Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf

Anfrage an: DB Netz AG

Für das im Betreff genannte Vorhaben müssen sog. naturschutzfachliche CEF-Maßnahmen vor Maßnahmenbeginn umgesetzt werden und auch naturschutzfachlich wirksam sein.

Ich habe dazu lediglich 3 Fragen:

Können Sie mir mitteilen, ob diese bereits umgesetzt worden sind (insbesondere bei den Maßnahmen zur Zauneidechse bzw. zur Haselmaus)? Wenn nicht, wann ist damit konkret zeitlich zu rechnen?

Welche Behörde überwacht/begleitet die naturschutzfachlichen Maßnahmen bzw. stellt die abschließende Wirksamkeit/den Erfolg der CEF-Maßnahmen fest?

Welche konkrete Bahn-Baumaßnahme stellt den "tatsächlichen Beginn" des Bahnprojektes dar (etwa Rodungsmaßnahmen oder die Baustelleneinrichtung etc.)? Denn sog. Vorarbeiten zählen ja nicht als Projektbeginn. Zählen bereits getätigte Bautätigkeiten auf bahneigenen Flächen grundsätzlich nicht als Baubeginn?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. September 2020
  • Frist
    30. Oktober 2020
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für das im Betreff …
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Von
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Betreff
Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197847]
Datum
26. September 2020 00:05
An
DB Netz AG
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für das im Betreff genannte Vorhaben müssen sog. naturschutzfachliche CEF-Maßnahmen vor Maßnahmenbeginn umgesetzt werden und auch naturschutzfachlich wirksam sein. Ich habe dazu lediglich 3 Fragen: Können Sie mir mitteilen, ob diese bereits umgesetzt worden sind (insbesondere bei den Maßnahmen zur Zauneidechse bzw. zur Haselmaus)? Wenn nicht, wann ist damit konkret zeitlich zu rechnen? Welche Behörde überwacht/begleitet die naturschutzfachlichen Maßnahmen bzw. stellt die abschließende Wirksamkeit/den Erfolg der CEF-Maßnahmen fest? Welche konkrete Bahn-Baumaßnahme stellt den "tatsächlichen Beginn" des Bahnprojektes dar (etwa Rodungsmaßnahmen oder die Baustelleneinrichtung etc.)? Denn sog. Vorarbeiten zählen ja nicht als Projektbeginn. Zählen bereits getätigte Bautätigkeiten auf bahneigenen Flächen grundsätzlich nicht als Baubeginn?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197847/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
DB Netz AG
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage an die DB Netz AG vom 26.09.2020 und geben Ihnen h…
Von
DB Netz AG
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197847]
Datum
23. Oktober 2020 11:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wir nehmen Bezug auf Ihre Anfrage an die DB Netz AG vom 26.09.2020 und geben Ihnen hier zur Kenntnis, dass ... zu (1) die vorlaufenden artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahmen für die Arten Fledermaus, Haselmaus und Zauneidechse ab dem Jahr 2018 umgesetzt wurden. zu (2) die Maßnahmen wurden von den Unteren Naturschutzbehörden Forchheim und Bamberg, sowie der Höheren Naturschutzbehörde in Bayreuth begleitet und abschließend zusammen mit dem Eisenbahn-Bundesamt Außenstelle Nürnberg unter Feststellung der Funktionsfähigkeit abgenommen. Zu (3) müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG/VIG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG/VIG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes. Auch ein Anspruch nach dem UIG besteht nicht, da selbst bei weiter Auslegung kein Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG begehrt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Sie haben mir sehr geholfen. Allerdings kann…
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Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197847]
Datum
9. November 2020 11:35
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Zwischennachricht. Sie haben mir sehr geholfen. Allerdings kann ich persönlich meine Sachverhaltsermittlungen nicht abschließend bewerten. Sind die die vorlaufenden artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahmen für die Arten Fledermaus, Haselmaus und Zauneidechse welche ab dem Jahr 2018 umgesetzt wurden mittlerweile final abgeschlossen? Ja/Nein? Zu meiner dritten Anfrage haben Sie mir folgendes mitgeteilt: Wir müssen wir Ihnen leider mitteilen, dass die Deutsche Bahn keine auskunftspflichtige Stelle nach dem IFG/VIG ist. Ein Auskunftsanspruch nach dem IFG/VIG besteht allein gegenüber der zuständigen Behörde des Bundes. Auch ein Anspruch nach dem UIG besteht nicht, da selbst bei weiter Auslegung kein Zugang zu Umweltinformationen nach dem UIG begehrt wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihnen die gewünschten Informationen daher nicht zur Verfügung stellen können. Können Sie mir diese gestellte Anfrage nicht einfach