Verkehrssicherheit im Gemeindegebiet

Seit geraumer Zeit beschweren sich Anwohner über die fehlende Geschwindigkeitskontrolle durch die Gemeinde im verkehrsberuhigten Bereich um den "Alten Markt" in Elversberg.

Wurde eine verkehrstechnische Messung durchgeführt?
Wie sind die Ergebnisse?
Gibt es eine Auswertung (V85)?
Wurde seit dem 16.09.2021 eine amtlich dokumentierte Geschwindigkeitsmessung im verkehrsberuhigten Bereich "Alter Markt" durchgeführt?
(Hier: Beethovenstraße, Bismarckstraße, Poststraße)
Wie waren die Ergebnisse?

Gab es Anwohnerbeschwerden hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitungen in o.g. Bereich?
(Bitte keine Hinweise auf Datenschutz, persönliche Daten wurden von mir NICHT erfragt!)

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    3. März 2022
  • Frist
    5. April 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Seit geraumer …
An Spiesen-Elversberg, Gemeinde Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrssicherheit im Gemeindegebiet [#242405]
Datum
3. März 2022 21:25
An
Spiesen-Elversberg, Gemeinde
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Seit geraumer Zeit beschweren sich Anwohner über die fehlende Geschwindigkeitskontrolle durch die Gemeinde im verkehrsberuhigten Bereich um den "Alten Markt" in Elversberg. Wurde eine verkehrstechnische Messung durchgeführt? Wie sind die Ergebnisse? Gibt es eine Auswertung (V85)? Wurde seit dem 16.09.2021 eine amtlich dokumentierte Geschwindigkeitsmessung im verkehrsberuhigten Bereich "Alter Markt" durchgeführt? (Hier: Beethovenstraße, Bismarckstraße, Poststraße) Wie waren die Ergebnisse? Gab es Anwohnerbeschwerden hinsichtlich Geschwindigkeitsüberschreitungen in o.g. Bereich? (Bitte keine Hinweise auf Datenschutz, persönliche Daten wurden von mir NICHT erfragt!)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 242405 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/242405/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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