Verkehrsstatistik des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland

Verkehrsstatistiken, ab Beitritt Weilheims zum Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland im Jahre 2017.

Wurden zusätzliche Geschwindigkeitsüberwachungen in Weilheim von anderen Behörden/Dienstleistungsunternehmen durchgeführt, bitte ich auch um diese Auswertungen.

In anderen Kommunen werden diese Statistiken interessierten Bürgern auf der Homepage bereit gestellt (z.B. Schäftlarn: https://www.schaeftlarn.de/Verkehr.n183.html ).

Um Verkehrsuntersuchungen und -statistiken erstellen zu können, benötige ich diese Daten.

Vielen Dank im Voraus.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. Oktober 2020
  • Frist
    28. November 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verkehrsstatistik…
An Stadt Weilheim i.OB - Landkreis Weilheim-Schongau- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsstatistik des Zweckverbandes Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland [#201737]
Datum
26. Oktober 2020 21:27
An
Stadt Weilheim i.OB - Landkreis Weilheim-Schongau-
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verkehrsstatistiken, ab Beitritt Weilheims zum Zweckverband Kommunales Dienstleistungszentrum Oberland im Jahre 2017. Wurden zusätzliche Geschwindigkeitsüberwachungen in Weilheim von anderen Behörden/Dienstleistungsunternehmen durchgeführt, bitte ich auch um diese Auswertungen. In anderen Kommunen werden diese Statistiken interessierten Bürgern auf der Homepage bereit gestellt (z.B. Schäftlarn: https://www.schaeftlarn.de/Verkehr.n183.html ). Um Verkehrsuntersuchungen und -statistiken erstellen zu können, benötige ich diese Daten. Vielen Dank im Voraus.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201737/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Weilheim i.OB - Landkreis Weilheim-Schongau-
Übermittlung der Messdaten Sehr geehrteAntragsteller/in wie von Ihnen gewünscht, sende ich Ihnen die Messdaten des…
Von
Stadt Weilheim i.OB - Landkreis Weilheim-Schongau-
Betreff
Übermittlung der Messdaten
Datum
29. Oktober 2020 17:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in wie von Ihnen gewünscht, sende ich Ihnen die Messdaten des Fließenden Verkehrs der Jahre 2017 -2020 für das Stadtgebiet Weilheim i. OB zu. Es handelt sich dabei um die Gesamtergebnisse der jeweiligen Monate. Eine detailliertere Darlegung ist für die Veröffentlichung nicht vorgesehen und kann deshalb nicht ausgegeben werden. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Übermittlung der Messdaten [#201737] Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Bereitstellung der Ausw…
An Stadt Weilheim i.OB - Landkreis Weilheim-Schongau- Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übermittlung der Messdaten [#201737]
Datum
29. Oktober 2020 19:29
An
Stadt Weilheim i.OB - Landkreis Weilheim-Schongau-
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Bereitstellung der Auswertungen. Straßennamen sind nicht notwendig, aber leider fehlt eine Zuordnung zu den Messbereichen, ob es sich um Straßenabschnitte mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von beispielsweise 60, 50, 40, 30 km/h oder verkehrsberuhigte Bereiche handelt. Ebenso auch eine zeitliche Unterteilung. Dies ist für eine Gefahren- und Lärmbewertung unerlässlich. Darum bitte ich Sie, mir die Auswertungen in solchen Gruppierungen zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank im Voraus und mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 201737 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/201737/