Verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle im Bereich Hohenzollernring 71

Die verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) für die Baustelle im Bereich Hohenzollernring 71 inklusive der diesbezüglichen Verkehrszeichenpläne.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    10. August 2020
  • Frist
    15. September 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle im Bereich Hohenzollernring 71 [#194933]
Datum
10. August 2020 22:51
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) für die Baustelle im Bereich Hohenzollernring 71 inklusive der diesbezüglichen Verkehrszeichenpläne.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194933/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Köln
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Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. August 2020 22:51
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle i…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Automatische Antwort: Verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle im Bereich Hohenzollernring 71 [#194933]
Datum
16. September 2020 13:39
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle im Bereich Hohenzollernring 71“ vom 10.08.2020 (#194933) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 194933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194933/
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle im Bereich Hohenzollernring 71“ [#194933] [#194933]
Datum
21. Oktober 2020 21:55
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/194933/ Die Anfrage wurde trotz Erinnerung bis heute nicht beantwortet. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 194933.pdf Anfragenr: 194933 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/194933/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert au…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle im Bereich Hohenzollernring 71“ [#194933] [#194933]
Datum
22. Oktober 2020 07:22
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 21.10.2020 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf. Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde.

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WG: 209.2.3.2.1-9664/20 Verkehrsrechtlichen Anordnung für die Baustelle im Bereich Hohenzollernring 71 Die unten v…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: 209.2.3.2.1-9664/20 Verkehrsrechtlichen Anordnung für die Baustelle im Bereich Hohenzollernring 71
Datum
9. November 2020 07:49
Status
Die unten versandte E-Mail ist an Ihre falsche E-Maul Adresse gesendet worden. Ich bitte das versehen zu entschuldigen. Von: Antragsteller/in Gesendet: Donnerstag, 5. November 2020 12:49 An: '<<E-Mail-Adresse>>' <<Name und E-Mail-Adresse>> Betreff: 209.2.3.2.1-9664/20 Verkehrsrechtlichen Anordnung für die Baustelle im Bereich Hohenzollernring 71 Mein Aktenzeichen 209.2.3.2.1-9664/20 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag vom 10.08.2020 auf Informationszugang zur verkehrsrechtlichen Anordnung für die Baustelle im Bereich Hohenzollernring 71 Sehr geehrteAntragsteller/in die auskunftspflichtige Stelle hatte mir bereits gestern geantwortet (siehe unten). Die von Ihnen begehrte Information "verkehrsrechtliche Anordnung für die Baustelle im Bereich Hohenzollernring 71" liegt nicht vor. Auf telefonische Nachfrage hatte mir die Stadt eben mitgeteilt, dass Sie eventuell eine Baustelle in unmittelbarer Nähe meinen könnten. Ihre Angeben wären also daher zu konkretisieren. Bitte wenden Sie sich erneut an die Stadt Köln ggf. hinterlassen Sie mir Ihre Telefonnummer, die ich dann zwecks Rückruf weiterleiten könnte. Sehr geehrte Damen und Herren, im genannten Bereich ist zum fraglichen Zeitpunkt eine Baustelleneinrichtung nicht genehmigt gewesen. Daher ist eine Konkretisierung hinsichtlich Örtlichkeit und Zeitpunkt erforderlich. Mit freundlichen Grüßen