Verkehrssicherheit und Klimaschutz

Wieviele Bußgeldbescheide hat der Freistaat Sachsen 2022 gegen LKW-Fahrer wegen Mißachtung der zul. Höchstgeschwindigkeit erlassen?

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  • Datum
    21. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
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Helmut Treubel
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Bußgeldbesche…
An Sächsisches Staatsministerium des Innern Details
Von
Helmut Treubel
Betreff
Verkehrssicherheit und Klimaschutz [#286534]
Datum
21. August 2023 07:52
An
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsTranspG/SächsUIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Bußgeldbescheide hat der Freistaat Sachsen 2022 gegen LKW-Fahrer wegen Mißachtung der zul. Höchstgeschwindigkeit erlassen?
Dies ist ein Antrag auf Informationen nach § 10 des Sächsischen Transparenzgesetzes, nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine kostenfreie Anfrage. Ich verweise auf § 12 Abs. 1 SächTranspG/§ 7 Abs. 1 SächsUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Helmut Treubel Anfragenr: 286534 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286534/ Postanschrift Helmut Treubel << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Helmut Treubel
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Treubel, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. …
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Verkehrssicherheit und Klimaschutz [#286534]
Datum
21. August 2023 09:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Treubel, wir bestätigen den Eingang Ihrer Mail beim Sächsischen Staatsministerium des Innern. Bezüglich Ihres Anliegens sind wir im Austausch mit dem Fachreferat und werden uns bei Ihnen wieder zurückmelden. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Ihr Antrag beim Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 21. August 2023 Anfragenummer: 286534 Sehr geehrter…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
AW: Verkehrssicherheit und Klimaschutz [#286534]
Datum
15. September 2023 12:10
Status
Warte auf Antwort
Ihr Antrag beim Sächsischen Staatsministerium des Innern vom 21. August 2023 Anfragenummer: 286534 Sehr geehrter Herr Treubel, die sachliche Zuständigkeit der Verwaltungsbehörden für die Verfolgung und Ahndung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten bestimmt sich in Sachsen nach der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung – OWiZuVO) vom 16. Juni 2014. Nach dessen § 2 sind für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach Bundesrecht die Landkreise und Kreisfreien Städte zuständig, soweit nichts anderes bestimmt ist. Von dieser grundsätzlichen Zuständigkeit der Landkreise und Kreisfreien Städte, normiert u.a. § 4 Nummer 1 der OWiZuVO eine Ausnahme dahingehend, dass für die Verfolgung und Ahndung von Straßenverkehrsordnungswidrigkeiten (i.S.d. §§ 24, 24a und 24c Straßenverkehrsgesetz) die Landesdirektion Sachsen zuständig ist, soweit die Ordnungswidrigkeiten auf Bundesautobahnen begangen wurden. Da Sie in Ihrem Antrag um Mitteilung der Anzahl der durch den Freistaat Sachsen erlassenen Bußgeldbescheide bitten, haben wir diesen zur weiteren Bearbeitung an die Landesdirektion Sachsen (als eine Behörde des Freistaates Sachsen) weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Treubel, Ihr Antrag ist in der Landesdirektion Sachsen eingegangen und wird entsprechend bearb…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Antrag nach SächsTranspG zu Verkehrssicherheit und Klimaschutz [#286534]
Datum
20. September 2023 17:57
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr geehrter Herr Treubel, Ihr Antrag ist in der Landesdirektion Sachsen eingegangen und wird entsprechend bearbeitet. Freundliche Grüße

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Sächsisches Staatsministerium des Innern
Sehr geehrter Herr Treubel, die Antwort zu Ihrer Anfrage vom 21.08.2023 finden Sie auf unserer Internetseite unte…
Von
Sächsisches Staatsministerium des Innern
Betreff
Anfrage nach SächsTranspG - Verkehrssicherheit und Klimaschutz [#286534]
Datum
2. Oktober 2023 16:01
Status
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Sehr geehrter Herr Treubel, die Antwort zu Ihrer Anfrage vom 21.08.2023 finden Sie auf unserer Internetseite unter folgenden Link: https://www.lds.sachsen.de/transparenz/?ID=20&art_param=15 Die Landesdirektion Sachsen ist gemäß § 4 Nr. 1 der Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über Zuständigkeiten nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (Ordnungswidrigkeiten-Zuständigkeitsverordnung - OwiZuVO) zuständig für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach den §§ 24, 24a und 24c StVG, soweit die Ordnungswidrigkeiten auf Bundesautobahnen begangen wurden. Für alle anderen öffentlichen Straßen liegt die Zuständigkeit zur Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten gemäß § 2 OwiZuVO bei den Landkreisen und Kreisfreien Städten. Freundliche Grüße