Verkehrsrechtliche Anordnung(en) Berliner Alle

Anfrage an: Stadt Darmstadt

Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir die verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) betreffend Radwegebenutzungspflichten (Zeichen 237, 240, 241), betreffend der Freigabe von Gehwegen für Radverkehr (Zeichen 239 mit Zusatzzeichen) sowie etwaige vorhandene Anordnungen bezüglich "sonstiger Radwege" für den gesamten Verlauf der Berliner Allee zu.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG).

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.

Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    12. Februar 2020
  • Frist
    14. März 2020
  • 0 Follower:innen
Stephan Voeth
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir die verkehrsrechtliche(…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnung(en) Berliner Alle [#180209]
Datum
12. Februar 2020 12:59
An
Stadt Darmstadt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir die verkehrsrechtliche(n) Anordnung(en) betreffend Radwegebenutzungspflichten (Zeichen 237, 240, 241), betreffend der Freigabe von Gehwegen für Radverkehr (Zeichen 239 mit Zusatzzeichen) sowie etwaige vorhandene Anordnungen bezüglich "sonstiger Radwege" für den gesamten Verlauf der Berliner Allee zu. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG). Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 180209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180209 Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihren Antrag nach dem HUIG als zuständiges Fachamt übernommen. Nach rechtlich…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
Antw: Wtrlt: Verkehrsrechtliche Anordnung(en) Berliner Alle [#180209]
Datum
17. Februar 2020 10:41
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voeth, wir haben Ihren Antrag nach dem HUIG als zuständiges Fachamt übernommen. Nach rechtlicher Prüfung sind wir zu folgendem Ergebnis gekommen: Die von Ihnen angeforderten Unterlagen enthalten unserer Ansicht nach keinen Umweltbezug im Sinne des § 3 Abs. 1 HUIG und sind demzufolge auch keine Umweltinformationen im Sinne des Gesetzes. Sollte Ihrer Meinung nach eine Umweltrelevanz bestehen, würden wir Sie um eine entsprechende Darlegung bitten. Freundliche Grüße
Stephan Voeth
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für die zeitnahe Rückmeldung. Dieser Rechtseinschätzung kann ich lei…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Verkehrsrechtliche Anordnung(en) Berliner Alle [#180209]
Datum
19. Februar 2020 21:04
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> danke für die zeitnahe Rückmeldung. Dieser Rechtseinschätzung kann ich leider nicht folgen. Der aus der Umweltinformationsrichtlinie übernommene Sammelbegriff der "Tätigkeiten oder Maßnahmen" ist nach der ständigen Rechtsprechung des BVerwG nicht nur wegen seines (bewusst) unbestimmten Inhalts, sondern auch und vor allem mit Rücksicht auf den dargelegten Zweck des Umweltinformationsgesetzes, Transparenz zwischen Bürger und Staat in Angelegenheiten des Umweltschutzes zu schaffen, weit auszulegen; er schließt jede Tätigkeit einer Behörde ein, die dem Schutz der Umwelt dient (BVerwG, Urteil vom 25.03.1999 - 7 C 21.98; jüngeren Datums beispielsweise Urteil des BVerwG vom 23.02.2017 - 7 C 31.15) Informell zudem der Link zum UIG-Leitfaden des BMU: https://media.frag-den-staat.de/files/foi/76492/UIG-Leitfaden_Fortschreibung2015.pdf. Es dürfte zudem unstrittig sein, dass Verkehr mit erheblichen Umweltauswirkungen verbunden ist (Anscheinsbeweis: Die Notwendigkeit zur Aufstellung von Luftreinhalteplänen und Lärmaktionsplänen). Da Verkehrsregelungen in den Verkehr eingreifen, ist ein mittelbarer (moderierender) Umweltbezug unzweifelhaft existent. Dieser ist hier sogar immanent, da sich meine Anfragen ausschließlich auf die umweltfreundlichen Verkehrsarten Fuß- und Radverkehr beziehen. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 180209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180209 Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Stadt Darmstadt
