Verkehrsordnungswidrigkeiten

Alle Ordnungswidrigkeiten, die von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bisher erfasst wurden, unabhängig von der letztendlichen Entscheidung im Verfahrensverlauf bei der Bearbeitung der Einzelfälle.
Konkret meine ich damit die erfassten Rohdaten, die die Dienstkräfte der Ordnungsbehörde in ihre Erfassungsgeräte eingeben, wenn sie Falschparker "aufschreiben“.
Ich hätte gerne folgende Informationen in maschinenlesbarer Form (z.B. im mdb- oder csv-Format): Datum, Uhrzeit, Gebietskörperschaft des Fahrzeug-Kennzeichens, Fahrzeugtyp (z.B. LKW/PKW), Hersteller und Typ, Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer, Art der Ordnungswidrigkeit.
Ich würde mich sehr über eine kurze Empfangsbestätigung freuen und danke Ihnen schonmal für Ihre Mühe!

Ich bitte zu beachten, dass es bereits eine ähnliche Anfrage an die Stadt Köln gab, welche positiv beantwortet wurde und im KSTA veröffentlicht wurde. https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/06/13/knoellchen-atlas-koeln/

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Februar 2022
  • Frist
    19. März 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsordnungswidrigkeiten [#241161]
Datum
17. Februar 2022 11:28
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Ordnungswidrigkeiten, die von Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Autoverkehrs in den Jahren 2020, 2021 und 2022 bisher erfasst wurden, unabhängig von der letztendlichen Entscheidung im Verfahrensverlauf bei der Bearbeitung der Einzelfälle. Konkret meine ich damit die erfassten Rohdaten, die die Dienstkräfte der Ordnungsbehörde in ihre Erfassungsgeräte eingeben, wenn sie Falschparker "aufschreiben“. Ich hätte gerne folgende Informationen in maschinenlesbarer Form (z.B. im mdb- oder csv-Format): Datum, Uhrzeit, Gebietskörperschaft des Fahrzeug-Kennzeichens, Fahrzeugtyp (z.B. LKW/PKW), Hersteller und Typ, Straße, Straßenschlüssel, Hausnummer, Art der Ordnungswidrigkeit. Ich würde mich sehr über eine kurze Empfangsbestätigung freuen und danke Ihnen schonmal für Ihre Mühe! Ich bitte zu beachten, dass es bereits eine ähnliche Anfrage an die Stadt Köln gab, welche positiv beantwortet wurde und im KSTA veröffentlicht wurde. https://correctiv.org/recherchen/stories/2016/06/13/knoellchen-atlas-koeln/ Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 241161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241161/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten“ vom 17.02.2022 (…
An Kommunalverwaltung Ratingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsordnungswidrigkeiten [#241161]
Datum
19. März 2022 12:03
An
Kommunalverwaltung Ratingen
Status
E-Mail wird verschickt...
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten“ vom 17.02.2022 (#241161) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsordnungswidrigkeiten“ [#241161]
Datum
4. April 2022 14:40
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/241161/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht nicht bearbeitet, weil eine solche Anfrage legitim ist und keine personenbezogenen Daten erfragt weren. Zudem ist eine Anfrage in dieser Form bereits schon einmal bearbeiet worden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 241161.pdf Anfragenr: 241161 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/241161/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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