Verkehrssicherungspflicht durch Baumuntersuchungen an Baumbeständen der Gemeinde Bornhöved

Anfrage an: Amt Bornhöved

Antworten und Informationen zu folgenden Fragen:
Im Allgemeinen:

1.1 Was tun Amt und Gemeinde Bornhöved zur Wahrung ihrer Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, um Schäden für Personen, Tiere und Sachen durch Bäume an den Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen und sich aus deren Missachtung sonst möglicherweise ergebende Schadensersatzforderungen an die Gemeinde abzuwenden?
Im Einzelnen:
1.1
Liegen die „FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien“ in der neuesten Fassung von 2020 dem Amt und der Gemeinde Bornhöved vor und werden diese beachtet?
1.1.1
Wenn nein, warum nicht, obwohl diese Richtlinien bereits zwei Jahre nach deren Einführung 2003/2004 bei 61 % der Kommunen Anwendung fanden und seitdem eine außergewöhnlich hohe Akzeptanz genießen?
(Quelle: https://florum.sh/download/vortraege/Florum%20-%20Dirk%20Dujesiefken%20-%20Aktuelles%20zu%20den%20neuen%20FLL-Baumkontrollrichtlinien.pdf)
1.2
Gibt es ein Baumkataster für die Gemeinde Bornhöved? Wenn nein, warum nicht?
1.3
Wie oft und nach welchen Kriterien wird eine Baumkontrolle an den der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Bornhöved unterliegenden Bäumen durchgeführt?
1.3.1
Inwieweit findet dabei Beachtung, dass jährlich ein Teil der Wegstrecke des Quellenhaupt-Triathlons mit mehreren hundert Teilnehmern an alten und teilweise morschen Baumbeständen der Gemeinde Bornhöved entlang führt?
1.4
Wie alt ist der Baumbestand in der Hindenburgallee, dem Büschen, dem Wiesengrund, der Kirchstraße sowie den Straßen Kieler Tor/Am Alten Markt/Graf-Adolf-Platz/Berliner Platz/Kuhberg in Bornhöved?
1.5
Wann wurden an diesen Straßen zuletzt Baumkontrollen durchgeführt?
1.6
In wie vielen Fällen mussten in den letzten fünf Jahren insbesondere auf den Straßenzug Hindenburgallee/Büschen/Wiesengrund aber auch anderswo im Gemeindegebiet Bornhöved abgestürzte Baumteile von der Feuerwehr oder dem Bauhof der Gemeinde beseitigt werden?
1.6.1
Zu welchen Sach- und Personenschäden ist es durch die Baumabbrüche bisher gekommen?
1.7
Was planen Amt und Gemeinde Bornhöved künftig zur Sicherung der Verkehrswege und von Hab und Gut der Anwohner in den o. g. Straßen?

Die Fragen erscheinen alle gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 IZG-SH im Rahmen normaler Bürotätigkeit einfach zu beauskunften zu sein. Sollte zu Einzelfragen dennoch ein kostenpflichtiger Aufwand geltend gemacht werden, bitte ich vorab um Benennung der Kosten und deren Begründung sowie unabhängig davon um vorrangige zügige Beantwortung der übrigen Fragen.

Vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. Juli 2023
  • Frist
    22. August 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten und Informationen zu folgen…
An Amt Bornhöved Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrssicherungspflicht durch Baumuntersuchungen an Baumbeständen der Gemeinde Bornhöved [#284281]
Datum
19. Juli 2023 21:54
An
Amt Bornhöved
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten und Informationen zu folgenden Fragen: Im Allgemeinen:
 1.1 Was tun Amt und Gemeinde Bornhöved zur Wahrung ihrer Verkehrssicherungspflicht nach § 823 BGB, um Schäden für Personen, Tiere und Sachen durch Bäume an den Gemeindestraßen, -wegen und -plätzen und sich aus deren Missachtung sonst möglicherweise ergebende Schadensersatzforderungen an die Gemeinde abzuwenden? Im Einzelnen: 1.1 Liegen die „FLL-Baumuntersuchungsrichtlinien“ in der neuesten Fassung von 2020 dem Amt und der Gemeinde Bornhöved vor und werden diese beachtet? 1.1.1 Wenn nein, warum nicht, obwohl diese Richtlinien bereits zwei Jahre nach deren Einführung 2003/2004 bei 61 % der Kommunen Anwendung fanden und seitdem eine außergewöhnlich hohe Akzeptanz genießen? (Quelle: https://florum.sh/download/vortraege/Florum%20-%20Dirk%20Dujesiefken%20-%20Aktuelles%20zu%20den%20neuen%20FLL-Baumkontrollrichtlinien.pdf) 1.2 Gibt es ein Baumkataster für die Gemeinde Bornhöved? Wenn nein, warum nicht? 1.3 Wie oft und nach welchen Kriterien wird eine Baumkontrolle an den der Verkehrssicherungspflicht der Gemeinde Bornhöved unterliegenden Bäumen durchgeführt? 1.3.1 Inwieweit findet dabei Beachtung, dass jährlich ein Teil der Wegstrecke des Quellenhaupt-Triathlons mit mehreren hundert Teilnehmern an alten und teilweise morschen Baumbeständen der Gemeinde Bornhöved entlang führt? 1.4 Wie alt ist der Baumbestand in der Hindenburgallee, dem Büschen, dem Wiesengrund, der Kirchstraße sowie den Straßen Kieler Tor/Am Alten Markt/Graf-Adolf-Platz/Berliner Platz/Kuhberg in Bornhöved? 1.5 Wann wurden an diesen Straßen zuletzt Baumkontrollen durchgeführt? 1.6 In wie vielen Fällen mussten in den letzten fünf Jahren insbesondere auf den Straßenzug Hindenburgallee/Büschen/Wiesengrund aber auch anderswo im Gemeindegebiet Bornhöved abgestürzte Baumteile von der Feuerwehr oder dem Bauhof der Gemeinde beseitigt werden? 1.6.1 Zu welchen Sach- und Personenschäden ist es durch die Baumabbrüche bisher gekommen? 1.7 Was planen Amt und Gemeinde Bornhöved künftig zur Sicherung der Verkehrswege und von Hab und Gut der Anwohner in den o. g. Straßen? Die Fragen erscheinen alle gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 1 IZG-SH im Rahmen normaler Bürotätigkeit einfach zu beauskunften zu sein. Sollte zu Einzelfragen dennoch ein kostenpflichtiger Aufwand geltend gemacht werden, bitte ich vorab um Benennung der Kosten und deren Begründung sowie unabhängig davon um vorrangige zügige Beantwortung der übrigen Fragen. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 284281 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/284281/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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