Verkehrsschilder auf der Autobahn - welche Rechtsgrundlagen?

Welche Rechtsgrundlagen bestehen für das Anordnen bzw. Aufstellen von Verkehrsschildern auf den Autobahnen des Bundes?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    17. August 2022
  • Frist
    20. September 2022
  • 0 Follower:innen
Hans-Harry Siebenkäs
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Rechtsgrun…
An Die Autobahn GmbH des Bundes Details
Von
Hans-Harry Siebenkäs
Betreff
Verkehrsschilder auf der Autobahn - welche Rechtsgrundlagen? [#257275]
Datum
17. August 2022 14:50
An
Die Autobahn GmbH des Bundes
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Rechtsgrundlagen bestehen für das Anordnen bzw. Aufstellen von Verkehrsschildern auf den Autobahnen des Bundes?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Hans-Harry Siebenkäs Anfragenr: 257275 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/257275/
Mit freundlichen Grüßen Hans-Harry Siebenkäs

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Die Autobahn GmbH des Bundes
Sehr geehrter Herr Siebenkäs, Ihr IFG-Antrag wird abgelehnt, da die von Ihnen gewünschten Informationen sich aus…
Von
Die Autobahn GmbH des Bundes
Betreff
AW: Verkehrsschilder auf der Autobahn - welche Rechtsgrundlagen? [#257275]
Datum
24. August 2022 09:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Siebenkäs, Ihr IFG-Antrag wird abgelehnt, da die von Ihnen gewünschten Informationen sich aus allgemein zugänglichen Quellen erschließen lassen (§ 9 Abs. 3 IFG). Die Rechtsgrundlage für die Anordnung und Anbringung von Verkehrszeichen auf den Autobahnen des Bundes ist § 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO). Der Autobahn GmbH des Bundes wurde vom Fernstraßen-Bundesamt die Aufgabe zum Erlass von verkehrsrechtlichen Anordnungen nach der StVO für die mit Zeichen 330.1 und 330.2 gekennzeichneten Autobahnen in der Baulast des Bundes nach § 44a Absatz 1 Satz 1 StVO übertragen. Die Übertragung dieser Aufgabe wurde am 31.12.2020 im Bundesanzeiger veröffentlicht (https://www.fba.bund.de/SharedDocs/Do...). Mit freundlichen Grüßen