Verkehrsunterricht nach §48 StVO

Anfrage an: Landratsamt Enzkreis

Wie häufig wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen?
Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde.

Ergebnis der Anfrage

Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Enzkreis wurde in den Jahren
2019, 2020 und 2021 keine Person gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht
vorgeladen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. Juni 2021
  • Frist
    17. Juli 2021
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie häufig wurden in den…
An Landratsamt Enzkreis Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsunterricht nach §48 StVO [#223466]
Datum
15. Juni 2021 14:45
An
Landratsamt Enzkreis
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr Antragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie häufig wurden in den Jahren 2019, 2020 und 2021 Personen gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen? Dies fällt in den Aufgabenbereich der Straßenverkehrsbehörde.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 223466 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223466/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landratsamt Enzkreis
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich gerne. Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Enzkreis wurd…
Von
Landratsamt Enzkreis
Betreff
Antwort: WG: Verkehrsunterricht nach §48 StVO [#223466]
Datum
25. Juni 2021 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in Ihre Anfrage beantworte ich gerne. Im Zuständigkeitsbereich des Landratsamts Enzkreis wurde in den Jahren 2019, 2020 und 2021 keine Person gemäß § 48 StVO zum Verkehrsunterricht vorgeladen. Mit freundlichen Grüßen