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Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr von Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen aus der Ukraine

Die gesetzlichen Rechtsgrundlagen zur Abfrage von Fahrzeughaltern aus der Ukraine im Verwarnungs- und Bußgeldverfahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, die Bitte um Angabe der Gründe.

Die Ukraine ist kein Teil des europäischen Fahrzeugregisters.

Ist dieser Umstand dem Ministerium bekannt? Wie wird dieser Umstand seitens des Ministeriums behoben?

Welche weiteren Möglichkeiten steht den Vollzugsbehörden zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bei Fahrzeugen mit amtl. Kennzeichen aus der Ukraine?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. April 2023
  • Frist
    20. Mai 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die gesetzlichen Rechtsgrundlagen zur…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr von Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen aus der Ukraine [#276085]
Datum
17. April 2023 16:52
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die gesetzlichen Rechtsgrundlagen zur Abfrage von Fahrzeughaltern aus der Ukraine im Verwarnungs- und Bußgeldverfahren. Wenn diese nicht vorhanden sind, die Bitte um Angabe der Gründe. Die Ukraine ist kein Teil des europäischen Fahrzeugregisters. Ist dieser Umstand dem Ministerium bekannt? Wie wird dieser Umstand seitens des Ministeriums behoben? Welche weiteren Möglichkeiten steht den Vollzugsbehörden zur Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten bei Fahrzeugen mit amtl. Kennzeichen aus der Ukraine?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 276085 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/276085/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr von Kraftf…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr von Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen aus der Ukraine [#276085]
Datum
20. Mai 2023 04:23
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr von Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen aus der Ukraine“ vom 17.04.2023 (#276085) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr von Kraftf…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr von Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen aus der Ukraine [#276085]
Datum
31. August 2023 21:39
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Straßenverkehr von Kraftfahrzeugen mit amtlichen Kennzeichen aus der Ukraine“ vom 17.04.2023 (#276085) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 104 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Digitales und Verkehr
1676 IFG- Antwortschreiben- Ihr Antrag vom 17.04.2023 Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende…
Von
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Betreff
1676 IFG- Antwortschreiben- Ihr Antrag vom 17.04.2023
Datum
22. September 2023 13:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> anliegend übersende ich Ihnen das Antwortschreiben auf Ihre Anfrage vom 17.04.2023 ausschließlich per E-Mail. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.