Verkehrsschau Heilbronnerstr Borsigstr-Pragsattel

Die Verwaltungsvorschrift StVO zu §45 Randnummer 57 fordert alle 2 Jahre, in besonderen Fällen (z.B. Häufung von Unfällen) jährlich, eine Verkehrsschau durchzuführen. Diese darf nur mit Zustimmung der Höheren Verwaltungsebene unterbleiben ( Randnummer 58). Die Heilbronnerstr. zwischen Borsigstr. und Pragsattel hat sich für Radfahrer zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt. Ursache sind zumeist Vorfahrtsverletzungen von Autofahrern beim Abbiegen oder Ein- bzw Ausfahren aus Grundstücken. Meine Fragen:
-wie oft wurde mit der Beteiligung der Polizei eine Verkehrsschau in diesem Bereich in den letzten 5 Jahren durchgeführt?
- falls der zumindest 2-jährliche Rhytmus nicht eingehalten wurde, geschah dies unter Beteiligung und Genehmigung der Oberen Verwaltungsbehörde?
- was waren die Ergebnisse der Verkehrsschau, welche Maßnahmen wurden seitens der Polizei vorgeschlagen?
- wann ist die nächste Verkehrsschau vorgesehen?
- welche Stelle ist im Polizeipräsidium Stuttgart verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Verkehrsschau in diesem Bereich?

Vielen Dank vorab!

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    24. Juni 2022
  • Frist
    26. Juli 2022
  • Ein:e Follower:in
Rainer Dobrinkat
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Verwaltung…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
Rainer Dobrinkat
Betreff
Verkehrsschau Heilbronnerstr Borsigstr-Pragsattel [#252059]
Datum
24. Juni 2022 12:38
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Verwaltungsvorschrift StVO zu §45 Randnummer 57 fordert alle 2 Jahre, in besonderen Fällen (z.B. Häufung von Unfällen) jährlich, eine Verkehrsschau durchzuführen. Diese darf nur mit Zustimmung der Höheren Verwaltungsebene unterbleiben ( Randnummer 58). Die Heilbronnerstr. zwischen Borsigstr. und Pragsattel hat sich für Radfahrer zu einem Unfallschwerpunkt entwickelt. Ursache sind zumeist Vorfahrtsverletzungen von Autofahrern beim Abbiegen oder Ein- bzw Ausfahren aus Grundstücken. Meine Fragen: -wie oft wurde mit der Beteiligung der Polizei eine Verkehrsschau in diesem Bereich in den letzten 5 Jahren durchgeführt? - falls der zumindest 2-jährliche Rhytmus nicht eingehalten wurde, geschah dies unter Beteiligung und Genehmigung der Oberen Verwaltungsbehörde? - was waren die Ergebnisse der Verkehrsschau, welche Maßnahmen wurden seitens der Polizei vorgeschlagen? - wann ist die nächste Verkehrsschau vorgesehen? - welche Stelle ist im Polizeipräsidium Stuttgart verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Verkehrsschau in diesem Bereich? Vielen Dank vorab!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Rainer Dobrinkat Anfragenr: 252059 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/252059/ Postanschrift Rainer Dobrinkat << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Rainer Dobrinkat

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Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr geehrter Herr Dobrinkat, zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 24.06.2022, …
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Verkehrsschau Heilbronnerstr Borsigstr-Pragsattel [#252059]
Datum
25. Juli 2022 11:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dobrinkat, zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 24.06.2022, ergeht folgende Entscheidung: 1. Dem Antrag wird nur teilweise stattgegeben. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Dies hat folgende Gründe: Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann der Informationsberechtigte Zugang zu amtlichen Informationen verlangen. Nach § 3 Nr. 3 LIFG ist damit jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung gemeint. Bei den von Ihnen erbetenen Informationen handelt es sich jedoch nur teilweise um eine amtliche Information im Sinne des Gesetzes, da für die gewünschten Informationen nur zum Teil Aufzeichnungen vorhanden sind. Ihre Fragen können wie folgt beantwortet werden: -wie oft wurde mit der Beteiligung der Polizei eine Verkehrsschau in diesem Bereich in den letzten 5 Jahren durchgeführt? Es wurden keine Verkehrsschauen in dem genannten Bereich mit Beteiligung der Polizei in den letzten 5 Jahren durchgeführt. - falls der zumindest 2-jährliche Rhythmus nicht eingehalten wurde, geschah dies unter Beteiligung und Genehmigung der Oberen Verwaltungsbehörde? Die Beantwortung der Frage fällt in die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörde. - was waren die Ergebnisse der Verkehrsschau, welche Maßnahmen wurden seitens der Polizei vorgeschlagen? Beim Polizeipräsidium Stuttgart liegen hierzu keine Aufzeichnungen vor. - wann ist die nächste Verkehrsschau vorgesehen? Beim Polizeipräsidium Stuttgart liegen hierzu keine Aufzeichnungen vor. - welche Stelle ist im Polizeipräsidium Stuttgart verantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung der Verkehrsschau in diesem Bereich? Die Organisation und Durchführung von Verkehrsschauen obliegt der Straßenverkehrsbehörde. Die Polizei beteiligt sich nur nach Aufforderung. Ist dies der Fall, beteiligt sich grundsätzlich der Führungs- und Einsatzstab, Sachbereich Verkehr, an Verkehrsschauen. Bei Bedarf werden Vertreter oder Vertreterinnen der örtlichen Reviere hinzugezogen. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart, erheben." Freundliche Grüße