dienlich, wenn Sie Ihre Auskunftsbitte präzisieren könnten. Möglicherweise geht es Ihnen ja um einzelne Bereiche, Branchen, Verkehrsträger, Konzepte oder Veröffentlichungen des Hauses, um bestimmte Presseerklärungen und deren Hintergründe oder Ähnliches. Deshalb wird Ihnen Gelegenheit gegeben, ihr Anliegen klarer zu formulieren. Sie können auf Wunsch auch gerne anrufen. Es ist Sache der befragten Dienststelle, Sie zu beraten. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verkehrsmengen in Teilnetzen Z6b-28g09-03-04#003 Ihre Mail vom 8. Januar 2019, Mail Ministerium vom 16. Januar 201…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
Verkehrsmengen in Teilnetzen
Datum
22. Januar 2019 15:11
Status
Warte auf Antwort
image001.png
11,0 KB


Z6b-28g09-03-04#003 Ihre Mail vom 8. Januar 2019, Mail Ministerium vom 16. Januar 2019 Sehr geehrtAntragsteller/in Sie hatten Ihre Auskunftsbitte auf Nachfrage von Herrn Maßberg aufrecht erhalten. Diese richtete sich auf Angaben über Verkehrsmengen in Teilnetzen, die sich in Unterlagen der Aufsichtsratsmitglieder der Verkehrsverbünde finden. Leider gilt insoweit eine Verschwiegenheitspflicht. Die Aufsichtsratsmitglieder sind daran gebunden. Eine Weitergabe der Daten kommt daher wegen vorgehender besonderer Rechtsvorschriften nicht in Betracht (vgl. § 80 Abs. 2 des Hessischen Gesetzes über Datenschutz und Informationsfreiheit). Sollten Sie weitere Fragen haben, so stellen Sie sie bitte. Es ist Sache der befragten Dienststelle, Sie zu beraten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verkehrsmengen in Teilnetzen [#34775] Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin ehrlich gesagt etwas verwun…
An Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsmengen in Teilnetzen [#34775]
Datum
26. Januar 2019 16:33
An
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bin ehrlich gesagt etwas verwundert über die Antworten aus Ihrem Haus. Ich habe Sie nicht gefragt, "welche Daten Ihrem Haus für verkehrspolitische Weichenstellungen eigentlich überhaupt vorliegen", sondern habe nur meine Motivation mit diesem Zusatz erläutert. Sie können diese Begründung bei der Beantwortung meiner Anfrage ignorieren. Ihre Empfehlung, mich an die Verbünde zu wenden, habe ich genutzt. Die Verbünde sind aber nicht verpflichtet mir zu antworten. Der NVV hat mir entsprechend auch nicht einmal geantwortet. Ich habe weder Zahlen des Fernverkehrs noch von Bussen oder Straßenbahnen oder U-Bahnen angefragt. Ich habe von Anfang an meine Anfrage sehr konkret auf die Eisenbahnstrecken im Land Hessen bezogen. Das Land Hessen ist seit der Bahnreform Mitte der 90er Jahre für den SPNV in Hessen verantwortlich. Selbstverständlich kann das Ministerium die Verkehrsverbünde beauftragen, diese Aufgabe zu übernehmen. Es bleibt aber Aufgabe des Landes, informiert zu sein über die Entwicklung des SPNV in Hessen. Von daher glaube ich Ihnen nicht, dass Sie nur geheime Unterlagen aus dem Aufsichtsrat besitzen, die mir nicht zur Verfügung gestellt werden können, wie Herr Maaßberg mir schrieb, sondern ich gehe davon aus, dass Sie auch öffentliche Unterlagen besitzen, um Ihrer Aufgabe nachzukommen. Ich habe die begehrten Informationen möglichst genau umschrieben. Ich habe deutlich gemacht, dass es mir um möglichst aktuelle und genaue Daten zu den Fahrgastzahlen geht, dass ich aber auch alte Daten, ungenau Daten aus Prognosen oder Teiluntersuchungen oder auch nur teilweise vorhandene Daten akzeptieren würde, wenn im Ministerium keine präziseren Daten vorliegen. Einen Antrag, der auf allgemeines Behördenhandeln gerichtet ist, habe ich nicht gestellt. Ich bin daher sehr verwundert, dass Sie schreiben "möglicherweise geht es Ihnen ja um einzelne Bereiche, Branchen, Verkehrsträger, Konzepte oder Veröffentlichungen des Hauses". Mir geht es von Anfang an um einen einzigen Verkehrsträger, nämlich die Eisenbahn auf der Schiene im Nahverkehr. Genau dafür ist das Land Hessen zuständig und das war von Anfang an klar. Ich kann Ihnen aber leider nicht mitteilen, in welchem Aktenordner Sie in Ihrem Ministerium Zahlen dazu aufbewahren. Das ist auch nicht meine Aufgabe. Ich gehe nicht davon aus, dass Sie in Pressemitteilungen suchen müssen, denn darin kann ja nur etwas stehen, was Ihnen auch sonst schon vorliegt. Immer dann, wenn ich versucht habe, Ihnen zu helfen, mein Anliegen zu konkretisieren, bekomme ich von Ihrem Haus eine Mitteilung, dass derartige Daten in genau dieser gewünschten Form nicht vorliegen. Ganz zu Beginn habe ich z.B. präzisiert, dass die Daten z.B. in Kartenform bei Ihnen vorliegen könnten. Die Antwort aus Ihrem Hause war, dass Sie keine Karten hätten. Dann habe ich darauf hingewiesen, dass Sie durchaus Kartendarstellungen des RMV und NVV besitzen, was Sie dann auch eingeräumt haben. Aus Ihrem Haus habe ich die Information mitgeteilt bekommen, dass Sie angeblich keine Daten zu einzelnen Bahnlinien haben, sondern nur zu Teilnetzen. Als ich dann nach diesen Teilnetzen gefragt habe, bekam ich die Auskunft, dass diese Teilnetz-Daten geheim seien. Nachdem ich zuerst nach aktuellen Daten fragte, bekam ich die Auskunft, dass Sie keine aktuellen Daten haben. Als ich dann sagte, dass Sie mir auch ungefähre, ältere Daten senden könnten oder auch Prognosedaten aus Reaktivierungsstudien, bekam ich die Antwort, dass meine Anfrage zu unpräzise sei. Mein Eindruck ist, dass Sie mir immer nur die Daten als Anfrage raten, wo Sie dann später sagen können, dass die Daten nicht vorliegen oder geheim sind. Aus diesem Grund rufe ich bei Ihnen im Haus auch nicht an, damit jeder im Onlineportal "Frag den Staat" sehen kann, wie Ihr Haus mit Bürgeranfragen umgeht. Ich behalte somit meine Anfrage nach der Zusendung von ungefähren Fahrgastzahlen (aus Erhebungen, Prognose-Nullfall-Analysen oder Prognosen) zu den Eisenbahnstrecken des ÖPNVs in Hessen aufrecht und wüsste nicht, wie ich diese noch weiter präzisieren kann. Ich versuche Ihnen aber erneut weiterzuhelfen, indem ich Sie darauf hinweise, dass aktuell z.B. Erhebungen oder Prognosen zu Fahrgastzahlen vorliegen könnten, die im Zusammenhang mit Konzepten oder Analysen zu folgenden Neu- und Ausbaustrecken erhoben worden sein könnten: - Nordmainische S-Bahn - Regionaltangente West - S6 Frankfurt-Friedberg - Aartalbahn - Reaktivierung Korbach-Frankenberg - Knoten Frankfurt - Wallauer Spange - Hessen-Express Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 34775 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
AW: Verkehrsmengen in Teilnetzen [#34775] Z6b-28g09-03-04#002 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 26. Jan…
Von
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Betreff
AW: Verkehrsmengen in Teilnetzen [#34775]
Datum
1. Februar 2019 08:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Z6b-28g09-03-04#002 Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Mail vom 26. Januar 2019 ist eingegangen. Sie wird so rasch als möglich bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verkehrsmengen in Teilnetzen Z6b-28g09-03-04#002 Ihre Mail vom 26.01.2019, Zwischennachricht vom 01.02.2019 Sehr…
image001.png
11,0 KB


