Verkehrsrechtliche Anordnung "Radfahrer absteigen" an B 203 Höhe Diekshof

Beschilderungslan für die Baumaßnahme auf dem gemeinsamen Fuss- und Radweg der B 203 auf zwischen Diekshof (Borgstedt) und Schlagbaum (Neu Duvenstedt).

Von Diekshof aus ist in Richtung Holzbunge ein Zeichen 101 StVO (Gefahrzeichen) mit dem Zusatzzeichen 1012-32 StVO (Radfahrer absteigen) wahrzunehmen.Das bedeutet, dass Radfahrende ohne Sicherungsmassnahmen auf die allgemeine Fahrbahn der B 203 verwiesen wird, deren Kfz-Aufkommen wegen der A7-Sperrung bei Owschlag enorm zugenommen hat. Radfahrende seien keine "qualifizierten Fußgänger", denen man nach Belieben vorgeben könne, vom Fahrrad abzusteigen und dann als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen, meinen Richter (OLG Hamburg, Beschluss vom 11.9.2023, Az.: 5 ORbs 25/23).

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  • Datum
    16. November 2023
  • Frist
    19. Dezember 2023
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Torben Frank
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Beschilderungslan für die Baumaßnahme…
An Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde Details
Von
Torben Frank
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung "Radfahrer absteigen" an B 203 Höhe Diekshof [#292464]
Datum
16. November 2023 00:04
An
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Status
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Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Beschilderungslan für die Baumaßnahme auf dem gemeinsamen Fuss- und Radweg der B 203 auf zwischen Diekshof (Borgstedt) und Schlagbaum (Neu Duvenstedt). Von Diekshof aus ist in Richtung Holzbunge ein Zeichen 101 StVO (Gefahrzeichen) mit dem Zusatzzeichen 1012-32 StVO (Radfahrer absteigen) wahrzunehmen.Das bedeutet, dass Radfahrende ohne Sicherungsmassnahmen auf die allgemeine Fahrbahn der B 203 verwiesen wird, deren Kfz-Aufkommen wegen der A7-Sperrung bei Owschlag enorm zugenommen hat. Radfahrende seien keine "qualifizierten Fußgänger", denen man nach Belieben vorgeben könne, vom Fahrrad abzusteigen und dann als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen, meinen Richter (OLG Hamburg, Beschluss vom 11.9.2023, Az.: 5 ORbs 25/23).
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Torben Frank Anfragenr: 292464 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292464/ Postanschrift Torben Frank << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Torben Frank

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Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Sehr geehrter Herr Frank, vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich leider jetzt erst komme. Leider ist mir nicht …
Von
Kreisverwaltung Rendsburg-Eckernförde
Betreff
AW: [EXTERN] Verkehrsrechtliche Anordnung "Radfahrer absteigen" an B 203 Höhe Diekshof [#292464]
Datum
21. Dezember 2023 14:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Frank, vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich leider jetzt erst komme. Leider ist mir nicht ganz ersichtlich, welche Strecke Sie meinen. Ein Screenshot (z. B. von Google-Maps) mit einer eingezeichneten Markierung wäre hilfreich und würde mir die Suche nach der entsprechenden Anordnung erleichtern. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen