Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Radwegbenutzungspflicht

Auf der L255 im Abschnitt 60 (zwischen Liethberg/Westensee und Deutsch-Nienhof/Wrohe) ist eine 160 Meter lange Nebenanlage, die in beiden Richtungen als benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert ist. Ich bitte um Übersendung der verkehrsrechtlichen Anordnung dieser Benutzungspflicht.

Ergebnis der Anfrage

Mit der Fahrradnovelle der Straßenverkehrsordnung, die 1998 in Kraft trat, wurde die 1976 eingeführte allgemeine Radwegebenutzungspflicht abgeschafft. Mit dieser Anordnung wird diesem Umstand weiter Rechnung getragen und der Abbau der entsprechenden Verkehrszeichen angeordnet.
Ferner muss der Radfahrer bis dato innerhalb der Kreuzung L48 L255 von der rechten Straßenseite auf die Nebenanlage auf der linken Seite wechseln, um dann im Bereich des Knotenpunktes erneut die Straßenseite wechseln zu müssen.
Auf Grund der örtlichen Verhältnisse ist eine Radwegebenutzungspflicht in diesem Bereich nicht anordnungsfähig und somit aufzuheben.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. Juni 2023
  • Frist
    8. Juli 2023
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der L255 im Abschnitt 60 (zwische…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
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Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Radwegbenutzungspflicht [#280593]
Datum
6. Juni 2023 12:30
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der L255 im Abschnitt 60 (zwischen Liethberg/Westensee und Deutsch-Nienhof/Wrohe) ist eine 160 Meter lange Nebenanlage, die in beiden Richtungen als benutzungspflichtiger Radweg ausgeschildert ist. Ich bitte um Übersendung der verkehrsrechtlichen Anordnung dieser Benutzungspflicht.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280593/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Sehr << Antragsteller:in >> gern beantworte ich Ihre Anfrage, wenn Sie mir freundlicher Weise den von…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Radwegbenutzungspflicht [#280593]
Datum
7. Juni 2023 11:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> gern beantworte ich Ihre Anfrage, wenn Sie mir freundlicher Weise den von Ihnen gemeinten Abschnitt auf einem Kartenscreenshot einzeichnen würden. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
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Guten Tag, im Anhang findet sich wie gewünscht eine Zeichnung des Abschnitts. Die passende zoombare Karte dazu kö…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
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Betreff
AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Radwegbenutzungspflicht [#280593]
Datum
7. Juni 2023 12:03
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, im Anhang findet sich wie gewünscht eine Zeichnung des Abschnitts. Die passende zoombare Karte dazu können Sie unter der URL https://danord.gdi-sh.de/ abrufen, wenn sie dort die nächst gelegene Adresse des Radwegs eingeben: Krähenberg 3, 24259 Westensee (OT Westensee) Koordinaten am westlichen Beginn des Abschnitts sind: WGS 84 (LAT/LONG) ~ 54° 15' 25"N, 9° 53' 33"O WGS 84 DEZIMAL ~ 54,25722°N 9,89250°O DHDN GAUSS-KRUEGER ~ 3558234,77 6014474,39 ETRS89/UTM ~ 558141,19 6012507,74 Die Bushaltestelle am westlichen Radwegende ist: "Krähenberg - Emkendorf" Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - l255-60-radweg.png Anfragenr: 280593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280593/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, bitte senden Sie mir AUCH alle Dokumente zu, die die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht im o.g. Abs…
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Betreff
AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Radwegbenutzungspflicht [#280593]
Datum
7. Juni 2023 21:21
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, bitte senden Sie mir AUCH alle Dokumente zu, die die Anordnung der Radwegbenutzungspflicht im o.g. Abschnitt begründen und/oder diesbezügliche Ermessens-Ausübung erkennen lassen, insbesondere im Hinblick auf § 45 Absatz 9 StVO. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280593/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Radwegbenutzungspfl…
