Verkehrsrechtliche Anordnung Verkehrszeichen

Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Verkehrszeichen 267 und 209-10 an der Kreuzung Woldemei, Brüderstraße / Geiststraße, wodurch Radfahrern verboten wird, die Woldemei entgegen der Fahrtrichtung zu befahren, sondern nach links der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu folgen, wobei der Radfahrstreifen mit Zeichen 237 weiterhin ausgeschildert ist.

Bitte senden Sie mir die Begründung nach §45 (9), Satz 1 und 3 StVO zu, warum diese Beschränkung auch für den Radverkehr erforderlich ist und nicht ein VZ 1022-10 mit angeordnet wurde unter das VZ 267, damit Radfahrer weiterhin die Woldemei entgegen der Fahrtrichtung befahren zu können.

Siehe Link für ungefähren Standort der VZ: https://www.google.de/maps/place/51°40'31.1%22N+8°20'57.4%22E/@51.6753109,8.3487021,150m/data=!3m2!1e3!4b1!4m14!1m7!3m6!1s0x47bbd25a5a9a736f:0x47c9048451fa3dd1!2sGeiststraße,+59555+Lippstadt!3b1!8m2!3d51.6750483!4d8.3498663!3m5!1s0x0:0x0!7e2!8m2!3d51.6753098!4d8.34927

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  • Datum
    8. April 2019
  • Frist
    10. Mai 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
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Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung Verkehrszeichen [#128848]
Datum
8. April 2019 11:09
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die verkehrsrechtliche Anordnung für die Verkehrszeichen 267 und 209-10 an der Kreuzung Woldemei, Brüderstraße / Geiststraße, wodurch Radfahrern verboten wird, die Woldemei entgegen der Fahrtrichtung zu befahren, sondern nach links der vorgeschriebenen Fahrtrichtung zu folgen, wobei der Radfahrstreifen mit Zeichen 237 weiterhin ausgeschildert ist. Bitte senden Sie mir die Begründung nach §45 (9), Satz 1 und 3 StVO zu, warum diese Beschränkung auch für den Radverkehr erforderlich ist und nicht ein VZ 1022-10 mit angeordnet wurde unter das VZ 267, damit Radfahrer weiterhin die Woldemei entgegen der Fahrtrichtung befahren zu können. Siehe Link für ungefähren Standort der VZ: <<E-Mail-Adresse>> Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrte Damen und Herren, ich ergänze meine Anfrage um die Begründung nach § 45 (9) StVO für das Zeichen 205…
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Von
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Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung Verkehrszeichen [#128848]
Datum
9. April 2019 20:18
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich ergänze meine Anfrage um die Begründung nach § 45 (9) StVO für das Zeichen 205, welches für Radfahrer in Fahrtrichtung Brüderstraße / Woldemei aufgestellt wurde und bitte um eine Erklärung warum dort anstatt des Zeichens 205 kein Zeichen 306, welches in Fahrtrichtung Woldmei / Brüderstraße aufgestellt ist, aufgestellt wurde. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 128848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Kommunalverwaltung Lippstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in Unterhalb des VZ 267 -Verbot der Einfahrt- ist das ZZ "Radfahrer frei" an…
Von
Kommunalverwaltung Lippstadt
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung Verkehrszeichen [#128848]
Datum
3. Mai 2019 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Unterhalb des VZ 267 -Verbot der Einfahrt- ist das ZZ "Radfahrer frei" angebracht worden. Gleiches gilt für das VZ 209-10 -Linkspfeil-. VZ 301 -Vorfahrt- ist in FR Süden richtig angebracht, da die Querstr. Geiststr. mit VZ 205 -Vorfahrt gewähren- ausgeschildert ist. MfG Joachim Elliger Leitender Städtischer Rechtsdirektor Leiter des Fachbereichs Recht und Ordnung Klusetor 31 << Adresse entfernt >> Tel: 02941/980510 Fax: 02941/980521
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Sehr geehrteAntragsteller/in zwischenzeitlich waren diese VZ aber nicht angebracht (siehe angehängtes Foto vom 08…
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Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung Verkehrszeichen [#128848]
Datum
3. Mai 2019 14:02
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Nicht-öffentliche Anhänge:
20190408_072934.png
3,2 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in zwischenzeitlich waren diese VZ aber nicht angebracht (siehe angehängtes Foto vom 08.04.2019), diese wurden also erst nachträglich angebracht Ich bitte Sie dann die Verkehrsrechtliche Anordnung / Genehmigung für die VZ 267 und 209-10 in Kombination mit VZ 1022-10 zu übersenden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 20190408_072934.png Anfragenr: 128848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung Verkehrszeichen“ vo…
An Kommunalverwaltung Lippstadt Details
Von
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Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung Verkehrszeichen [#128848]
Datum
6. August 2019 15:07
An
Kommunalverwaltung Lippstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung Verkehrszeichen“ vom 08.04.2019 (#128848) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 89 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 128848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Kommunalverwaltung Lippstadt
Sehr geehrteAntragsteller/in Informationen i.S.d. § 3 IFG NRW liegen dazu hier nicht vor. Rechtsauskünfte werden …
Von
Kommunalverwaltung Lippstadt
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung Verkehrszeichen [#128848]
Datum
6. August 2019 15:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Informationen i.S.d. § 3 IFG NRW liegen dazu hier nicht vor. Rechtsauskünfte werden nicht erteilt. Mit freundlichen Grüßen