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir stimmen mit Ihnen voll und ganz überein, d…
Von
Stadt Darmstadt
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Verkehrsrechtliche Anordnung(en) Berliner Alle [#180209]
Datum
21. Februar 2020 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihre Nachricht ist bei uns eingegangen. Wir stimmen mit Ihnen voll und ganz überein, dass der Verkehr mit erheblichen Umwelteinwirkungen verbunden und dass der Fuß- und Radverkehr umweltfreundlich ist. Ob und wie eine Strecke als Fuß- und/oder Radweg zu nutzen ist bzw. genutzt werden kann, ergibt sich aber aus den entsprechenden und von Ihnen bereits genannten Verkehrszeichen. Die Anordnungen entfalten durch ihre Umsetzung Außenwirkung über die Verkehrszeichen als Allgemeinverfügungen. Die den Verkehrszeichen zugrundeliegenden verkehrsrechtlichen Anordnungen enthalten indes keine darüberhinausgehenden Umweltinformationen, die unter das HUIG fallen könnten. Daher kann die Beantwortung Ihrer Frage – straßenverkehrsrechtlich Erleichterung der umweltfreundlichen Fortbewegungsarten Radfahren bzw. Zu-Fuß-Gehen – den Verkehrszeichen entnommen werden, ohne dass es darüber hinaus der diesen zugrundeliegenden Anordnungen bedarf. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir zu den an der hier gegenständlichen Stelle aufgestellten Verkehrszeichen keine Informationen geben. Wir verweisen insofern nach § 3 Abs. 2 Satz 4 HUIG darauf, dass die entsprechenden Zeichen ohne weiteres vor Ort (Berliner Allee) in Augenschein genommen werden können. Freundliche Grüße
Stephan Voeth
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die erneut zeitnahe Antwort. Ich bitte um Überprüfung Ihrer…
An Stadt Darmstadt Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
AW: Antw: Wtrlt: Verkehrsrechtliche Anordnung(en) Berliner Alle [#180209]
Datum
13. März 2020 13:56
An
Stadt Darmstadt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für die erneut zeitnahe Antwort. Ich bitte um Überprüfung Ihrer Entscheidung gemäß §9 Abs. 2 HUIG. Gemäß den bereits in den vergangenen Mails genannten Begründungen teile ich Ihre Einschätzung nicht, dass die Begründung und Erwägungen für die Verwaltungsakte keine Umweltinformationen beinhalten. So befindet sich in der Berliner Allee neben dem benutzungspflichtigen Radweg eine Parkspur. Der Radweg wird dadurch erheblich gefährlicher. Durch einzuhaltende Sicherheitsabstände zu öffnenden Türen sogar nahezu unbenutzbar. Dieser Umstand sollte bei der Anordnung entsprechend gewürdigt werden. Trotzdem wurde sich für die jetzige Führung entschieden und somit für die Beibehaltung von Parkraum im Bereich dieser Hauptstraße. Da die Anordnung von Parkflächen keine originäre Aufgabe der Straßenverkehrsbehörde ist und somit eine Abwägung stattgefunden haben muss, muss bei dieser nach meiner Auffassung auch die (negative) Auswirkung auf den Radverkehr und somit auch die Umweltverträglichkeit geprüft werden. Insofern ist es auch eine Umweltinformation inwiefern die Umweltauswirkungen im Rahmen der verkehrsrechtlichen Anordnung ausreichend berücksichtigt wurden. Um dies zu Beurteilen ist allerdings die Einsicht in die Verkehrsanordnung notwendig. Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth Anfragenr: 180209 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/180209 Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Stadt Darmstadt
Antwort des Rechtsamtes auf Prüfung der Ablehnung Lange Ausführungen über die Unzulässigkeit der Anfrage und der V…
Von
Stadt Darmstadt
Via
Briefpost
Betreff
Antwort des Rechtsamtes auf Prüfung der Ablehnung
Datum
24. März 2020
Status
Lange Ausführungen über die Unzulässigkeit der Anfrage und der Vorwurf der missbräuchlichen Nutzung. Im letzten Absatz wird dann erwähnt, dass die Information gar nicht vorhanden ist...