Verkehrsordnungswidrigkeiten Autobahn

Liste alle Verkehrsordnungswidrigkeiten auf der A4 in der Woche 22.04.2024 - 28.04.2024.
Bitte geben sie an Datum, Uhrzeit, Fahrtrichtung, Tatbestandsnummer, falls vorhanden LKW / Transporter / normaler PKW.

Wurde fehlerhafte Messungen bzw. ungültige Messungen in dieser Woche durchgeführt (Fehler bei Messgeräten oder Ähnliches)?

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    23. April 2024
  • Frist
    25. Mai 2024
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Li…
An Polizeipräsidium Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsordnungswidrigkeiten Autobahn [#307207]
Datum
23. April 2024 17:47
An
Polizeipräsidium Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Liste alle Verkehrsordnungswidrigkeiten auf der A4 in der Woche 22.04.2024 - 28.04.2024. Bitte geben sie an Datum, Uhrzeit, Fahrtrichtung, Tatbestandsnummer, falls vorhanden LKW / Transporter / normaler PKW. Wurde fehlerhafte Messungen bzw. ungültige Messungen in dieser Woche durchgeführt (Fehler bei Messgeräten oder Ähnliches)?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 307207 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/307207/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Polizeipräsidium Köln
Ihr IFG-Auskunftsersuchen Polizeipräsidium Köln K…
Von
Polizeipräsidium Köln
Betreff
Ihr IFG-Auskunftsersuchen
Datum
24. April 2024 09:18
Status
Polizeipräsidium Köln Köln, 24.04.2024 ZA 11 - Datenschutz (IFG NRW) Az.: ZA 11 - 22.57.04.20 - 13/24 Herrn << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> - per E-Mail - Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 23.04.2024 Sehr << Antragsteller:in >> hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres oben genannten Schreibens. Ihr Antrag wird derzeit geprüft. Bitte haben Sie noch ein wenig Geduld. Mit freundlichen Grüßen