Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße

das Protokoll der letzten Verkehrsschau der Widdersdorfer Straße. Ich bin insbesondere an Notizen zum Zustand des gepflasterten Fahrradwegs interessiert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    23. September 2022
  • Frist
    25. Oktober 2022
  • 3 Follower:innen
Carsten Otto
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
Carsten Otto
Betreff
Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße [#259541]
Datum
23. September 2022 09:13
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das Protokoll der letzten Verkehrsschau der Widdersdorfer Straße. Ich bin insbesondere an Notizen zum Zustand des gepflasterten Fahrradwegs interessiert.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto Anfragenr: 259541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259541/ Postanschrift Carsten Otto << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum 01.06.2022 wurde das Amt …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
23. September 2022 09:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum 01.06.2022 wurde das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung umorganisiert. Künftig wenden Sie sich bitte bei Anliegen/Fragen rund um das Thema Mobilität an die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . In Angelegenheiten zur Straßenplanung oder zum Straßenbau und Radwegebau nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Ihre E-Mail wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Carsten Otto
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer St…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
Carsten Otto
Betreff
Re: Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße [#259541]
Datum
25. Oktober 2022 08:20
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße“ vom 23.09.2022 (#259541) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum 01.06.2022 wurde das Amt …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
25. Oktober 2022 08:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum 01.06.2022 wurde das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung umorganisiert. Künftig wenden Sie sich bitte bei Anliegen/Fragen rund um das Thema Mobilität an die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . In Angelegenheiten zur Straßenplanung oder zum Straßenbau und Radwegebau nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Ihre E-Mail wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Carsten Otto
AW: Eingangsbestätigung [#259541] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsscha…
An Amt für Verkehrsmanagement Köln Details
Von
Carsten Otto
Betreff
AW: Eingangsbestätigung [#259541]
Datum
22. November 2022 09:42
An
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße“ vom 23.09.2022 (#259541) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Eingangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum 01.06.2022 wurde das Amt …
Von
Amt für Verkehrsmanagement Köln
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
22. November 2022 09:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Nachricht. Zum 01.06.2022 wurde das Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung umorganisiert. Künftig wenden Sie sich bitte bei Anliegen/Fragen rund um das Thema Mobilität an die E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . In Angelegenheiten zur Straßenplanung oder zum Straßenbau und Radwegebau nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Ihre E-Mail wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Carsten Otto
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Carsten Otto
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße“ [#259541]
Datum
18. Januar 2023 22:32
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/259541/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich trotz Fristablauf und Erinnerung noch keine inhaltliche Antwort erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Carsten Otto Anhänge: - 259541.pdf Anfragenr: 259541 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/259541/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-549/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 23.09.2022 auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.3-549/23 Antrag auf Informationszugang; Vermittlung bei der Anfrage "Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße"
Datum
2. Februar 2023 11:43
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.2.3-549/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag vom 23.09.2022 auf Informationszugang, hier: Vermittlung bei der Anfrage "Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße" Sehr geehrter Herr Otto, ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3 -549/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei der Anfrage "Verkehrsschau …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.3 -549/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei der Anfrage "Verkehrsschau Köln Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße"
Datum
6. März 2023 11:00
Status
Warte auf Antwort
Mein AZ: 209.2.3.2.3 -549/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 23.09.2022, mein Auskunftsersuchen vom 02.02.2023 Sehr geehrter Herr Otto, da ich bis heute von der auskunftspflichtigen Stelle keine Antwort auf mein Auskunftsersuchen vom 02.02.2023 erhalten habe, habe ich mit Schreiben von heute an die Erledigung erinnert. Mit freundlichen Grüßen

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrter Herr Otto, die Stellungnahme der auskunftspflichtigen Stelle zu meinem Auskunftsersuchen übersende …
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: Mein AZ: 209.2.3.2.3-549/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße“
Datum
23. März 2023 13:15
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
5,4 KB


Sehr geehrter Herr Otto, die Stellungnahme der auskunftspflichtigen Stelle zu meinem Auskunftsersuchen übersende ich Ihnen zu Ihrer Kenntnis. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: [geschwärzt] Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.ldi.nrw.de Von: [geschwärzt] <[geschwärzt]> Gesendet: Freitag, 17. März 2023 12:25 An: ZF LDI Referat-2 (LDI) <[geschwärzt]> Betreff: AW: Mein AZ: 209.2.3.2.3-549/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße“ Sehr geehrte Frau [geschwärzt], auf Grundlage des §45 Straßenverkehrsordnung (StVO) und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften ist die Straßenverkehrsbehörde verpflichtet unter Festlegung bestimmter Vorgaben Verkehrsschauen (gleich Überprüfung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen) durchzuführen. Aufgrund der seit Jahren bestehenden Personalknappheit der Straßenverkehrsbehörde konnten die vorgesehenen Verkehrsschauen zur Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit lediglich punktuell im Rahmen üblicher Überprüfungen bei Ortsterminen durchgeführt werden. Da diese Überprüfungen jedoch im Rahmen des normalen Dienstbetriebes erfolgen, sind keine Protokolle „Verkehrsschau“ vorhanden. Dies schließt die gewünschten Aufzeichnungen zum Zustand des Radweges ein. Da entsprechende Informationen, wie von Herrn Otto gewünscht, somit nicht zur Verfügung stehen, können diese nicht übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] [cid:8087E069-29A4-4E80-A305-19B7474ACE36] Stadt Köln – Die Oberbürgermeisterin Amt für Verkehrsmanagement StVO – Anordnungen Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Telefon: [geschwärzt] Telefax: 0221/221-27111 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.stadt-koeln.de<http://www.stadt-koeln.de/> www.instagram.com/stadt.koeln<http://www.instagram.com/stadt.koeln> www.twitter.com/Koeln<http://www.twitter.com/Koeln> www.youtube.com/user/Koeln<http://www.youtube.com/user/Koeln> www.facebook.com/stadt.koeln50<http://www.facebook.com/stadt.koeln50> Von: [geschwärzt]<[geschwärzt]> <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Gesendet: Donnerstag, 2. Februar 2023 11:26 An: 66-Amt für Straßen und Radwegebau <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> Betreff: Mein AZ: 209.2.3.2.3-549/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße“ Mein AZ: 209.2.3.2.3-549/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen NRW (IFG NRW) Antrag des Herrn Carsten Otto vom 23.09.2023 auf Informationszugang, hier: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße“ Sehr geehrte Damen und Herren, gemäß § 13 Abs. 1 des Informationsfreiheitsgesetzes Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) ist die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW für die Sicherstellung des Rechts auf Information zuständig. Herr Otto hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen über die Internetplattform www.fragdenstaat.de<http://www.fragdenstaat.de> einen Antrag auf Informationszugang; hier: „Verkehrsschau Köln-Ehrenfeld, Widdersdorfer Straße“ (siehe: [geschwärzt] ) gestellt zu haben. Ein Informationszugang soll trotz Erinnerung bis heute nicht erfolgt sein. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme, bzw. bei der Beantwortung des IFG-Antrags mich lediglich in „cc“ zu setzen. Gemäß § 4 Abs. 1 IFG NRW hat jede natürliche Person grundsätzlich einen Anspruch auf Zugang zu den bei einer öffentlichen Stelle vorhandenen Informationen. Der Antrag kann gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 IFG NRW schriftlich, mündlich oder in elektronischer Form gestellt werden. Kommt die öffentliche Stelle zu dem Ergebnis, dass einer der Verweigerungsgründe der §§ 6-9 IFG NRW vorliegt, muss sie die Ablehnung gemäß § 5 Abs. 2 Satz 3 IFG NRW begründen. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information noch nicht übersandt. Bei Anfrage, werde ich diese jedoch an ihn weiterleiten, da er hierauf einen Anspruch hat. Ferner beabsichtige ich, ihm Ihre Rückantwort zur Kenntnis zu übersenden; sollten gegen diese Vorgehensweise Bedenken bestehen, bitte ich um Mitteilung, weise jedoch darauf hin, dass er ggfs. einen Anspruch auf Zugang zu Ihrer Stellungnahme haben könnte. Sollten Sie für die Bearbeitung dieses Auskunftsersuchens nicht zuständig sein, bitte ich dieses innerhalb Ihres Hauses weiterzuleiten und mir eine entsprechende Mitteilung zu geben. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Referat 2 Kavalleriestr. 2-4, 40213 Düsseldorf Tel.: [geschwärzt] Fax: 0211-38424-999 E-Mail: [geschwärzt]<[geschwärzt]> Internet: www.ldi.nrw.de<http://www.ldi.nrw.de>