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Betreff
AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Radwegbenutzungspflicht [#280593]
Datum
9. Juli 2023 19:16
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Radwegbenutzungspflicht“ vom 06.06.2023 (#280593) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Wie Sie vielleicht schon erahnen können, folgt auf die von Ihnen bereit gestellt Information dann ein Widerspruch zu der Beschilderung, hilfsweise ein Antrag auf Überprüfung der Beschilderung. Die Begründung ist einfach: Wenn ich mit dem Fahrrad die L255 von Emkendorf ostwärts nach Deutsch-Nienhof fahre, dann komme ich an genau diesem Abschnitt vorbei. Ich muss innerhalb der Kreuzung L48/L255 von der rechten Straßenseite auf die Nebenanlage auf der linken Seite wechseln, um dann im Bereich der Kreuzung Krähenberg und L255 nach nur 160 Metern Nebenanlagen-Nutzung erneut die Straßenseite wechseln zu müssen. Straßenseitenwechsel bergen immer Gefahren. Kraftfahrzeuge dürfen in diesem Bereich auf der L48 70 km/h und auf der L255 bis zu 100 km/h schnell fahren. Die Straßenseitenwechsel machen meine Fahrt nicht sicherer, sondern gefährden mich zusätzlich. Wahrscheinlich war die Intention der Beschilderung Radfahrern, die den Krähenberg anfahren die linksseitige Nutzung der Nebenanlage zu erlauben. Dies wäre leicht durch Verkehrszeichen 239 „Fußweg“ mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“ möglich. Da damit im Kreuzungsbereich mit Radfahrern aus beiden Richtungen zu rechnen ist, ist Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 206 „Halt Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.  Im Rahmen eines formell gestellten Widerspruchs würde ich natürlich gerne jedwede Argumente aus einer etwaig vorliegenden verkehrsrechtlichen Anordnung gleich zerlegen und das ganze bereits in Klage-Form formuliert Ihnen zusenden, damit für den Fall einer gerichtlichen Auseinandersetzung keine weiteren Umformulierungen notwendig sind. All die Formalia können wir uns natürlich auch einfach sparen: Ersetzen Sie 2x StVO Verkehrszeichen Nummer 240 „Gemeinsamer Fuß- und Radweg“ durch Verkehrszeichen 239 „Fußweg“ mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“, jeweils rechts der Nebenanlage. Das Zusatzzeichen 1000-32 „Radfahrer aus beiden Richtungen“ „Radfahrer von beiden Seiten“ ist über dem Verkehrszeichen 206 „Halt Vorfahrt gewähren“ anzubringen, siehe VwV-StVO II 6. zu §2 Absatz 4 Satz 3 und 4, Randnummer 38.  Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Guten Tag << Antragsteller:in >> vorab möchte und kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage hier e…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
WG: [EXTERN] AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Radwegbenutzungspflicht [#280593]
Datum
10. Juli 2023 10:27
Status
Warte auf Antwort
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12,0 KB


Guten Tag << Antragsteller:in >> vorab möchte und kann ich Ihnen mitteilen, dass Ihre Anfrage hier eingegangen ist und bearbeitet wird. Wie Ihnen aus der jüngsten Vergangenheit bekannt sein dürfte, nehmen wir Ihre Anfragen / Hinweise sehr ernst und prüfen diese dann auch ergebnisoffen. Ich möchte hier nur auf Ihre Hinweise in Bezug auf die Geschwindigkeitsreduzierung im Bereich Emkendorf verweisen, welche unsererseits nochmals geprüft wurde und dann auch unmittelbar - auch in Ihrem Sinne bzw. antragsgemäß - umgesetzt wurde. In diesem Fall kann ich Ihnen mitteilen, dass wir derzeit in der Prüfung (Anhörung) sind. Gerade heute - vor genauer gesagt 2 Stunden - hat es auch diesbezüglich eine Unterredung mit dem LBV-SH gegeben. Ich gehe davon aus, dass innerhalb der kommenden 10 Tage mit der anordnungsfähigen Entscheidung zu rechnen sein wird. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Für Rückfragen stehe ich Ihnen unter der unten genannten Telefonnummer gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Guten Tag << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihre unten ersichtliche Eingabe kann ich Ihnen mitteil…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Radwegbenutzungspflicht [#280593]
