Verkehrsschau an der Neuenkirchener Straße (L782
1. Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrsordnung (VwV-StVO) zu § 45 Abs. 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) sind auf Straßen von erheblicher Verkehrsbedeutung alle 2 Jahre Verkehrsschauen vorgeschrieben, Wann und wie viele Verkehrsschauen wurden in der Zeit zwischen 2012 und 2021 an der Neuenkirchener Straße (L782) zwischen dem Knoten Stadtring Kattenstroth und der Einmündung Steinmerschweg durchgeführt? Bitte senden Sie mir hierzu die Niederschriften bzw. Protokolle der letzten drei Verkehrsschauen.
2. Aus der Verkehrsstärkenkarte NRW aus dem Jahre 2015 ergibt sich für den o.g. Streckenabschnitt der Neuenkirchener Straße eine Belastung von DTV 15.762 Fahrzeugen (beide Richtungen). Gemäß ihrer eigenen Messung am Messort Neuenkirchener Straße 201 mittels Tempodisplay zwischen dem 14. Juni 2019 und 25. Juni 2019 ergab sich eine Belastung von DTV 4029, ebenfalls in beide Richtungen (das Ergebnis der Messung liegt mir vor). Die Stadt verfügt m.W. über sechs Tempo-Displays. Auf Grundlage deren Messergebnisse leitet die Stadt ggf. Maßnahmen ein. Es ist also davon auszugehen, dass die Geräte korrekte Messergebnisse liefern. Wie erklären Sie sich diese doch sehr gravierende Differenz zwischen der Verkehrsstärkenkarte NRW 2015 und der eigenen Messung in 2019?
3. Eine Verkehrsschau darf nur mit Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde unterbleiben. Falls an dem genannten Streckenabschnitt keine Verkehrsschauen durchgeführt wurden, bitte ich um Zusendung der Zustimmung der höheren Verwaltungsbehörde für das Unterbleiben der Verkehrsschauen.
Gemäß § 1, Abs. 2 IFG begehre ich die Zusendung der Informationen per E-Mail, sofern sie auch in elektronischer Form vorliegen.
Anfrage erfolgreich
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Datum18. Juli 2022
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20. August 2022
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