Verkehrsordnungswidrigkeiten

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hätte eine Frage an die Polizei Mittelfranken und möchte mich auf diesem Weg an Sie wenden.

Welche Vorgaben haben die Beamtinnen und Beamten der Polizei im Umgang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten, wenn dadurch Behinderungen für den Radverkehr oder Fußverkehr entstehen?

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Oktober 2022
  • Frist
    15. November 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte eine Frage an die Polizei Mittelfranken und möchte mich auf diesem Weg …
An Polizeipräsidium Mittelfranken Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsordnungswidrigkeiten [#260793]
Datum
13. Oktober 2022 13:55
An
Polizeipräsidium Mittelfranken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte eine Frage an die Polizei Mittelfranken und möchte mich auf diesem Weg an Sie wenden. Welche Vorgaben haben die Beamtinnen und Beamten der Polizei im Umgang mit Verkehrsordnungswidrigkeiten, wenn dadurch Behinderungen für den Radverkehr oder Fußverkehr entstehen? Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260793 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260793/

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Polizeipräsidium Mittelfranken
Sehr << Antragsteller:in >> grundsätzlich ergeben sich die Vorgaben aus der „Richtlinie für die Verfo…
Von
Polizeipräsidium Mittelfranken
Betreff
AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten [#260793]
Datum
17. Oktober 2022 16:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> grundsätzlich ergeben sich die Vorgaben aus der „Richtlinie für die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten“ vom 12.10.2007, abrufbar unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_101465 Im Besonderen ist hier noch auf das unter Ziff. 1.3.2 angeführte Opportunitätsprinzip hinzuweisen. Zur Höhe der Geldbuße siehe Ziff. 3.1.1 Regelsätze. Sofern der Bußgeldkatalog für Behinderung bzw. Gefährdung andere Verkehrsteilnehmer Erhöhungen des Regelsatzes vorsieht, so kommen diese zur Anwendung. Je nach Einzelfallprüfung kann es beim Vorliegen entsprechender Vorraussetzungen auch zu Abschleppmaßnahmen gegen das verursachenden Fahrzeug kommen. Mit freundlichen Grüßen