Verkehrsrechtliche Anordnunug VZ 315 auf der Hansestraße in Eil

Die Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO für die Verkehrszeichen 315-51, 315-52 und 315-53 auf das Hansestraße in Eil zwischen dem Maarhäuser Weg und der Theodor-Heuss-Straße.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    16. April 2022
  • Frist
    21. Mai 2022
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Rüdiger Krause
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
Verkehrsrechtliche Anordnunug VZ 315 auf der Hansestraße in Eil [#246446]
Datum
16. April 2022 18:30
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verkehrsrechtliche Anordnung nach § 45 StVO für die Verkehrszeichen 315-51, 315-52 und 315-53 auf das Hansestraße in Eil zwischen dem Maarhäuser Weg und der Theodor-Heuss-Straße.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 246446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246446/ Postanschrift Rüdiger Krause << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause
Rüdiger Krause
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze N…
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Von
Rüdiger Krause
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsrechtliche Anordnunug VZ 315 auf der Hansestraße in Eil“ [#246446]
Datum
4. Juli 2022 10:21
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/246446/ Auf meine Anfrage wurde bis heute nicht reagiert. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anhänge: - 246446.pdf Anfragenr: 246446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246446/
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Kommunalverwaltung Köln
Ihr Auskunftsbegehren unter der Kennnummer #246446 Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem vorgetragenen Anliegen w…
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren unter der Kennnummer #246446
Datum
15. Juli 2022 10:32
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, zu dem vorgetragenen Anliegen wurde dem Petenten mit E-Mail vom 29.Januar 2021, 02. Februar 2021 und 03. Februar 2021 Auskunft erteilt. Der geführte Schriftverkehr ist als Anlage beigefügt. Mit freundlichen Grüßen
Rüdiger Krause
AW: Ihr Auskunftsbegehren unter der Kennnummer #246446 / Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4726/22 [#246446] Sehr geehrte …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Ihr Auskunftsbegehren unter der Kennnummer #246446 / Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4726/22 [#246446]
Datum
16. Juli 2022 17:53
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es ist richtig, dass ich mich damals die Stadt Köln gewandt hatte. Wie aus der Anlage zu erkennen, handelte es sich nicht um eine Anfrage nach dem IFG und es wurde weder die Verkehrsrechtliche Anordnung angefragt noch wurde mir diese übersandt. Ich halte daher meine aktuelle Anfrage mit der damilien Antwort der Verwaltung für nicht erledigt. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 246446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246446/
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AW: Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 16.4.2022 "Verkehrsrechtliche Anordnung VZ 315 auf der Han…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 16.4.2022 "Verkehrsrechtliche Anordnung VZ 315 auf der Hansestraße in Eil"
Datum
18. Juli 2022 13:47
Status
Warte auf Antwort
image002.png
5,8 KB


Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe Herrn Krause so verstanden, dass er die schriftliche Dokumentation der Anordnung der Verkehrszeichen erhalten möchte. Diese geht aus den übermittelten Mails nicht hervor. Insoweit gehe ich nicht davon aus, dass sein Antrag vom 16.4. mit Ihrer Korrespondenz erledigt ist. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mich bei der Übermittlung der Information an den Antragsteller ins cc setzen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 16.4.2022 "Verkehrsrechtliche Anordnung VZ 315 auf der Hansest…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Vermittlung: Antrag auf Informationszugang vom 16.4.2022 "Verkehrsrechtliche Anordnung VZ 315 auf der Hansestraße in Eil"
Datum
2. August 2022 16:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 16.4.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4726/22 ________________________________ Sehr geehrte Damen und Herren, nur um sicherzustellen, dass ich Sie richtig verstanden habe: die schriftliche Dokumentation der vor rund 20 Jahren erfolgten Anordnung der vom Antragsteller bezeichneten Verkehrszeichen ist bei Ihnen nicht mehr vorhanden? Nach dem IFG NRW besteht nur ein Informationszugangsanspruch auf vorhandene Informationen, aus Ihrer Rückmeldung geht leider nicht hervor, ob es sich bei den noch vorhandenen Unterlagen um die besagte Anordnung handelt. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 16.4.2022 "Verkehrsrechtliche Anordnung VZ 315 auf der Hansestraße in E…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 16.4.2022 "Verkehrsrechtliche Anordnung VZ 315 auf der Hansestraße in Eil"
Datum
13. Oktober 2022 15:25
Status
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 16.4.2022 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-4726/22 ________________________________ Sehr geehrter Herr Krause, ich habe mich nochmals telefonisch bei der Stadt Köln erkundigt und folgende Information erhalten: die von Ihnen beantragte Anordnung ist dort nicht mehr vorhanden. Damit ist die Vermittlung meinerseits abgeschlossen. Mit freundlichen Grüßen

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Rüdiger Krause
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 16.4.2022 "Verkehrsrechtliche Anordnung VZ 315 auf der Hansestraße …
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Rüdiger Krause
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 16.4.2022 "Verkehrsrechtliche Anordnung VZ 315 auf der Hansestraße in Eil" [#246446]
Datum
18. Oktober 2022 22:50
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Rüdiger Krause Anfragenr: 246446 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/246446/