Verkehrsprognosen und Gutachten - L 597, Neubau zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Ladenburg

1. das ursprüngliche, die Planung des Projekts begründende Verkehrsgutachten (müsste von etwa der letzten Jahrhundertwende sein)
2. aktuelle Gutachten, Prognosen, etc zur erwarteten Verkehrsmenge auf der Neubaustrecke, sowie zur Verkehrsverlagerung und -generierung in der Region durch diese Straße.
Mich interessiert insbesondere, wo konkret es mehr und wo weniger Verkehrsbelastung geben wird. Möglichst quantifiziert und mit "Zukunftsprognose" (das erwartete Wachstum des Verkehrs in den Jahren/Jahrzehnten nach der Fertigstellung, falls soetwas bedacht wird).

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. August 2023
  • Frist
    9. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. das ursprüngliche, die Planung …
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsprognosen und Gutachten - L 597, Neubau zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Ladenburg [#285536]
Datum
5. August 2023 08:25
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. das ursprüngliche, die Planung des Projekts begründende Verkehrsgutachten (müsste von etwa der letzten Jahrhundertwende sein) 2. aktuelle Gutachten, Prognosen, etc zur erwarteten Verkehrsmenge auf der Neubaustrecke, sowie zur Verkehrsverlagerung und -generierung in der Region durch diese Straße. Mich interessiert insbesondere, wo konkret es mehr und wo weniger Verkehrsbelastung geben wird. Möglichst quantifiziert und mit "Zukunftsprognose" (das erwartete Wachstum des Verkehrs in den Jahren/Jahrzehnten nach der Fertigstellung, falls soetwas bedacht wird).
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285536/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprognosen und Gutachten - L 597, Neubau zwischen Mannheim-…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprognosen und Gutachten - L 597, Neubau zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Ladenburg [#285536]
Datum
11. September 2023 07:58
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsprognosen und Gutachten - L 597, Neubau zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Ladenburg“ vom 05.08.2023 (#285536) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage befindet sich aktuell noch in Bearbeitung. Sie erhalten in Kü…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
WG: EXTERN: AW: Verkehrsprognosen und Gutachten - L 597, Neubau zwischen Mannheim-Friedrichsfeld und Ladenburg [#285536]
Datum
12. September 2023 17:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Ihre Anfrage befindet sich aktuell noch in Bearbeitung. Sie erhalten in Kürze entsprechenden Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Anschreiben Entscheidung über Antrag nach dem LIFG Sehr geehrte Damen und Herren, das o. a. Schreiben erhalten Si…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
Anschreiben Entscheidung über Antrag nach dem LIFG
Datum
15. September 2023 12:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren, das o. a. Schreiben erhalten Sie nur per Mail. Die Unterlagen können unter dem im Schreiben angegebenen Link eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Anlagen zur Mail vom 15.9. Die drei Anlagen zur Mail vom 15.9.: Verkehrsuntersuchungen von 2004, 2005 und 2014 (au…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Via
Briefpost
Betreff
Anlagen zur Mail vom 15.9.
Datum
15. September 2023
Status
Anfrage abgeschlossen
Die drei Anlagen zur Mail vom 15.9.: Verkehrsuntersuchungen von 2004, 2005 und 2014 (aus der cloud)
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anschreiben Entscheidung über Antrag nach dem LIFG [#285536] Guten Tag << Antragsteller:in >> ich…
An Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anschreiben Entscheidung über Antrag nach dem LIFG [#285536]
Datum
20. September 2023 14:38
An
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> ich bedanke mich für die bereitgestellten Informationen. Im Jahr 2004 hat man auf der neuen Neckarbrücke für das Jahr 2020 23000 Fahrzeuge täglich prognostiziert. Ich kann aus der sehr knappen und allgemeinen Untersuchung von 2014 nicht herauslesen, von wieviel Verkehr auf der neuen Brücke man nun bei der Fertigstellung 2026, oder im Prognosejahr 2030 ausgeht. Falls Sie da Zahlen hätten, wäre ich dankbar, wenn Sie das noch nachreichen könnten. Ansonsten ist diese Anfrage abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 285536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/285536/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff: EXTERN: AW: Anschreiben Entscheidung über Antrag nach dem LIFG [#285536] Sehr << Antragsteller:in &…
Von
Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg
Betreff
Betreff: EXTERN: AW: Anschreiben Entscheidung über Antrag nach dem LIFG [#285536]
Datum
18. Oktober 2023 15:29
Status
Nicht-öffentliche Anhänge:
image001.png
71,6 KB
Sehr << Antragsteller:in >> zu Ihrer Rückfrage zu den für das Jahr 2030 prognostizierten Verkehrsmengen können wir Ihnen folgendes mitteilen: Für das Gutachten zum Verlängerungsverfahren wurde mittels Nachzählung an den maßgeblichen Knoten des Bestandsnetzes festgestellt, dass durch die "Konjunkturdelle" infolge der Finanzkrise 2008-10 die 2005 prognostizierten Verkehrszuwächse bei Weitem nicht so rasch eingetreten sind wie (im worst-case-Szenario) erwartet worden war. Gestützt auch auf Annahmen und Methodik der Verkehrsprognose für die BVWP-Fortschreibung 2016 und das Landesverkehrsmodell 2030 kam das beauftragte Büro Koehler & Leutwein im Gutachten zu dem Schluss, dass die Planfall-Prognosewerte auf jeden Fall auf das Prognosejahr 2025 und mit hinreichendem Vertrauensbereich sogar auf 2030 fortgeschrieben werden dürfen. Die 2014 gezählten Verkehrsmengen unterscheiden sich kaum von den Analysezahlen von 2004 – zwischen 2008/10 und 2014 stagnierte der Verkehr nahezu. Dies stützt zusätzlich die Plausibilität der Schlüsse bzw. Resultate aus dem Verkehrsgutachten. Die Prognose-Verkehrsmengen der L 597neu („Prognosewerte 2020 Vorzugsvariante Variante 1a“, fortgeltend bis 2030) betragen mithin: Abschnitt DTV [Kfz/24h] SV [Sfz/24h] Relevante Zeilennummer in Vergleichstabelle zwischen und MA-Seckenheim AS Suebenheimer Allee L 637 27.800 3.230 (23) L 637 K 4138 Neckarhausen 21.700 2.740 (27) K 4138 Neckarhausen L 542 Ilvesheim/Ladenburg 23.500 2.730 (26) L 542 Ilvesheim/Ladenburg Ladenburg AS Wallstadter Straße 20.100 2.630 (25) Ladenburg AS Wallstadter Straße L 536/597 Nordumgehung Ladenburg 20.200 2.450 (24) Diese Werte können den Anlagen 17 und 24 sowie in der Vergleichstabelle Anlage 25 zu Unterlage 10a (Verkehrsuntersuchung 2004) des Teil-Planfeststellungsbeschlusses Nord von 2005 entnommen werden; die eingeklammerten Zahlen in der letzten Spalte der obigen Aufzählung bezeichnen die relevanten Zeilennummern der Vergleichstabelle. Mit freundlichen Grüßen