Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr

Anfrage an: Stadt Neumünster

1) Wieviele Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs (Halte- und Parkverstöße) wurden in Neumünster in den Jahren 2019-2022 (aufgeschlüsselt nach Jahr und Art des Verstoßes) erteilt? Wie häufig wurde in den einzelnen Jahren eine Umsetzung angeordnet und durchgeführt?

2) Kann diese Aufstellung in maschinenlesbarer Form (z.B. xls, csv, Web-API), aufgeschlüsselt nach [Straße/Hausnr., Tatbestandsnummer, ggf. angeordnete Maßnahme] vorgelegt werden? Falls nein, bitte ich um Begründung und Beantwortung der Frage, ob und welche Maßnahmen geplant sind, um diese Informationen der Bürgerschaft zugänglich zu machen.

3) Wieviele Anzeigen wg. Halte- oder Parkverstößen sind in den Jahren 2019-2022 (aufgeschlüsselt nach Jahr und Art des Verstoßes) aus der Bürgerschaft eingegangen? Wieviele hiervon wurden verfolgt? Was sind die häufigsten Gründe, weshalb Anzeigen aus der Bürgerschaft ggf. nicht verfolgt werden?

4) Wie werden Anzeigen aus der Bürgerschaft als Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit seitens der Stadt Neumünster generell bewertet (z.B. hilfreich/ohne Effekt/hinderlich, bitte begründen)? Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt Neumünster, um Bürger*innen das Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten zu erleichtern, den Anteil verfolgbarer Bürger-Anzeigen zu erhöhen und die Bearbeitung solcher Anzeigen intern zu optimieren?

5) Wird seitens der Stadt Neumünster erwogen, Statistiken zu erteilten Verwarnungen und/oder Bußgeldverfahren und/oder Umsetzungen zu veröffentlichen, um die Bürgerschaft über die Arbeiten zu informieren und ggf. eine Verbesserung der Verkehrssicherheit durch eine höhere Sichtbarkeit der eigenen Arbeiten zu erzielen? Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen?

6) Sofern nicht aus der Antwort zu 2) ersichtlich, wieviele Verwarnungen wurden in den Jahren 2019-2022 (aufgeschlüsselt nach Jahr) wegen rechtswidrigen Parkens in diesen Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot erteilt?
- Klosterstraße, Bereich Hausnummern 1-11
- Parkstraße, vor dem Parkcenter (Bereich Hausnummern 27-31), eingeschr. Halteverbot mit Grenzmarkierung
- am Alten Kirchhof, eingeschr. Halteverbotszone vor der ev. Familienbildungsstätte/KiTa
Wie häufig finden - in etwa im Jahresmittel - in diesen, zueinander angrenzenden Bereichen in der Innenstadt, regelmäßige Kontrollen statt (z.B. täglich/wöchentlich/monatlich/selten)?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. Januar 2023
  • Frist
    21. Februar 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1) Wieviele Verwarnungen wegen Verkeh…
An Stadt Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#267962]
Datum
17. Januar 2023 13:50
An
Stadt Neumünster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wird verschickt...
