Verkehrsrechtliche Anordnung wegen Haus Schönebecker

Anfrage an: Stadt Wuppertal

die Verkehrsrechtliche Anordnung zur Verkehrslenkung wegen dem Einsturz gefährdeten Haus Schönebecker Straße. Soweit vorhanden die Abwegung warum Abweichend zum VZ 220 die Einbahnstraßen nicht für den Radverkehr freigeben wurden. https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=31290

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Februar 2024
  • Frist
    19. März 2024
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Ulrich Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: di…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung wegen Haus Schönebecker [#300263]
Datum
16. Februar 2024 08:20
An
Stadt Wuppertal
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Verkehrsrechtliche Anordnung zur Verkehrslenkung wegen dem Einsturz gefährdeten Haus Schönebecker Straße. Soweit vorhanden die Abwegung warum Abweichend zum VZ 220 die Einbahnstraßen nicht für den Radverkehr freigeben wurden. https://ris.wuppertal.de/vo0050.asp?__kvonr=31290
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt Anfragenr: 300263 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300263/ Postanschrift Ulrich Schmidt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Ulrich Schmidt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung wegen Haus Schönebecker“ vom 16.02.20…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung wegen Haus Schönebecker [#300263]
Datum
21. März 2024 17:54
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung wegen Haus Schönebecker“ vom 16.02.2024 (#300263) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 3 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt
Ulrich Schmidt
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung wegen Haus Schönebecker“ vom 16.02.20…
An Stadt Wuppertal Details
Von
Ulrich Schmidt
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnung wegen Haus Schönebecker [#300263]
Datum
27. März 2024 21:17
An
Stadt Wuppertal
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsrechtliche Anordnung wegen Haus Schönebecker“ vom 16.02.2024 (#300263) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Ulrich Schmidt

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Stadt Wuppertal
Sehr geehrter Herr Schmidt, bei der Maßnahme bzgl. des einsturzgefährdeten Hauses in der Schönebecker Str. hande…
Von
Stadt Wuppertal
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung wegen Haus Schönebecker
Datum
10. April 2024 06:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schmidt, bei der Maßnahme bzgl. des einsturzgefährdeten Hauses in der Schönebecker Str. handelt es sich bekanntlich um eine temporärer Maßnahme. Bei der Einrichtung der verkehrlichen Absicherungsmaßnahme Vorort und die notwendigen Maßnahmen im Umfeld, haben wir uns in Absprache mit der Polizei aus Gründen der Sicherheit und des geringen Zeitraumes dagegen entschieden, die Einbahnstraße für den Radverkehr freizugeben. In Abwägung der Verkehrsleichtigkeit und der Verkehrssicherheit, insbesondere bei temporären Maßnahmen, überwiegt die Reduzierung von Gefahren und Risiken im Straßenverkehr. Hinzukommt, dass die Licht- und Sichtverhältnisse eingeschränkt sind und die Gefährdungen für die Radverkehrsteilnehmer nicht ausgeschlossen werden können. Die verkehrsrechtlichen Anordnung nebst Anlagen finden Sie im Anhang. Mit freundlichen Grüßen