Datum
17. Juli 2023 07:35
Status
Warte auf Antwort
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Guten Tag << Antragsteller:in >> in Bezug auf Ihre unten ersichtliche Eingabe kann ich Ihnen mitteilen, dass eine entsprechende Anordnung ergangen ist. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Nebenanlage [#280593] Guten Tag << Antragsteller:in >>
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
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Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Nebenanlage [#280593]
Datum
17. Juli 2023 20:31
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht vom 17.07.2023 07:35 Uhr und dafür, dass Sie sich um mein Anliegen so schnell und zuvorkommend kümmern. (1) Welche verkehrsrechtliche Anordnung von welchem Datum der bisherigen Radwegbenutzungspflicht zugrunde lag, meine Anfrage vom 06.06.2023, ist weiterhin interessant. Sollte die Radwegbenutzungspflicht nunmehr bereits aufgehoben sein, verzichte ich jedoch gerne darauf, dass Sie dem noch weiter nachgehen, wenn Sie die entsprechende Anordnung nicht irgendwie "im Vorbeigehen" bereits gefunden haben und mir schnell/leicht/einfach als Anhang übermitteln können. (2) Bzgl. "Ihnen mitteilen, dass eine entsprechende Anordnung ergangen ist." lassen Sie mich doch gerne daran teilhaben, welche Anordnung nunmehr mit welcher Begründung ergangen ist. Ich möchte ja auch an der womöglich sich demnächst ändernden Beschilderung sehen können, dass diese exakt entsprechend ihrer Anordnung vorgenommen worden ist. Womöglich haben Sie hier ja auch nur vergessen, einen Anhang mitzusenden. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 280593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280593/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Nebenanlage [#280593] Guten Tag << Antragsteller…
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Nebenanlage [#280593]
Datum
18. Juli 2023 06:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag << Antragsteller:in >> anbei die Anordnung, welche ggü. dem LBV-SH ergangen ist. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen geholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Nebenanlage [#280593] Guten Tag, vielen Dank für die k…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung L255 Abschnitt 60 Nebenanlage [#280593]
Datum
18. Juli 2023 11:37
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, vielen Dank für die kurzfristige Übersendung der verkehrsrechtlichen Anordnung. Weil sich Ihre Anordnung nicht dazu äußert, warum der Gehweg nicht für die Benutzung durch Radfahrer freigegeben wurde, möchte ich nur darauf hinweisen, dass damit (1) ab einem Alter von 10 Jahren diese Nebenanlage nun nicht mehr benutzt werden darf (§ 2 Absatz 5 StVO), (2) ferner droht ab 14 Jahren dann ein Bußgeld in Höhe von 55 bis 100 Euro "Vorschriftswidrig Gehweg benutzt (ohne Zeichen 239)", TBNR 102100, wenn die Nebenanlage benutzt wird, (3) darüber hinaus ist die Haftung für einen Radfahrer bei Benutzung der Nebenanlage ohne Schild im Falle eines Unfalls höher. Für Personen, insbesondere Schüler, die im Krähenberg wohnen und von Westensee kommen und zurück nach Hause fahren, ist bei Einhaltung des Verbots der Nutzung der Nebenanlage die L255 nunmehr zwei Mal statt gar nicht zu überqueren. Ob das tatsächlich die zusätzlichen Gefahren einer gemeinsamen Nutzung der Nebenanlage durch Fußgänger und Radfahrer aufwiegt, sei dahin gestellt. Darüber hinaus sei darauf hingewiesen, dass die Qualität der Nebenanlage sich derzeit deutlich besser darbietet als auf Ihren Fotos. Siehe Anhang. Mein Vorschlag war ja daher 2x in meiner Nachricht vom 09.07.2023 2x Verkehrszeichen 239 „Fußweg“ mit Zusatzzeichen 1022-10 „Radfahrer frei“, jeweils rechts der Nebenanlage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - img-7030.jpg Die folgenden Anhänge konnten wegen ihrer Größe nicht per Mail versendet werden. Sie können sie auf der Anfrageseite finden: - img-7029.jpg Anfragenr: 280593 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/280593/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>