Verkehrsrechtliche Anordnung Radwegebenutzungspflicht Himmelreichallee

Anfrage an: Ordnungsamt Münster

Auf der Himmelreichallee in Münster wurden in der Fahrtrichtung Adenaueralle (kürzlich) das Verkehrszeichen 241 (Getrennter Rad- und Gehweg) aufgestellt, das den dort baulich angelegten Radweg als benutzungspflichtig deklariert.
Bitte veröffentlichen Sie
- sämtliche behördern-interne Kommunikation der Stadt Münster aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 die die Radwegebenutzungspflicht auf der Himmelreichallee betrifft sowie
- die verkehrsrechtliche Anordnung, die das Aufstellen des Verkehrszeichens regelt.

Anfrage muss klassifiziert werden

  • Datum
    26. Februar 2024
  • Frist
    28. März 2024
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Au…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung Radwegebenutzungspflicht Himmelreichallee [#301303]
Datum
26. Februar 2024 18:31
An
Ordnungsamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Himmelreichallee in Münster wurden in der Fahrtrichtung Adenaueralle (kürzlich) das Verkehrszeichen 241 (Getrennter Rad- und Gehweg) aufgestellt, das den dort baulich angelegten Radweg als benutzungspflichtig deklariert. Bitte veröffentlichen Sie - sämtliche behördern-interne Kommunikation der Stadt Münster aus den Jahren 2022, 2023 und 2024 die die Radwegebenutzungspflicht auf der Himmelreichallee betrifft sowie - die verkehrsrechtliche Anordnung, die das Aufstellen des Verkehrszeichens regelt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 301303 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/301303/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung Radwegebenutzungspflicht Himmelreicha…
An Ordnungsamt Münster Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung Radwegebenutzungspflicht Himmelreichallee [#301303]
Datum
28. März 2024 08:52
An
Ordnungsamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung Radwegebenutzungspflicht Himmelreichallee“ vom 26.02.2024 (#301303) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Ordnungsamt Münster
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Himmelreichallee wurde die Radwegebenutzungspflicht nicht angeord…
Von
Ordnungsamt Münster
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung Radwegebenutzungspflicht Himmelreichallee
Datum
5. April 2024 12:02
Status
Sehr << Antragsteller:in >> auf der Himmelreichallee wurde die Radwegebenutzungspflicht nicht angeordnet. Das Verkehrszeichen 241 (getrennter Geh- und Radweg), das die Benutzungspflicht vorgibt, wurde dort kürzlich versehentlich aufgestellt. Der Fehler wurde nach kurzer Zeit erkannt und korrigiert. Insofern gibt es auch keinen Vorgang dazu. Bei Rückfragen steht Ihnen Frau Solf gern zur Verfügung. Freundliche Grüße