Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Guten Tag,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zu einer aktuellen Version der Verkehrsprognose 2040 (ausgenommen der Prämissen für den Prognosefall 1 "Basisprognose 2040") sind keinerlei Informationen auffindbar. Für die Veröffentlichung der Wirtschaftsprognose für die "Basisprognose 2040" wurde der Sommer 2023 bekanntgegeben. Hierzu sind aber keine Unterlagen verfügbar.
Auch für die nächsten Meilensteine gehe ich davon aus, dass zumindest vorläufige Ergebnisse vorliegen:
Ende 09/2023: Seeverkehrs-, Luftverkehrs- und Verkehrsentwicklungsprognose inkl. finale Verkehrsverflechtungsmatrizen für "Basisprognose 2040" für Fachteile 3, 4 und 5; Ende 10/2023: Vergleiche Ergebnisse VP 2040 "Basisprognose 2040" mit VP 2030 als empirische Grundlage für die BPÜ (national und regional); Ende 10/2023: Umlegungsergebnisse aus den Fachteilen 3, 4 und 5 für "Basisprognose 2040" als detaillierte empirische Grundlage für die BPÜ.
Ich würde mich sehr über eine Erläuterung freuen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
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