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1) Wieviele Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs (Halte- und Parkverstöße) wurden in Neumünster in den Jahren 2019-2022 (aufgeschlüsselt nach Jahr und Art des Verstoßes) erteilt? Wie häufig wurde in den einzelnen Jahren eine Umsetzung angeordnet und durchgeführt? 2) Kann diese Aufstellung in maschinenlesbarer Form (z.B. xls, csv, Web-API), aufgeschlüsselt nach [Straße/Hausnr., Tatbestandsnummer, ggf. angeordnete Maßnahme] vorgelegt werden? Falls nein, bitte ich um Begründung und Beantwortung der Frage, ob und welche Maßnahmen geplant sind, um diese Informationen der Bürgerschaft zugänglich zu machen. 3) Wieviele Anzeigen wg. Halte- oder Parkverstößen sind in den Jahren 2019-2022 (aufgeschlüsselt nach Jahr und Art des Verstoßes) aus der Bürgerschaft eingegangen? Wieviele hiervon wurden verfolgt? Was sind die häufigsten Gründe, weshalb Anzeigen aus der Bürgerschaft ggf. nicht verfolgt werden? 4) Wie werden Anzeigen aus der Bürgerschaft als Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit seitens der Stadt Neumünster generell bewertet (z.B. hilfreich/ohne Effekt/hinderlich, bitte begründen)? Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt Neumünster, um Bürger*innen das Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten zu erleichtern, den Anteil verfolgbarer Bürger-Anzeigen zu erhöhen und die Bearbeitung solcher Anzeigen intern zu optimieren? 5) Wird seitens der Stadt Neumünster erwogen, Statistiken zu erteilten Verwarnungen und/oder Bußgeldverfahren und/oder Umsetzungen zu veröffentlichen, um die Bürgerschaft über die Arbeiten zu informieren und ggf. eine Verbesserung der Verkehrssicherheit durch eine höhere Sichtbarkeit der eigenen Arbeiten zu erzielen? Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen? 6) Sofern nicht aus der Antwort zu 2) ersichtlich, wieviele Verwarnungen wurden in den Jahren 2019-2022 (aufgeschlüsselt nach Jahr) wegen rechtswidrigen Parkens in diesen Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot erteilt? - Klosterstraße, Bereich Hausnummern 1-11 - Parkstraße, vor dem Parkcenter (Bereich Hausnummern 27-31), eingeschr. Halteverbot mit Grenzmarkierung - am Alten Kirchhof, eingeschr. Halteverbotszone vor der ev. Familienbildungsstätte/KiTa Wie häufig finden - in etwa im Jahresmittel - in diesen, zueinander angrenzenden Bereichen in der Innenstadt, regelmäßige Kontrollen statt (z.B. täglich/wöchentlich/monatlich/selten)?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267962/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ vom 17.01.2023 (…
An Stadt Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#267962]
Datum
28. Februar 2023 08:46
An
Stadt Neumünster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ vom 17.01.2023 (#267962) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ vom 17.01.2023 (…
An Stadt Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr [#267962]
Datum
3. April 2023 14:45
An
Stadt Neumünster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ vom 17.01.2023 (#267962) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 42 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage an die Stadt Neumünster nach dem Informationsfreiheitsgeset…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ [#267962]
Datum
25. April 2023 08:38
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage an die Stadt Neumünster nach dem Informationsfreiheitsgesetze Schleswig-Holstein (IZG, VIG). Meine Anfrage vom 17. Januar 2023 blieb, wie auch Rückfragen dazu am 28. Februar und 3. April 2023, unbeantwortet. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/267962/ Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 267962.pdf Anfragenr: 267962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267962/
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ [#267962]
Datum
26. April 2023 09:24
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Behörde um Stellungnahme hierzu gebeten. Das Schreiben find…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ [#267962]
Datum
