Verkehrsplanung/Parksituation Wohnpark Staaken

Anfrage an: Bezirksamt Spandau

Nach Schätzung von Mieterverbänden werden in diesem Wohngebiet 2019 etwa 200 Parkplätze fehlen. Hierzu interessiert mich als Anwohner:

-Pläne der weiteren Entwicklung des Wohngebietes Heerstraße/Gärtnereiring und Richard-Münch-Straße/Cosmarweg, vor allem aus Sicht der angespannten Parkplatzsituation.
-Sind weitere Parklätze in Planung?
-Was sieht die Stadt Spandau vor, um hier zu einer Entspannung der Situation beizutragen?
-Wie oft wird der ruhende Verkehr in diesem Bereich vom Ordnungsamt kontrolliert?
-Welche weiteren Möglichkeiten werden Anwohnern geboten, um ihre Fahrzeuge abzustellen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. Mai 2018
  • Frist
    9. Juni 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsplanung/Parksituation Wohnpark Antragsteller/in [#29603]
Datum
8. Mai 2018 14:21
An
Bezirksamt Spandau
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Schätzung von Mieterverbänden werden in diesem Wohngebiet 2019 etwa 200 Parkplätze fehlen. Hierzu interessiert mich als Anwohner: -Pläne der weiteren Entwicklung des Wohngebietes Heerstraße/Gärtnereiring und Richard-Münch-Straße/Cosmarweg, vor allem aus Sicht der angespannten Parkplatzsituation. -Sind weitere Parklätze in Planung? -Was sieht die Stadt Spandau vor, um hier zu einer Entspannung der Situation beizutragen? -Wie oft wird der ruhende Verkehr in diesem Bereich vom Ordnungsamt kontrolliert? -Welche weiteren Möglichkeiten werden Anwohnern geboten, um ihre Fahrzeuge abzustellen?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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