Verkehrsrechtliche Behandlung von Elektrokleinstfahrzeugen wie Fahrräder
Laut Auskunft der Bundesregierung sollten in der geplanten Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr Elektrokleinstfahrzeuge verkehrsrechtlich wie Fahrräder behandelt werden.
Zitat: "Elektrokleinstfahrzeuge sollen im Verordnungsentwurf u. a. mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mindestens 12 km/h bis maximal 20 km/h
definiert werden. Die geplante Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am öffentlichen Straßenverkehr beinhaltet zulassungs-, fahrerlaubnis-, genehmigungs- und verhaltensrechtliche Aspekte. Elektrokleinstfahrzeuge sollen zukünftig verkehrsrechtlich wie Fahrräder mit der Maßgabe besonderer Vorschriften behandelt werden."
Quelle: Bundesregierung, Drucksache 19/3006
In der Sitzung des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur am 06.08.2019 sowie in der Stellungnahme hierzu wird jedoch vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. die Behauptung aufgestellt bei Elektrokleinstfahrzeugen handle es sich eindeutig um Kraftfahrzeuge.
Zitat: "Nach dem „Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr“ (WÜ) handelt es sich bei Fahrzeugen, die nicht ausschließlich mit Muskelkraft, sondern mittels Antriebsmaschine bewegt werden, eindeutig um Kraftfahrzeuge."
Quelle: https://www.bundestag.de/resource/blob/640106/93836fcc906616f2e2246866943f27e0/043_sitzung_218A-gdv-data.pdf
Im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (WÜ) gibt es jedoch eine Regelung, welche es einem Land erlaubt, Ausnahmen zu definieren und somit z.B. Elektrokleinstfahrzeuge als Fahrrad anzusehen.
Zitat: "Die Vertragsparteien haben jedoch das Recht, in ihren innerstaatlichen Rechtsvorschriften solche Fahrzeuge nicht als Motorfahrräder anzusehen, die nicht hinsichtlich ihrer Verwendungsmöglichkeiten die Merkmale von Fahrrädern haben - insbesondere das Merkmal, durch Pedale angetrieben werden zu können - oder deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit, deren Masse oder gewisse Merkmale des Motors gegebene Grenzen übersteigen. Nichts in dieser Begriffsbestimmung ist so auszulegen, als hindere es die Vertragsparteien, hinsichtlich der Anwendung ihrer innerstaatlichen Rechtsvorschriften für den Strassenverkehr, die Motorfahrräder völlig den Fahrrädern gleichzustellen"
Quelle: "Kapitel I Allgemeines", "Art. 1 Begriffsbestimmungen", Punkt m) / https://www.admin.ch/opc/de/classified-compilation/19680244/index.html#id-1
Eine Zulassung von Elektrokleinstfahrzeugen als Kraftfahrzeuge wäre mit höheren Auflagen (ABE / Einzelbetriebserlaubnis) und Aufwänden für die Hersteller verbunden. Dies wirkt sich in höheren Kosten für den Verbraucher aus (aktuell sind Aufschläge bis zu 600% zu beobachten) und behindert die Verbreitung dieser neuen Fahrzeugklasse. Dies geschähe, obwohl eine Zulassung mit der Gleichstellung als Fahrrad unbürokratischer, kostengünstiger und bei gleichwertiger Sicherheit der Fahrzeuge realisierbar wäre.
Fragen:
1. Ist Ihnen bekannt, dass es diese Ausnahme im Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr (WÜ) gibt?
2. Wie bewerten Sie die Möglichkeiten in Deutschland Elektrokleinstfahrzeuge als Fahrrad zuzulassen unter diesem Gesichtspunkt?
3. Haben Sie Beispiele wie andere EU-Länder, in denen Elektrokleinstfahrzeuge dem Fahrrad gleichgestellt erlaubt wurden, eine entsprechende Regelung umgesetzt haben?
4. Ist Ihnen bekannt, dass in der Untersuchung der BASt ("Untersuchung zu Elektrokleinstfahrzeugen" vom November 2018) nur Fahrzeuge mit einem Verkaufsstart bis max. 2014 getestet wurden, welche im Vergleich zu den aktuell verfügbaren Fahrzeugen die Möglichkeiten, in Bezug auf Technik und Sicherheit, weit unterschreiten?
Sollte diese Anfrage mit Kosten verbunden sein, so bitte ich Sie mich vorab zu Informieren.
Vielen Dank für Ihre Mühe und Ihre Antworten!
Anfrage eingeschlafen
-
Datum13. Mai 2019
-
15. Juni 2019
-
0 Follower:innen
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!