12. Mai 2023 15:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> ich habe die Behörde um Stellungnahme hierzu gebeten. Das Schreiben finden Sie im Anhang. Sobald ich etwas Neues erfahre, melde ich mich wieder bei Ihnen. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Neumünster
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 17.01.2023 teilen wir Ihnen nachfolgend…
Von
Stadt Neumünster
Betreff
Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr / Stadt Neumünster
Datum
17. Mai 2023 14:15
Status
Warte auf Antwort
image001.png
4,6 KB
smime.p7s
10,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 17.01.2023 teilen wir Ihnen nachfolgend die hier vorliegenden, bzw. ermittelbaren Informationen mit. Bitte beachten Sie, dass hier ausschließlich Zahlen von Vorgängen aufgenommener Ordnungswidrigkeiten genannt werden können, die auch tatsächlich von der Stadt Neumünster veranlasst wurden: zu 1) Wie viele Verwarnungen wegen Verkehrsordnungswidrigkeiten des ruhenden Verkehrs (Halte- und Parkverstöße) wurden in Neumünster in den Jahren 2019-2022 (aufgeschlüsselt nach Jahr und Art des Verstoßes) erteilt? Wie häufig wurde in den einzelnen Jahren eine Umsetzung angeordnet und durchgeführt? Antwort: 2019: 23.897 Verstöße Parken/Halten, es wurden 277 Abschleppungen / Umsetzungen von Fahrzeugen vorgenommen 2020: 20.738 Verstöße Parken/Halten, es wurden 241 Abschleppungen / Umsetzungen von Fahrzeugen vorgenommen 2021: 22.418 Verstöße Parken/Halten, es wurden 143 Abschleppungen / Umsetzungen von Fahrzeugen vorgenommen 2022: 24.325 Verstöße Parken/Halten, es wurden 68 Abschleppungen / Umsetzungen von Fahrzeugen vorgenommen Eine Aufschlüsselung nach der Art des Verstoßes Parken / Halten ist uns nicht möglich. Bitte beachten Sie, dass Abschleppungen / Umsetzungen aus den verschiedensten Gründen vorgenommen werden. Zu 2) Kann diese Aufstellung in maschinenlesbarer Form (z.B. .xls, .csv, Web-API), aufgeschlüsselt nach [Straße/Hausnr., Tatbestandsnummer, ggf. angeordnete Maßnahme] vorgelegt werden? Falls nein, bitte ich um Begründung und Beantwortung der Frage, ob und welche Maßnahmen geplant sind, um diese Informationen der Bürgerschaft zugänglich zu machen. Antwort: Eine derartige Aufschlüsselung gibt es nicht. Es sind dazu auch keine Maßnahmen geplant. Weder aus zeitlichen noch personellen kann hier eine derartige Statistik geführt werden. Es stellt sich im Übrigen die Frage nach der Notwendigkeit. Zu 3) Wie viele Anzeigen wg. Halte- oder Parkverstößen sind in den Jahren 2019-2022 (aufgeschlüsselt nach Jahr und Art des Verstoßes) aus der Bürgerschaft eingegangen? Wie viele hiervon wurden verfolgt? Was sind die häufigsten Gründe, weshalb Anzeigen aus der Bürgerschaft ggf. nicht verfolgt werden? Antwort: 2019: 126 Verstöße Parken/Halten geahndet 2020: 147 Verstöße Parken/Halten geahndet 2021: 157 Verstöße Parken/Halten geahndet 2022: 216 Verstöße Parken/Halten geahndet Eine Aufschlüsselung nach der Art des Verstoßes Parken / Halten ist uns nicht möglich. Auch liegen keine genauen Zahlen vor, wie viele Mitteilungen aus der Bürgerschaft insgesamt eingegangen sind. Gründe, warum Anzeigen von Ordnungswidrigkeiten aus der Bürgerschaft nicht verfolgt werden, sind verschieden. Z. B. es ist bereits eine Ahndung des Park-/Haltverstoßes durch die Ordnungsbehörde oder Polizei erfolgt (Verbot der 'Doppelbestrafung'), es fehlen für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens erforderliche Angaben / Informationen, die Qualität des Beweismittels/-fotos genügt nicht den Erfordernissen u.a. Zu 4) Wie werden Anzeigen aus der Bürgerschaft als Beitrag zur Erhöhung der Verkehrssicherheit seitens der Stadt Neumünster generell bewertet (z.B. hilfreich/ohne Effekt/hinderlich, bitte begründen)? Welche Maßnahmen unternimmt die Stadt Neumünster, um Bürger*innen das Anzeigen von Verkehrsordnungswidrigkeiten zu erleichtern, den Anteil verfolgbarer Bürger-Anzeigen zu erhöhen und die Bearbeitung solcher Anzeigen intern zu optimieren? Antwort: Grundsätzlich werden die Eingaben von Bürgern als hilfreich erachtet. Die Mitarbeiter der hiesigen Verkehrsüberwachung / des Kommunalen Ordnungsdienstes