Verkehrsverträge "Hansenetz" / Metronom und Nachträge

Den Verkehrsvertrag mit der Metronom zum "Hansenetz" sowie die seit Vertragsabschluss vereinbarten Nachträge,

jeweils im Umfang der Veröffentlichungspflicht nach HmbTG. Ich beschränke mich notfalls auf die Vereinbarungen für die Verkehrsleistungen auf dem Gebiet der FHH.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Februar 2024
  • Frist
    9. April 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Fo…
An Behörde für Verkehr und Mobilitätswende Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrsverträge "Hansenetz" / Metronom und Nachträge [#299319]
Datum
5. Februar 2024 21:56
An
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Guten Tag, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Den Verkehrsvertrag mit der Metronom zum "Hansenetz" sowie die seit Vertragsabschluss vereinbarten Nachträge, jeweils im Umfang der Veröffentlichungspflicht nach HmbTG. Ich beschränke mich notfalls auf die Vereinbarungen für die Verkehrsleistungen auf dem Gebiet der FHH.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 299319 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/299319/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben ebenfalls Ihren Antrag #299319 nach dem Hamburgischen Transpare…
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
AW: [EXTERN] Verkehrsverträge "Hansenetz" / Metronom und Nachträge [#299319]
Datum
7. Februar 2024 12:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir haben ebenfalls Ihren Antrag #299319 nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) zu dem Thema " Verkehrsverträge "Hansenetz" / Metronom und Nachträge" erhalten, vielen Dank. Er ist hier im Shared-Service der Behörde für Wirtschaft und Innovation (BWI) sowie der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) am 06.02.2024 zugegangen und wird durch die Behörde BVM bearbeitet. Wir werden auf Sie und Ihren Antrag zurückkommen und bitten Sie bis dahin um etwas Geduld. Gebührenhinweis: Sollten die von Ihnen gewünschten Unterlagen/ Informationen hier vorhanden sein, können für die Bearbeitung Ihrer Anfrage, je nach Bearbeitungsaufwand, Gebühren nach der Anlage der Gebührenordnung für Amtshandlungen nach dem HmbTG (HmbTGGebO) anfallen, sofern es sich bei der Antwort nicht um die Erteilung einer einfachen schriftlichen Auskunft handelt (§ 1 Absatz 3 Nr.1 HmbTGGebO) oder die Informationen im Transparenzgesetz zu veröffentlichen sind (§ 3 Absatz HmbTG). Dies wird im Rahmen der Beantwortung geprüft. Durch Ihre Antragstellung erklären Sie sich mit der Übernahme möglicher Gebühren einverstanden. Es gelten hierbei die Gebührenrahmen der HmbTGGebO von 30 bis 250 € (sofern es sich um einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand handelt) bzw. von 60 bis 600 € (sofern ein besonderer Prüfungsaufwand besteht). Eine Benennung der konkreten Höhe der Gebühren, sollten welche entstehen, ist erst nach Bearbeitung der jeweiligen Anfrage möglich, da die Höhe der möglichen Gebühr vom Bearbeitungsaufwand Ihres Antrags abhängt. Sofern Gebühren für die Beantwortung erhoben werden (also die Informationen nicht in das Transparenzportal einzustellen sind), ist für die postalische Zustellung eines Gebührenbescheids oder eines gegebenenfalls ablehnenden Bescheids mit Rechtsbehelfsbelehrung noch die Mitteilung Ihrer aktuellen Meldeanschrift notwendig. In diesem Fall werden wir uns in Kürze erneut an Sie wenden. Mit freundlichen Grüßen

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Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Sehr << Antragsteller:in >> die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet mit diesem …
Von
Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Betreff
Sachstandsnachricht AW: [EXTERN] Verkehrsverträge "Hansenetz" / Metronom und Nachträge [#299319]
Datum
4. März 2024 14:20
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) beantwortet mit diesem Zwischensachstand Ihren HmbTG-Antrag, der uns per Mail zugegangen am 06.02.2024 zugegangen ist. Für den angefragten Vertrag mit metronom zu den Verkehrsleistungen im Hanse-Netz liegt die Federführung beim Land Niedersachsen, vertreten durch die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG). Nach dortiger Aussage besteht in Niedersachsen keine Veröffentlichungspflicht, die mit dem Hamburgischen Transparenzgesetz vergleichbar ist. Die BVM wird den Verkehrsvertrag daher nach Maßgabe der Vorschriften im Informationsregister veröffentlichen. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Vertragspartner sind schützenswert und dürfen nicht veröffentlicht werden. Daher wird eine Abstimmung mit allen Vertragspartnern ((LNVG, der Freien und Hansestadt Bremen, der Region Hannover als Auftraggeber und metronom als Auftragnehmer) erforderlich und bedarf etwas Zeit. Wenn, wie hier, Dritten die Möglichkeit einer Stellungnahme nach dem HmbTG gegeben werden muss, beträgt die Bearbeitungsfrist eines Antrags von vornherein 2 Monate, da die Bearbeitung aufgrund einer höheren Anzahl an Betroffenen mehr Zeit kostet. Somit endet die Frist auch in dieser Anfrage mit dem 08.04.2024. Wir versuchen, nach den Stellungnahmen so zeitnah wie möglich im Transparenzportal zu veröffentlichen. Den dann generierten Link werden wir Ihnen dann auf diesem Weg zukommen lassen. Schließen Sie bitte aus diesem Grunde diese Anfrage erst, wenn Sie den Link erhalten haben. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen