Verkehrsschauen zu Lichtsignalanlagen an der B14

- Unterlagen und Stellungnahmen zur Lichtsignalanlage zur Querung der B14 auf Höhe des Landtages
- Unterlagen und Stellungnahmen zur Lichtsignalanlage zur Querung der B14 auf Höhe der Leonhardskirche

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    30. Mai 2022
  • Frist
    1. Juli 2022
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Thijs Lucas
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unterlagen u…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
Thijs Lucas
Betreff
Verkehrsschauen zu Lichtsignalanlagen an der B14 [#250178]
Datum
30. Mai 2022 15:17
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen und Stellungnahmen zur Lichtsignalanlage zur Querung der B14 auf Höhe des Landtages - Unterlagen und Stellungnahmen zur Lichtsignalanlage zur Querung der B14 auf Höhe der Leonhardskirche
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Thijs Lucas Anfragenr: 250178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250178/ Postanschrift Thijs Lucas << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Thijs Lucas
Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr geehrter Herr Lucas, Ihr Antrag wurde zuständigkeitshalber an das Tiefbauamt mit Eigenbetrieb Stadtentwässer…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Verkehrsschauen zu Lichtsignalanlagen an der B14 [#250178]
Datum
31. Mai 2022 09:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Lucas, Ihr Antrag wurde zuständigkeitshalber an das Tiefbauamt mit Eigenbetrieb Stadtentwässerung (SES), Straßen und Verkehr, E-Mail [geschwärzt] weitergeleitet. Freundliche Grüße [geschwärzt] Polizeipräsidium Stuttgart Referat Recht und Datenschutz [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt]
Thijs Lucas
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die proaktive Weiterleitung. Bitte entschuldigen Sie, da…
An Polizeipräsidium Stuttgart Details
Von
Thijs Lucas
Betreff
AW: Verkehrsschauen zu Lichtsignalanlagen an der B14 [#250178]
Datum
31. Mai 2022 09:50
An
Polizeipräsidium Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> haben Sie vielen Dank für die proaktive Weiterleitung. Bitte entschuldigen Sie, dass ich mich zuvor nicht klar genug formuliert hatte. Mein Interesse besteht allein in der Stellungnahme der Polizei Stuttgart im Rahmen der Verkehrsschauen. Sollten diese nicht oder ohne Beitrag der Polizei Stuttgart stattgefunden haben, bitte ich Sie kurz darzustellen, dass die von mir angefragten Dokumente nicht existieren. Ich gehe weiterhin davon aus, dass die Polizei Stuttgart zu den Verkehrsschauen beigetragen hat und sehe meine Anfrage daher weiterhin im Zuständigkeitsbereich der Polizei Stuttgart. Mit freundlichen Grüßen Thijs Lucas Anfragenr: 250178 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/250178/

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Polizeipräsidium Stuttgart
Sehr geehrter Herr Lucas, zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 31.05.2022, erge…
Von
Polizeipräsidium Stuttgart
Betreff
Verkehrsschauen zu Lichtsignalanlagen an der B14 [#250178]
Datum
4. Juli 2022 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Lucas, zu Ihrer Anfrage nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) vom 31.05.2022, ergeht folgende Entscheidung: 1. Der Antrag wird nur teilweise stattgegeben. 2. Diese Entscheidung ergeht gebührenfrei. Dies hat folgende Gründe: Nach Maßgabe dieses Gesetzes kann der Informationsberechtigte Zugang zu amtlichen Informationen verlangen. Nach § 3 Nr. 3 LIFG ist damit jede bei einer informationspflichtigen Stelle bereits vorhandene, amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung gemeint. Bei den von Ihnen erbetenen Informationen handelt es sich jedoch nur teilweise um eine amtliche Information im Sinne des Gesetzes, da für die gewünschten Informationen nur zum Teil Aufzeichnungen vorhanden sind. Beim Polizeipräsidium Stuttgart liegen die erbetenen Informationen zur Lichtsignalanlage zur Querung der B14 auf Höhe der Leonhardskirche nicht vor. Die beim Polizeipräsidium Stuttgart vorhandenen Informationen im Zusammenhang mit den erbetenen Informationen zur Lichtsignalanlage zur Querung der B14 auf Höhe des Landtages wird Ihnen in der Anlage übersandt. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Polizeipräsidium Stuttgart, Hahnemannstraße 1, 70191 Stuttgart, erheben. Freundliche Grüße