Verkehrssicherungspflicht durch Baumuntersuchungen an Baumbeständen der Gemeinde Bornhöved
Antworten und Informationen zu folgenden Fragen:
Im Allgemeinen:
1.1 Was tun Amt und Gemeinde Bornhöved zur Wahrung ihrer Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, um Schäden für Personen, Tiere und Sachen durch Bäume an den Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen und sich aus deren Missachtung sonst möglicherweise ergebende Schadensersatzforderungen an die Gemeinde abzuwenden?
Im Einzelnen:
1.1
Liegen die „FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien“ in der neuesten Fassung von 2020 dem Amt und der Gemeinde Bornhöved vor und werden diese beachtet?
1.1.1
Wenn nein, warum nicht, obwohl diese Richtlinien bereits zwei Jahre nach deren Einführung 2003/2004 bei 61 % der Kommunen Anwendung fanden und seitdem eine außergewöhnlich hohe Akzeptanz genießen?
(Quelle: https://florum.sh/download/vortraege/Florum%20-%20Dirk%20Dujesiefken%20-%20Aktuelles%20zu%20den%20neuen%20FLL-Baumkontrollrichtlinien.pdf)
1.2
Gibt es ein Baumkataster für die Gemeinde Bornhöved? Wenn nein, warum nicht?
1.3
Wie oft und nach welchen Kriterien wird eine Baumkontrolle an den der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Bornhöved unterliegenden Bäumen durchgeführt?
1.3.1
Inwieweit findet dabei Beachtung, dass jährlich ein Teil der Wegstrecke des Quellenhaupt-Triathlons mit mehreren hundert Teilnehmern an alten und teilweise morschen Baumbeständen der Gemeinde Bornhöved entlang führt?
1.4
Wie alt ist der Baumbestand in der Hindenburgallee, dem Büschen, dem Wiesengrund, der Kirchstraße sowie den Straßen Kieler Tor/Am Alten Markt/Graf-Adolf-Platz/Berliner Platz/Kuhberg in Bornhöved?
1.5
Wann wurden an diesen Straßen zuletzt Baumkontrollen durchgeführt?
1.6
In wie vielen Fällen mussten in den letzten fünf Jahren insbesondere auf den Straßenzug Hindenburgallee/Büschen/Wiesengrund aber auch anderswo im Gemeindegebiet Bornhöved abgestürzte Baumteile von der Feuerwehr oder dem Bauhof der Gemeinde beseitigt werden?
1.6.1
Zu welchen Sach- und Personenschäden ist es durch die Baumabbrüche bisher gekommen?
1.7
Was planen Amt und Gemeinde Bornhöved künftig zur Sicherung der Verkehrswege und von Hab und Gut der Anwohner in den o. g. Straßen?
Die Fragen erscheinen alle gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 IZG-SH im Rahmen normaler Bürotätigkeit einfach zu beauskunften zu sein. Sollte zu Einzelfragen dennoch ein kostenpflichtiger Aufwand geltend gemacht werden, bitte ich vorab um Benennung der Kosten und deren Begründung sowie unabhängig davon um vorrangige zügige Beantwortung der übrigen Fragen.
Vielen Dank!
Anfrage eingeschlafen
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Datum19. Juli 2023
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22. August 2023
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