Verkehrsunfalllagebericht 2016

Antrag nach dem LTranspG, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Verkehrsunfalllagebericht 2016 für die Stadt Mainz werden im Punkt "5.6.3 Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Fahrradfahren" nur die Unfallursachen durch Fahrradfahrer erwähnt.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bei Unfällen von Kfz und Fahrrad: Zu wieviel Prozent sind Kfz-Führer Hauptverursacher eines Unfalls mit einem Radfahrer?

Bei Unfällen von Fahrrad und Fußgänger: Zu wieviel Prozent sind Radfahrer Hauptverursacher eines Unfalls mit Fußgängern?

Wie hoch ist der Anteil der Alleinunfälle von Radfahrern bei allen Fahrradunfällen?

Wie hoch ist der Anteil der Unfälle von Radfahrer mit Radfahrer bei allen Fahrradunfällen?

Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    13. Mai 2017
  • Frist
    17. Juni 2017
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Verkehrsunfalllagebericht 2016 für die Stadt Ma…
An Polizeipräsidium Mainz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsunfalllagebericht 2016 [#21509]
Datum
13. Mai 2017 11:49
An
Polizeipräsidium Mainz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, im Verkehrsunfalllagebericht 2016 für die Stadt Mainz werden im Punkt "5.6.3 Hauptunfallursachen bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung von Fahrradfahren" nur die Unfallursachen durch Fahrradfahrer erwähnt. Bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bei Unfällen von Kfz und Fahrrad: Zu wieviel Prozent sind Kfz-Führer Hauptverursacher eines Unfalls mit einem Radfahrer? Bei Unfällen von Fahrrad und Fußgänger: Zu wieviel Prozent sind Radfahrer Hauptverursacher eines Unfalls mit Fußgängern? Wie hoch ist der Anteil der Alleinunfälle von Radfahrern bei allen Fahrradunfällen? Wie hoch ist der Anteil der Unfälle von Radfahrer mit Radfahrer bei allen Fahrradunfällen? Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Polizeipräsidium Mainz
Verkehrsunfallstatistik Mainz 2016 - Anfrage über fragdenstaat.de - Kennung #21509 Sehr geehrtAntragsteller/in Ih…
Von
Polizeipräsidium Mainz
Betreff
Verkehrsunfallstatistik Mainz 2016 - Anfrage über fragdenstaat.de - Kennung #21509
Datum
1. Juni 2017 16:51
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
915,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 13.05.2017 wird nach den Vorgaben des Landestransparenzgesetzes (LTranspG) beantwortet. Wir sind bemüht, den Zugang zu amtlichen Informationen zu gewähren und damit Transparenz und Offenheit des Verwaltungshandelns zu schaffen, soweit keine schutzwürdigen Belange und Interessen der Auskunftserteilung entgegenstehen. Zur Auskunftserteilung übersenden wir Ihnen eine Ausarbeitung des zuständigen Fachbereichs Einsatz und Verkehr der Polizeidirektion Mainz, die hinreichend Ihr Auskunfts-begehren beantworten dürfte. Mit freundlichen Grüßen