Verkehrsrechtliche Anordnung Hünefeldstraße

Anfrage an: Stadt Wuppertal

die Verkehrsrechtliche Anordnung der Baustelle der Stadt Wuppertal aufgrund der Baulichen Maßnahmen zum Talachsen Radweg im Bereich Hünefelstraße / Farbmühle im August 2023

Ergebnis der Anfrage

Die Stadt Wuppertal will etwas für den Radverkehr tun. Insgesamt fält allerdings auf das gerade bei Baustellen dieser nicht mitgedacht wird. Diese Verkehrsrechtliche Anordnung ist eins der Abschreckende Beispiele wie es nicht gemacht werden darf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. August 2023
  • Frist
    26. September 2023
  • Ein:e Follower:in
Ulrich Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: di…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung Hünefeldstraße [#286912]
Datum
24. August 2023 21:21
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Verkehrsrechtliche Anordnung der Baustelle der Stadt Wuppertal aufgrund der Baulichen Maßnahmen zum Talachsen Radweg im Bereich Hünefelstraße / Farbmühle im August 2023
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 286912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286912/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Schmidt, anbei die gewünschte Anordnung. Aus Gründen des Datenschutzes habe ich Adressen unken…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
WG: Verkehrsrechtliche Anordnung Hünefeldstraße [#286912]
Datum
31. August 2023 07:34
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
587,6 KB
Sehr geehrter Herr Schmidt, anbei die gewünschte Anordnung. Aus Gründen des Datenschutzes habe ich Adressen unkenntlich gemacht. Von Gebühren sehe ich aufgrund des geringen Aufwandes ausnahmsweise ab. Mit freundlichen Grüßen

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Ulrich Schmidt
Guten Tag, vielen dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage nach IFG. Ich möchte Anmerken das Datenschutz …
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: WG: Verkehrsrechtliche Anordnung Hünefeldstraße [#286912]
Datum
31. August 2023 21:39
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen dank für die schnelle Beantwortung meiner Anfrage nach IFG. Ich möchte Anmerken das Datenschutz nicht nur dritte Betrifft sondern auch Mitarbeiter*innen einer Behörde / Verwaltung. Aus diesem Grund ist es sinnvoll alle Namen wie auch Unterschriften und auch E Mail Adressen (insbesondere wenn die wie bei Stadt aus Vor und Nachname besteht) zu Schwärzen. Da diese Anfrage auch mit Schwärzungen als eine einfache Beantwortung nach dem Gebührenkatalog zu betrachten ist, ist es keine Ausnahme, das diese Gebührenfrei ist sondern vom Gesetzgeber so vorgesehen. Der Inhalt der Verkehrsrechtliche Anordnung ist leider so wie ich diese Erwartet habe. Dieses ist leider kein Lob sondern eine glatte 6, wenn es als Schulnote bewertet werden würde. Für die Umsetzung vor Ort kommt noch ein Ausreichend allenfalls mit allen Augen zudrücken in Frage. Für eine Stadt die Mitglied im AFGS ist und Fahrradstadt 2025 werden will, sollte dieses zur Qualitätssicherung in der nächsten Fortbildung die anscheinend dringend Notwendig ist, als Abschreckendes Beispiel genutzt werden. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 286912 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286912/