Verkehrssicherheit in 30er Zonen

Warum werden offenbar keine ausreichenden und effektiven Maßnahmen getroffen, um in den Saarbrücker 30er Zonen die Höchstgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer tatsächlich anhaltend auf annähernd 30 km/h zu drosseln?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    23. März 2023
  • Frist
    25. April 2023
  • Ein:e Follower:in
Jonas Heintz
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum werden offenbar keine ausrei…
An Ordnungsamt - Saarbrücken Details
Von
Jonas Heintz
Betreff
Verkehrssicherheit in 30er Zonen [#273836]
Datum
23. März 2023 15:21
An
Ordnungsamt - Saarbrücken
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum werden offenbar keine ausreichenden und effektiven Maßnahmen getroffen, um in den Saarbrücker 30er Zonen die Höchstgeschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer tatsächlich anhaltend auf annähernd 30 km/h zu drosseln?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jonas Heintz Anfragenr: 273836 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273836/ Postanschrift Jonas Heintz << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jonas Heintz

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Ordnungsamt - Saarbrücken
Ihr Antrag vom 24.03.2023 Sehr geehrter Herr Heintz, mit Ihrer e-Mail vom 24.03.2023 beantragen Sie die Gewährung…
Von
Ordnungsamt - Saarbrücken
Betreff
Ihr Antrag vom 24.03.2023
Datum
27. März 2023 13:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Heintz, mit Ihrer e-Mail vom 24.03.2023 beantragen Sie die Gewährung einer Aktenauskunft. Dabei berufen Sie sich auf § 1 Abs. 1 S. 1 SIFG i.V.m § 1 Abs. 1 IFG. Jedoch benennen Sie keinen Aktenvorgang, sondern stellen eine allgemeine Anfrage zum Thema „Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30“, welche Ihrer Meinung nach nicht ausreichend ergriffen werden. Die Ihrerseits beantragte Erteilung einer Aktenauskunft ist diesbezüglich nicht möglich, da ein Verwaltungsvorgang mit dem Titel „Nichtergreifung von ausreichenden und effektiven Maßnahmen zur Einhaltung von Tempo 30“ nicht existiert. Ich kann Ihnen aber versichern, dass die Verkehrsüberwachung der Stadt Saarbrücken mit mobilen und fest installierten Kontrollanlagen die Einhaltung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten in der Stadt regelmäßig überwacht. Dies kann natürlich nur im Rahmen der finanziellen und personellen Möglichkeiten erfolgen; es ist schlicht nicht möglich, immer und überall sämtliche innerstädtische Straßen mit Geschwindigkeitskontrollen abzudecken. Abschließend möchte ich Sie bitten, künftig derartige Anfragen nicht in Form eines solchen Antrags nach dem SIFG zu stellen, sondern Ihre Frage einfach per Mail an die Adresse <<E-Mail-Adresse>> zu senden. Mit freundlichen Grüßen