Verkehrsüberwachung Arbeitsanweisung 2023

Die aktuelle Fassung der Arbeitsanweisung zur Verkehrsüberwachung der Stadt Düsseldorf.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. März 2023
  • Frist
    12. April 2023
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Di…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsüberwachung Arbeitsanweisung 2023 [#272089]
Datum
4. März 2023 17:40
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die aktuelle Fassung der Arbeitsanweisung zur Verkehrsüberwachung der Stadt Düsseldorf.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 272089 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an d…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
Ihre Mail: Verkehrsüberwachung Arbeitsanweisung 2023 [#272089]
Datum
4. März 2023 17:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Absenderin, sehr geehrter Absender, Ihre Mail ist bei uns eingegangen. Sie wird zur Bearbeitung an die zuständige Mitarbeiterin bzw. den zuständigen Mitarbeiter weitergeleitet. Sofern erforderlich, erhalten Sie von dort in Kürze eine Rückmeldung. Für Auskünfte nach dem Infektionsschutzgesetz wenden Sie sich bitte an das Bürgertelefon des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Tel.: 0211 - 9119 1001 Wichtiger Hinweis: Bitte haben Sie Verständnis, dass am Bürgertelefon keine medizinische Beratung stattfinden kann. Erreichbarkeit: montags bis freitags von 8 bis 20 Uhr, samstags und sonntags von 10 bis 18 Uhr E-Mail: corona@nrw.de Achtung: Aufgrund einer ernst zu nehmenden Bedrohungslage durch Schadsoftware können derzeit nur Dateianhänge in folgenden Dateiformaten übrtragen und bearbeitet werden: Text- oder unverschlüsseltes PDF-Format, Bilder (Formate: PNG, JPG, GIF, BMP) und Dokumente in Office-Formaten (DOCX, XLSX und PPTX, sofern diese Dateien keine Makros oder unerlaubte eingebettete Objekte enthalten) Alle anderen Dateiformate, auch alte Office-Dokumente (DOC, XLS, PPT), werden gelöscht und können nicht bearbeitet werden! Sollten Sie Ihrer E-Mail einen Anhang beigefügt haben, der nicht den genannten Dateiformaten entspricht wurde dieser gelöscht und wird nicht bearbeitet! Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag OSD-Leitstelle Landeshauptstadt Düsseldorf Der Oberbürgermeister Ordnungsamt Abteilung Außendienste Führungsstelle (32/24) Leitstelle Worringer Straße 138 40210 Düsseldorf Tel.: +49 211 89-94000 E-Mail: osd@duesseldorf.de https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/osd.html https://www.duesseldorf.de/ordnungsamt/verkehrueb.html www.duesseldorf.de www.facebook.com/duesseldorf www.twitter.com/duesseldorf www.instagram.com/duesseldorf www.youtube.com/stadtduesseldorf
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsüberwachung Arbeitsanweisung 2023“ vom 04.03.2023 (#272089…
An Ordnungsamt Stadt Düsseldorf Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Mail: Verkehrsüberwachung Arbeitsanweisung 2023 [#272089]
Datum
13. April 2023 07:58
An
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrsüberwachung Arbeitsanweisung 2023“ vom 04.03.2023 (#272089) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsüberwachung Arbeitsanweisung 2023“ [#272089]
Datum
23. April 2023 15:13
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/272089/ Die Anfrage wurde nicht innerhalb der geltenden gesetzlichen Frist beantwortet. Nach Ablauf der Frist habe ich die Behörde erneut an die Anfrage erinnert und aufgefordert, mich über den Stand der Anfrage zu informieren. Nach 10 Tagen liegt weiterhin keine Rückmeldung vor. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 272089.pdf Anfragenr: 272089 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/272089/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.04.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsüberwachung Arbeitsanweisung 2023“ [#272089]
Datum
24. April 2023 16:01
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 23.04.2023 wird hiermit bestätigt. Wir werden wegen Ihrer Anfrage unaufgefordert auf Sie zukommen. Rein vorsorglich weisen wir darauf hin, dass wir aufgrund der hohen Zahl an Eingaben und Beratungsersuchen diese leider nicht so schnell werden beantworten können, wie wir es uns selbst gerne wünschen. Wir bitten Sie schon jetzt um Ihr Verständnis. Vielen Dank! Diese Mail ist lediglich eine Eingangsbestätigung und noch keine Antwort auf Ihre Anfrage oder Beschwerde. Um unsere Pflichten aus Art. 13 und 14 Datenschutz-Grundverordnung zu erfüllen, weisen wir Sie auf Folgendes hin: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-2873/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszug…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Mein AZ: 209.2.3.2.3-2873/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsüberwachung Arbeitsanweisung 2023“
Datum
27. April 2023 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Mein AZ: 209.2.3.2.3-2873/23 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Antrag auf Informationszugang vom 04.03.2023 auf Informationszugang, hier: Vermittlung bei der Anfrage „Ausschreibung 2020-0007“ Sehr << Antragsteller:in >> ich habe Ihr Begehren gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle mit Schreiben vom heutigen Tage aufgegriffen. Über den weiteren Fortgang werde ich Sie unaufgefordert unterrichten. Bis dahin bitte ich um Geduld. Außerdem bitte ich darum, dass Sie bei zukünftigen Schreiben an mich das o.g. Aktenzeichen mit angeben. Dies erleichtert hier eine Zuordnung und hilft, unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden. Vielen Dank für die Berücksichtigung. Bitte teilen Sie mir mit, wenn Sie von der Behörde eine Antwort erhalten. Mit freundlichen Grüßen

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Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Sehr << Antragsteller:in >> Dienstanweisungen, welche die Kontrolle des öffentlichen Raum beschreiben…
Von
Ordnungsamt Stadt Düsseldorf
Betreff
WG: Mein AZ: 209.2.3.2.3-2873/23 Antrag auf Informationszugang; hier: Vermittlung bei Anfrage „Verkehrsüberwachung Arbeitsanweisung 2023“
Datum
5. Mai 2023 10:04
Status
e-mail-footer-ausbildung-2023.jpg
33,6 KB


Sehr << Antragsteller:in >> Dienstanweisungen, welche die Kontrolle des öffentlichen Raum beschreiben, bestehen weder beim Ordnungs- und Servicedienst noch bei der Verkehrsüberwachung. Einsatzgrundlage sind die jeweils einschlägigen Rechtsvorschriften. Mit freundlichen Grüßen