Verkehrszahlen der SRMG aus Q1 2023 in Witten (L924)

Die Ergebnisse der Verkehrsdatenerfassung im ersten Quartal (Q1) 2023 mittels SRMG im Auftrag der Straßen NRW, durchgeführt von der Ruhr-Universität Bochum in 58456 Witten in den Straßen Deitermannsknapp, Rehnocken und Rüsbergstraße und Bochum (Kemnader Strasse) . Sollten darüberhinaus auch Daten von dem gleichen Zeitraum von der Kämpenstraße, der Straße im Hammertal, der Wittenerstraße und der Krünerstraße vorliegen, bitte ich diese mit zu übermitteln.

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  • Datum
    16. März 2023
  • Frist
    18. April 2023
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragste…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
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Betreff
Verkehrszahlen der SRMG aus Q1 2023 in Witten (L924) [#273229]
Datum
16. März 2023 11:01
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Guten Tag, << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ergebnisse der Verkehrsdatenerfassung im ersten Quartal (Q1) 2023 mittels SRMG im Auftrag der Straßen NRW, durchgeführt von der Ruhr-Universität Bochum in 58456 Witten in den Straßen Deitermannsknapp, Rehnocken und Rüsbergstraße und Bochum (Kemnader Strasse) . Sollten darüberhinaus auch Daten von dem gleichen Zeitraum von der Kämpenstraße, der Straße im Hammertal, der Wittenerstraße und der Krünerstraße vorliegen, bitte ich diese mit zu übermitteln.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).<< Antragsteller:in >> Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!<< Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 273229 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/273229/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszahlen der SRMG aus Q1 2023 in Witten (L924)“ vom 16.03.20…
An Landesbetrieb Straßenbau NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrszahlen der SRMG aus Q1 2023 in Witten (L924) [#273229]
Datum
18. April 2023 08:57
An
Landesbetrieb Straßenbau NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszahlen der SRMG aus Q1 2023 in Witten (L924)“ vom 16.03.2023 (#273229) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>