im Zuge einer üblichen Bürgeranfrage (Auskunftsbegehren) im Sinne von öffentlicher Klarheit u. Transparenz beantworten, anstelle zu erklären, dass die gestellte Anspruchsgrundlage anscheinend nicht richtig ist? Es erscheint mir zunächst verwunderlich, dass der Vorhabensträger nicht weiß, welche Maßnahme den konkreten Baubeginn darstellt. Diese einfache praxisorientierte Frage sollte aufgrund vieler Baumaßnahmen leicht beantwortet werden können. Also bitte ich erneut um Prüfung, ob Sie mir nicht folgende einfache Frage beantworten können: Welche konkrete Bahn-Baumaßnahme stellt den "tatsächlichen Beginn" des im Betreff genannten Bahnprojektes dar? Hinweis: Mit der Kodifizierung eines allgemeinen Auskunftsanspruchs hat der Bayerische Gesetzgeber im Interesse der stärkeren Einbindung der Bürgerinnen und Bürger mehr Rechtssicherheit über Umfang und Grenzen des schon aus dem Rechtsstaatsprinzip abzuleitenden allgemeinen Auskunftsrechts geschaffen. Der in Art. 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes aufgenommene allgemeine Auskunftsanspruchs knüpft an die Grundsätze des aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleiteten Anspruchs auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über individuelle Informationsbegehren an (vgl. § 9 AGO) und legt die Voraussetzungen und Grenzen eines allgemeinen Rechtsanspruchs auf Auskunft fest. Zur Begründung eines Auskunftsanspruchs muss der Auskunftbegehrende ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung im Sinne eines Informationshandels gerichtetes Interesse darlegen. Durch die Maßnahme bin ich betroffen. Ich muss zudem konkret im Vorfeld wissen bzw. unterrichtet werden, ob meine verifizierte Anfrage nun Kosten auslöst oder nicht und wenn ja, ggf. in welcher Höhe. Bitte teilen Sie mir den Namen und die jeweilige Dienstposition des zuständigen Bearbeiters/der zuständigen Bearbeiterin meines Antrages mit. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197847/
DB Netz AG
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 9. November 2020, uns zugegangen am selben Tag, mit d…
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DB Netz AG
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197847]
Datum
7. Dezember 2020 17:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Email vom 9. November 2020, uns zugegangen am selben Tag, mit der Sie folgendes Informationsersuchen an uns gerichtet haben: Frage 1 „Sind die die vorlaufenden artenschutzrechtlichen CEF-Maßnahmen für die Arten Fledermaus, Haselmaus und Zauneidechse welche ab dem Jahr 2018 umgesetzt wurden mittlerweile final abgeschlossen? Ja/Nein?“ Gesamthaft sind die einzelnen Maßnahmen noch nicht abgeschlossen. Bzgl. der Fledermaus können wir mitteilen, dass die vorlaufenden Maßnahmen (CEFs) alle angebracht sind, das Monitoring läuft noch bis 2028. Bzgl. der Haselmaus können wir mitteilen, dass die Flächen vsl. im Jan/ Feb 2021 gerodet werden. Zur Zauneidechse können wir mitteilen, dass die Leistungen vollständig erbracht sind. Zu Frage 2 „Welche Behörde überwacht/begleitet die naturschutzfachlichen Maßnahmen bzw. stellt die abschließende Wirksamkeit/den Erfolg der CEF-Maßnahmen fest?“ Die Überwachung der Nebenbestimmungen aus einer eisenbahnrechtlichen Planfeststellung liegt grds. bei der Planfeststellungsbehörde. Zur Frage 3 „Welche konkrete Bahn-Baumaßnahme stellt den "tatsächlichen Beginn" des Bahnprojektes dar (etwa Rodungsmaßnahmen oder die Baustelleneinrichtung etc.)? Denn sog. Vorarbeiten zählen ja nicht als Projektbeginn. Zählen bereits getätigte Bautätigkeiten auf bahneigenen Flächen grundsätzlich nicht als Baubeginn?“ Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht teilen wir Ihnen mit, dass nach § 75 Abs. 4 Satz 2 VwVfG als Beginn der Durchführung des Plans „jede erstmals nach außen erkennbare Tätigkeit von mehr als nur geringfügiger Bedeutung zur plangemäßen Verwirklichung des Vorhabens“ gilt. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> danke der Informationen. Wenn Sie mir jetzt noch kurz 3 Bsp. für „jede erstmals n…
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<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197847]
Datum
11. Februar 2021 21:38
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> danke der Informationen. Wenn Sie mir jetzt noch kurz 3 Bsp. für „jede erstmals nach außen erkennbare Tätigkeit von mehr als nur geringfügiger Bedeutung zur plangemäßen Verwirklichung des Vorhabens“ nennen würden, wäre ich vollends zufrieden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 197847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197847/
DB Netz AG
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.02.2021, die wir wie folgt beantworten: In Betracht kom…