Z6b-28g09-03-04#002 Ihre Mail vom 26.01.2019, Zwischennachricht vom 01.02.2019 Sehr geehrtAntragsteller/in eine Überprüfung der vorhandenen Informationen zu Fahrgastzahlen auf Bahnstrecken in Hessen hat ergeben, dass diese sich auf die veröffentlichten Zahlen der verbundweiten Nahverkehrspläne beschränken. Sie finden Sie auf der Internetseite des RMV, wie übrigens auch beim NVV in Kassel sowie beim VRN in Mannheim. Leider sind die Zahlen teilweise aus deutlich zurückliegenden Jahren. Wie Ihnen bereits durch den RMV erläutert wurde, ist die Erhebung von Fahrgastzahlen aber sehr aufwändig. Sie wird deshalb von der Verkehrsverbünden nur nach längeren Zeitabständen wiederholt. Darüber hinaus hat der RMV Ihnen weitergehende Zahlen zu Strecken über 2.000 Fahrgästen pro Werktag zur Verfügung gestellt, die dem Ministerium mittlerweile auch vorliegen. In Abstimmung mit dem Verkehrsministerium hat der RMV diese der Bundesnetzagentur gemeldet. An dieser Stelle möchte ich Ihnen ausdrücklich für Ihre Initiative danken. Um Ihrem Informationswunsch nachzukommen hat das Ministerium den NVV gebeten zu prüfen, ob entsprechende neuere Zahlen verfügbar sind. Diese Prüfung dauert noch an. Wenn die Zahlen ermittelbar sind, werden Ihnen diese zugeleitet und es wird ebenfalls eine Meldung an die Bundesnetzagentur abgegeben werden. Sehr geehrtAntragsteller/in die Dienstelle hofft, dass Sie damit alle Informationen haben, die Sie benötigen. Sollten Sie weitere Fragen haben, so lassen Sie sie uns doch bitte zukommen. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr, Wohnen und ländlichen Raum
Verkehrsmengen - NVV Z6b-28g09-03-04#002 Sehr geehrtAntragsteller/in im Anschluss an die Nachricht vom 25.02.20…
70,8 KB
image001.png
11,0 KB


Z6b-28g09-03-04#002 Sehr geehrtAntragsteller/in im Anschluss an die Nachricht vom 25.02.2019 erhalten Sie nachfolgend die angekündigten ergänzenden Informationen. Der NVV hat folg. Fahrgastzahlen im dortigen Schienenverkehr ermittelt. Dafür wurden teilweise aktualisierte Daten zusammengetragen. Sie wurden durch das Ministerium an die Bundesnetzagentur gemeldet. <<E-Mail-Adresse>> *für einen Werktag (Montag bis Donnerstag in der Schulzeit). Hergeleitet aus Jahres-, Erhebungs- oder Erfahrungswerten. Erneut ist der Hoffnung Ausdruck zu geben, dass Sie damit alle Daten haben, die Sie erbeten hatten. Sollten Sie darüber hinaus Fragen haben, so wenden Sie sich bitte erneut an das Ministerium. Mit freundlichen Grüßen