Verkehrsrechtliche Anordnungen / Verkehrszeichenplan zur Baustelle Köln Arcaden, Kalker Hauptstraße

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Die verkehrsrechtliche Anordnungen / den Verkehrszeichenplan zur Baustelle Köln Arcaden, soweit die Kalker Hauptstraße betroffen ist.
Die Baustelle existiert seit vielen Jahren, ich bitte daher um alle Unterlagen zu Anordnungen, die dort tatsächlich in Kraft getreten sind, soweit sich aus ihnen erkennen lässt, zu welchem Zeitpunkt sie galten.
Anhand der Unterlagen möchte ich nachvollziehen können, wie die Verkehrszeichen dort eigentlich stehen sollten und welche Ge- und Verbote für Verkehrsteilnehmer herrschen sollten, wenn die Zeichen korrekt aufgestellt würden. Da solche Anordnungen an die ausführenden Betriebe gehen, sind sie ja sicherlich vorhanden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    3. September 2020
  • Frist
    6. Oktober 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnungen / Verkehrszeichenplan zur Baustelle Köln Arcaden, Kalker Hauptstraße [#196524]
Datum
3. September 2020 02:23
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die verkehrsrechtliche Anordnungen / den Verkehrszeichenplan zur Baustelle Köln Arcaden, soweit die Kalker Hauptstraße betroffen ist. Die Baustelle existiert seit vielen Jahren, ich bitte daher um alle Unterlagen zu Anordnungen, die dort tatsächlich in Kraft getreten sind, soweit sich aus ihnen erkennen lässt, zu welchem Zeitpunkt sie galten. Anhand der Unterlagen möchte ich nachvollziehen können, wie die Verkehrszeichen dort eigentlich stehen sollten und welche Ge- und Verbote für Verkehrsteilnehmer herrschen sollten, wenn die Zeichen korrekt aufgestellt würden. Da solche Anordnungen an die ausführenden Betriebe gehen, sind sie ja sicherlich vorhanden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196524/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für St…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
3. September 2020 02:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht. Ihre E-Mail ist beim Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung eingegangen und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Verkehrsrechtliche Anordnungen/Verkehrszeichenplan zur Bastelle Köln Arcaden, Kalker Hauptstr. Sehr geehrteAntrags…
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnungen/Verkehrszeichenplan zur Bastelle Köln Arcaden, Kalker Hauptstr.
Datum
7. September 2020 11:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Mail vom 03.09.2020 wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Leider kann ich aus Ihrer Mail nicht entnehmen, welche Baumaßnahmen Sie tatsächlich meinen. Vor den Köln Arcaden haben hin und wieder eher kurzfristige Maßnahmen stattgefunden. Oder geht es Ihnen um die Großbaustelle der GAG auf der gegenüber liegenden Seite der Kalker Hauptstraße? Nach § 5 IFG NRW muss der Antrag "hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen er gerichtet ist." Daher bitte ich Sie um eine konkrete Darstellung Ihres Anliegens. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verkehrsrechtliche Anordnungen/Verkehrszeichenplan zur Bastelle Köln Arcaden, Kalker Hauptstr. [#196524] Sehr …
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnungen/Verkehrszeichenplan zur Bastelle Köln Arcaden, Kalker Hauptstr. [#196524]
Datum
12. Oktober 2020 07:33
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung, auf die ich leider erst heute zurückkommen kann. Für den normalen Straßenbenutzer ist leider nicht zu erkennen, ob es sich um eine oder mehrere, zeitlich aufeinander folgende Baustellen handelt. Es ist lediglich festzustellen, dass man vor dem Einkaufszentrum als Radfahrer und Fußgänger seit Jahren regelmäßig dauerhaften Einschränkungen unterliegt. Normalerweise handelt es sich um einen getrennten Geh- und Radweg mit Benutzungspflicht (VZ 241-30). Der Radweg wurde von der Kalker Hauptstraße in der Kreuzung mit der Vietrostraße aus dem Radfahrstreifen aufgeleitet. Ich bitte insofern um die genannten Unterlagen zu der oder den Baustellen der Kalker Hauptstraße zwischen Vietorstraße und Barcelona-Allee , die dort in Fahrtrichtung Rhein auf der dann rechten Seite, also genau vor dem Einkaufszentrum, seit Anfang des Jahres 2019 eingerichtet waren und den Geh- und Radweg betreffen. Das schließt explizit nicht die GAG-Baustelle als solche, wohl aber den provisorischen Überweg dahin und dessen Kreuzungsbereich mit dem Radweg auf der Arcaden-Seite, sowie die verkehrsrechtlichen Anordnungen auf der Fahrbahn mit ein. Ich hoffe, die Anfrage ausreichend konkretisiert zu haben, bedanke mich für Ihre Mühe und verbleibe mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 196524 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196524/
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Betreff versteckt
Datum
12. Oktober 2020 07:33
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Amt für Verkehrsmanagement Köln
AW: Verkehrsrechtliche Anordnungen/Verkehrszeichenplan zur Bastelle Köln Arcaden, Kalker Hauptstr. [#196524] Sehr …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
AW: Verkehrsrechtliche Anordnungen/Verkehrszeichenplan zur Bastelle Köln Arcaden, Kalker Hauptstr. [#196524]
Datum
28. Oktober 2020 11:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in den Jahre 2019 und 2020 wurden insgesamt 10 Maßnahmen der unterschiedlichsten Art im Bereich Kalker Hauptstr. in Höhe der Köln Arcaden, zwischen Vietorstr. und Barcelona-Allee durchgeführt. Hierzu gehören eintägige Kranarbeiten, Containeraufstellungen, Fernmeldearbeiten, Asphaltarbeiten sowie Fernwärmearbeiten der Rheinenergie. Da wir erst im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie seit Juni 2020 mit digitalisierten Anträgen und Plänen arbeiten, kann ich Ihnen nur diese auf direktem Wege zur Verfügung stellen. Wenn Sie die weiteren Pläne ebenfalls einsehen möchten, können Sie dies gern im Stadthaus tun. Hierfür müssten Sie mit mir einen Termin vereinbaren, was zurzeit allerdings aufgrund von Corona nicht einfach ist. Zu Ihrer Information möchte ich Ihnen außerdem mitteilen, dass die Benutzungspflicht für die Radwege der Kalker Hauptstr. in beiden Richtungen zwischen Oranienstr. und Walter-Pauli-Ring bereits vor ca. drei Jahren aufgehoben wurde. Bei den rot markierten Streifen handelt es sich dabei um sogenannte "andere Radwege". Aufgrund der gegenüber liegenden Baustellensituation (Bauvorhaben GAG) wurde der "andere Radweg" zwischen Vietorstr. und Barcelona-Allee in einer Zwischenphase mit VZ 240 StVO als gemeinsamer Geh- und Radweg ausgeschildert. Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen. Mit freundlichen Grüßen