können eben nicht immer und nicht überall sein; oftmals ist es auch nur eine 'kurze Behinderung' des Verkehrs. Da haben sich die Anzeigen von Privat durchaus positiv bewährt. Zur Optimierung der internen Abläufe werden nahezu ausschließlich Anzeigen bearbeitet, die über die eigene Homepage der Stadt (neumuenster.de - Bürgerservice - Ideen und Beschwerden) eingehen. Bei Eingaben über dieses Portal ist sichergestellt, dass der Bürger / die Bürgerin alle erforderlichen Informationen bereitstellt, u.a. ein aussagekräftiges Beweisfoto aber sich auch seiner eigenen zeugenschaftlichen Funktion bewusst ist. Zu 5) Wird seitens der Stadt Neumünster erwogen, Statistiken zu erteilten Verwarnungen und/oder Bußgeldverfahren und/oder Umsetzungen zu veröffentlichen, um die Bürgerschaft über die Arbeiten zu informieren und ggf. eine Verbesserung der Verkehrssicherheit durch eine höhere Sichtbarkeit der eigenen Arbeiten zu erzielen? Falls nein, welche Gründe sprechen dagegen? Antwort: Zu Beginn eines jeden Jahres erstellt die Zentrale Bußgeldstelle der Stadt Neumünster eine Statistik, aus der die groben Eckdaten der getanen Arbeit im abgelaufenen Jahr ablesbar sind. Diese Informationen dienen insbesondere der hiesigen Presse als Vorlage für ihre jährlichen 'Knöllchenberichte'. Zu Ihrer Information wurde der Jahresbericht 2022 dieser E-Mail angehängt. Zu 6) Sofern nicht aus der Antwort zu 2) ersichtlich, wie viele Verwarnungen wurden in den Jahren 2019-2022 (aufgeschlüsselt nach Jahr) wegen rechtswidrigen Parkens in diesen Bereichen mit eingeschränktem Halteverbot erteilt? - Klosterstraße, Bereich Hausnummern 1-11 - Parkstraße, vor dem Parkcenter (Bereich Hausnummern 27-31), - eingeschr. Halteverbot mit Grenzmarkierung - am Alten Kirchhof, eingeschr. Halteverbotszone vor der ev. Familienbildungsstätte/KiTa Wie häufig finden - in etwa im Jahresmittel - in diesen, zueinander angrenzenden Bereichen in der Innenstadt, regelmäßige Kontrollen statt (z.B. täglich/wöchentlich/monatlich/selten)? Antwort: Eine derart explizite Aufschlüsselung gibt es nicht. Weder aus zeitlichen noch personellen kann hier eine derartige Statistik geführt werden. Es stellt sich im Übrigen die Frage nach der Notwendigkeit. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, leider wurden meine Anfragen teilweise unzureichend beantwortet. Daher ergänze ich meine ursprüngliche…
An Stadt Neumünster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr / Stadt Neumünster [#267962]
Datum
10. Juni 2023 11:58
An
Stadt Neumünster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, leider wurden meine Anfragen teilweise unzureichend beantwortet. Daher ergänze ich meine ursprüngliche Anfrage um folgende, präzisierendere Rückfragen: R1) Sie geben an, daß eine Aufschlüsselung der Verkehrordnungswidrigkeiten nicht möglich sei. Dies suggeriert, daß diese Informationen nicht vorliegen. Daher die konkrete Frage: Welche Parameter (z.B. Straße, Hausnummer, Zeit, Kennzeichen, Fahrzeugtyp, -marke, -farbe, Tatbestand, Quelle der Anzeige (z.B. Polizei, Privatanzeige), weitere Parameter?) werden bei Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr erfasst und liegen somit vor? R2) Weiter geben Sie an, daß eine Bereitstellung in elektronischer/maschinenlesbarer Form nicht möglich sei. Daher die Frage: werden die Parameter einer Verkehrsordnungswidrigkeit bei der Stadt Neumünster elektronisch erfasst und verarbeitet? Falls ja, weshalb wird eine datenschutzkonforme Herausgabe dieser Information auf meine Anfrage nach IZG-SH abgelehnt? R3) Wiederholt stellen Sie die Frage nach der Notwendigkeit. Leider bleibt dabei unklar, ob damit die Notwendigkeit meine Anfrage zu beantworten, oder die Notwendigkeit die angefragten Daten zu erfassen, gemeint ist. Letztere Notwendigkeit erscheint im Rahmen der Erfassung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten unabdinglich (siehe Frage R1). Erstere Notwendigkeit ergibt sich aus IZG-SH. Sollten Ihnen die angefragten Informationen nicht vorliegen, leiten Sie meine Anfrage gemäß §4, Abs. 3 IZG-SH bitte an die Stelle weiter, welche über diese Informationen verfügt und unterrichten mich diesbezüglich. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Betreff versteckt
