Verkehrsordnungswidrigkeiten von Personen mit diplomatischer oder politischer Immunität

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Guten Tag,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

In dem bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingesetzten Aktenverwaltungssystem werden unter der Nebenverfahrensklasse „Immu“ alle Verfahren erfasst, die sich gegen Personen mit diplomatischer, aber auch politischer Immunität richten, d.h. zum Beispiel auch gegen Bundestags- oder Landtagsabgeordnete. Eine Aufschlüsselung nach Personen, die diplomatischen Schutz gem. §§ 18ff. GVG genießen, erfolgt nicht.

Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2022 der Nebenverfahrensklasse ,,Immu'' zugeordnet wurden.

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    16. Juli 2023
  • Frist
    19. August 2023
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In dem bei …
An Staatsanwaltschaft Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsordnungswidrigkeiten von Personen mit diplomatischer oder politischer Immunität [#284046]
Datum
16. Juli 2023 20:14
An
Staatsanwaltschaft Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In dem bei der Staatsanwaltschaft Berlin eingesetzten Aktenverwaltungssystem werden unter der Nebenverfahrensklasse „Immu“ alle Verfahren erfasst, die sich gegen Personen mit diplomatischer, aber auch politischer Immunität richten, d.h. zum Beispiel auch gegen Bundestags- oder Landtagsabgeordnete. Eine Aufschlüsselung nach Personen, die diplomatischen Schutz gem. §§ 18ff. GVG genießen, erfolgt nicht. Bitte teilen Sie mir mit, wie viele Verkehrsordnungswidrigkeiten im Jahr 2022 der Nebenverfahrensklasse ,,Immu'' zugeordnet wurden. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284046 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284046/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Staatsanwaltschaft Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordn…
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Automatische Antwort: Verkehrsordnungswidrigkeiten von Personen mit diplomatischer oder politischer Immunität [#284046]
Datum
16. Juli 2023 20:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> Erklärungen, Anträge oder deren Begründung, die nach der Strafprozessordnung schriftlich abzufassen oder zu unterzeichnen sind, können als elektronisches Dokument über das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) eingereicht werden. Sonst haben E-Mails keine fristwahrende Wirkung. Sollten diese fristgebundene Verfahrensanträge oder Schriftsätze enthalten, übermitteln Sie die Nachricht bitte nochmals per Telefax oder Briefpost. Sonstige Anfragen und Anschreiben per E-Mail können zurzeit nicht per E-Mail, sondern ausschließlich schriftlich beantwortet werden. Hierzu ist die Angabe einer postalischen Adresse erforderlich. Aus technischen Gründen ist der Empfang sogenannter E-Mail-Einschreiben nicht möglich. Diese können daher nicht bearbeitet werden. Bitte beachten Sie, dass elektronische Posteingänge nur zu den üblichen Dienstzeiten bearbeitet werden können. Diese Mitteilung wird aus technisch bedingten Gründen für jede Absenderadresse - auch im Falle mehrmaliger E-Mails am selben Tage zu verschiedenen Vorgängen - täglich nur einmalig erstellt. Dies ist eine automatisch erstellte Rückantwort von der Poststelle der Staatsanwaltschaft Berlin (<<E-Mail-Adresse>>).

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Staatsanwaltschaft Berlin
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin StA 1451/2 E-3752-9 Ihre E-Mail vom 16. Juli 2023 Ihr Betreff: Verkehrsor…
Von
Staatsanwaltschaft Berlin
Betreff
Ihre Anfrage: Verkehrsordnungswidrigkeiten von Personen mit diplomatischer oder politischer Immunität [#284046]
Datum
18. Juli 2023 09:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Der Leitende Oberstaatsanwalt in Berlin StA 1451/2 E-3752-9 Ihre E-Mail vom 16. Juli 2023 Ihr Betreff: Verkehrsordnungswidrigkeiten von Personen mit diplomatischer oder politischer Immunität [#284046] Sehr << Antragsteller:in >> Ihre E-Mail ist der hiesigen Verwaltungsabteilung zugeleitet und unter dem obigen Geschäftszeichen registriert worden. Ein Anspruch auf Erteilung der erbetenen Auskunft nach dem Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin (Berliner Informationsfreiheitsgesetz - IFG) besteht nicht. Dieses Gesetz gilt für die Gerichte und die Behörden der Staatsanwaltschaft nur, soweit sie Verwaltungsaufgaben erledigen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 IFG Berlin). Ihre Anfrage nach der Anzahl nach Verkehrsordnungswidrigkeiten in staatsanwaltlichen Verfahren mit der Nebenverfahrensklasse "Immu", betrifft jedoch keine öffentliche Verwaltungsaufgabe, sondern den Bereich der Strafverfolgung. Die erbetene Auskunft mit diesem konkreten Themenbezug zielt auf die Gewinnung von Informationen ab, die die Kenntnis des Inhalts der Verfahrensakten voraussetzt, da nur so eine Prüfung erfolgen kann, welche konkreten Verfahren die erfragten Vorgaben umfassen. Darüber hinaus wird allgemein darauf hingewiesen, dass ein Auskunftsanspruch nach dem IFG nur auf bereits in Akten vorhandenen Informationen besteht (§ 3 Abs. 1 Satz 1 IFG). Ein Rechtsanspruch auf die Erstellung/Generierung von noch nicht vorhandenen Informationen wie Statistiken besteht grundsätzlich nicht. Mit freundlichen Grüßen