Verkehrsüberwachung am 18. Juni 2020

Anfrage an: Gemeinde Wadgassen

am 18. Juni 2020 fand ab etwa 08:30 Uhr eine Überwachung des fließenden Verkehrs auf der Straße Am Rothenberg, Wadgassen Werbeln statt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h. Diese wird regelmäßig deutlich überschritten, weswegen eine Messung an dieser Stelle dringend notwendig ist.

Wie lange war der Zeitraum der Verkehrsüberwachung?
Wieviele Fahrzeuge wurden in besagter Überprüfung gemessen?
Wieviele Fahrzeuge überschritten davon die erlaubten 30 km/h?
Wie hoch war die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge?
Wie schnell war das schnellste Fahrzeug?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. Juni 2020
  • Frist
    21. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: am 18. Juni 2020 …
An Gemeinde Wadgassen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsüberwachung am 18. Juni 2020 [#189314]
Datum
18. Juni 2020 09:02
An
Gemeinde Wadgassen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
am 18. Juni 2020 fand ab etwa 08:30 Uhr eine Überwachung des fließenden Verkehrs auf der Straße Am Rothenberg, Wadgassen Werbeln statt. Die erlaubte Höchstgeschwindigkeit liegt bei 30 km/h. Diese wird regelmäßig deutlich überschritten, weswegen eine Messung an dieser Stelle dringend notwendig ist. Wie lange war der Zeitraum der Verkehrsüberwachung? Wieviele Fahrzeuge wurden in besagter Überprüfung gemessen? Wieviele Fahrzeuge überschritten davon die erlaubten 30 km/h? Wie hoch war die Durchschnittsgeschwindigkeit aller Fahrzeuge? Wie schnell war das schnellste Fahrzeug?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 189314 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/189314/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Gemeinde Wadgassen
Messung in der Straße "Am Rothenberg" am 18.6.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in gerne steht Ihnen der U…
Von
Gemeinde Wadgassen
Via
Briefpost
Betreff
Messung in der Straße "Am Rothenberg" am 18.6.2020
Datum
18. Juni 2020
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in gerne steht Ihnen der Unterzeichner auch in einem Persönlichen Gespräch zur Verfügung. Urlaubsbedingt bin ich ... zu erreichen. Natürlich kann ich Ihnen die Daten auch zusammenstellen lassen. Bitte Sie um kurze Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen

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Kein Nachrichtentext
An Gemeinde Wadgassen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Via
Briefpost
Betreff
Datum
19. Juni 2020
An
Gemeinde Wadgassen
Status
geschwärzt
222,2 KB