Datum
15. Juni 2023 15:32
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> es ist richtig, dass mir am 17.5. eine Antwort übermittelt wurde. Leider wurden dar…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Fwd: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr“ [#267962]
Datum
16. Juni 2023 09:12
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> es ist richtig, dass mir am 17.5. eine Antwort übermittelt wurde. Leider wurden darin einige meiner Fragen nicht beantwortet, weshalb ich diese offenen Fragen in einer Rückantwort an die Stadt Neumünster am 10.6. nochmals konkretisiert habe. Hierzu steht eine Antwort der Behörde noch aus. Die Angelegenheit ist aus meiner Sicht noch nicht erledigt. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 267962 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/267962/
Stadt Neumünster
Sehr << Antragsteller:in >> Um einen Zeugenfragebogen, eine Verwarnung, eine Anhörung oder auch einen…
Von
Stadt Neumünster
Betreff
AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr / Stadt Neumünster [#267962]
Datum
29. Juni 2023 15:48
Status
Anfrage abgeschlossen
smime.p7s
10,0 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Um einen Zeugenfragebogen, eine Verwarnung, eine Anhörung oder auch einen Bußgeldbescheid hinreichend bestimmen zu können und diese Schreiben gerichtsfest zu erlassen, sind Angaben zum Tatort, Tattag, Tatzeit sowie die persönlichen Daten des Betroffenen und Daten zum Tatmittel zwingend erforderlich. Angaben dazu, woher diese Angaben stammen sind für die Schreiben nicht ausschlaggebend; diese würden sich erforderlichenfalls (zum Beispiel in einem Gerichtsverfahren) aus der Akte ergeben. Die Daten zu einem jeden Fall sind individuell erforderlich und werden nicht anhand einzelner Merkmale ausgewertet. Auswertungen erfolgen ausschließlich anhand der Art des Verstoßes (fließender Verkehr, ruhender Verkehr, übergeleitete Fälle von der Polizei, selbst durch die hiesige Dienststelle eingegebene Fälle nach Anzeige von Dritten (Privat, andere Behörden etc) u.a. Im Übrigen weisen wir darauf hin, dass Verwarnungen mit Zahlung des ausgesprochenen Verwarnungsgeldes 'erledigt' sind; in der Folge zunächst archiviert, dann anonymisiert und final gelöscht werden. Im besten Falle ist für dieses gesamte Prozedere eine Zeit von 6 Monaten vorgesehen. Gerade bei ausgestellten 'Windschutzscheibenverwarnungen' liegen uns oft zwischen Ausstellung der Ordnungswidrigkeit und Zahlung durch den Betroffenen nicht einmal Daten des Halters oder Fahrers des Fahrzeugs vor. Das bedeutet, dass Verwarnungen aus den ersten Monaten eines Jahres bereits zum Ende des Jahres gar nicht mehr verfügbar sein können. Daher ist eine Auswertung zu Beginn des Folgejahres anhand von Parametern wie Straße oder Hausnummer für das gesamte vergangene Jahr, nicht mehr aussagekräftig. Statistiken hierzu werden daher - auch nicht gesondert - nicht geführt. Bezüglich Ihrer Nachfrage nach der Notwendigkeit: die Daten werden erfasst (in dem jeweiligen einzelnen Fall, siehe auch oben gemachte Ausführungen). Aber es erfolgt keine Auswertung. DIESE AUSWERTUNGEN werden nicht als erforderlich erachtet. Wir hoffen Ihnen nun verständlich vermittelt zu haben, dass Sie keine konkreten Zahlen zu 'wurden weiter verfolgt / wurden nicht weiter verfolgt' bezüglich der von Ihnen privat bei der hiesigen Dienststelle angezeigten Ordnungswidrigkeiten erhalten werden bzw. können. Final obliegt es immer der Behörde zu entscheiden, ob eine Ordnungswidrigkeit, angezeigt durch Dritte / Privatpersonen, verfolgt werden. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie nun auch noch einmal, die auf der Homepage der Stadt Neumünster bereitgestellte Möglichkeit der privaten Anzeige von Ordnungswidrigkeiten zu nutzen. Dies garantiert uns die Vollständigkeit einer privaten Anzeige und verspricht Ihnen die größtmögliche Wahrscheinlichkeit der weiteren Verfolgung. Mit freundlichen Grüßen,

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.