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DB Netz AG
Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197847]
Datum
11. März 2021 14:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 11.02.2021, die wir wie folgt beantworten: In Betracht kommen: Abtrag von Oberboden zum Zweck der Baufeldfreimachung; Errichtung von Anlagen des aktiven Lärmschutzes; Herstellung von Gründungen. Ob und inwieweit die vorgenannten Maßnahmen jeweils eine „nach außen erkennbare Tätigkeit von mehr als nur geringfügiger Bedeutung zur plangemäßen Verwirklichung des Vorhabens darstellen“ ist u.E. anhand des konkreten Einzelfalls zu prüfen und zu bewerten. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> sehr gute "NICHTSSAGENDE ANTWORT"! Gut gemacht, den Textbaustein lass ich…
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Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197847]
Datum
28. März 2021 23:43
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> sehr gute "NICHTSSAGENDE ANTWORT"! Gut gemacht, den Textbaustein lass ich gelten. Bitte um kurze Mitteilung, ob bereits zeitnah mit einem Planfeststellungsbeschluss zum o.g. Vorhaben gerechnet werden kann? Bitte antworten Sie an folgende E-Mail und somit nicht auf die E-Mail von www.fragdenstaat.de: <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen P. Anfragenr: 197847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197847/
DB Netz AG
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.03.2021, die wir wie folgt beantworten: Das Planrechtsv…
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AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197847]
Datum
26. April 2021 16:31
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 28.03.2021, die wir wie folgt beantworten: Das Planrechtsverfahren zum PFA 21 wird durch das Eisenbahn-Bundesamt in Nürnberg durchgeführt und ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen. Wir bitten daher Ihre Anfrage bzgl. einer zeitnahen Erteilung des Beschlusses an das Eisenbahn-Bundesamt Nürnberg zu richten. Wir gehen nach aktuellem Sachstand davon aus, dass der Beschluss Mitte des Jahres erfolgen wird. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Behörde ist für die Kontrolle/Prüfung bzgl. der Umsetzung von baulichen Ma…
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Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197847]
Datum
26. September 2021 23:35
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, welche Behörde ist für die Kontrolle/Prüfung bzgl. der Umsetzung von baulichen Maßnahmen der DB Netz AG verantwortlich? Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> K u K RA Kanzlei Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Anfragenr: 197847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197847/
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Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Klagefrist erwarte ich eine Antwort auf meine Anfrage v. 26.09.21 bis…
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Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197847]
Datum
17. Oktober 2021 15:11
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Klagefrist erwarte ich eine Antwort auf meine Anfrage v. 26.09.21 bis zum 20.10.21. Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> K u K RA Kanzlei Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197847/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Klagefrist erwarte ich immer noch eine Antwort auf meine Anfrage v. 2…
An DB Netz AG Details
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Betreff
AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197847]
Datum
23. Oktober 2021 02:53
An
DB Netz AG
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund der Klagefrist erwarte ich immer noch eine Antwort auf meine Anfrage v. 26.09.21. Antworten Sie bitte an: <<E-Mail-Adresse>> K u K RA Kanzlei Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 197847 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/197847/

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Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.09.2021, die wir wie folgt beantworten: Für Eisenbahnen…
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AW: Verkehrsprojekt Deutsche Einheit Schiene Nr. 8 Ausbaustrecke Nürnberg – Ebensfeld Planfeststellung Abschnitt 21 Altendorf - Hirschaid - Strullendorf [#197847]
Datum
25. Oktober 2021 11:27
Status
Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 26.09.2021, die wir wie folgt beantworten: Für Eisenbahnen und Eisenbahnverkehrsunternehmen in Deutschland ist das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) die Aufsichts-, Sicherheits- und Genehmigungsbehörde, gegründet 1994. Freundliche Grüße