Verkehrszählung Bad Breisig

Laut Pressemeldungen liegen der VGV Bad Breisig erste Ergebnisse durchgeführter Verkehrszählungen auf verschiedenen Straßen im Stadtgebiet Bad Breisig vor.
Bitte stellen Sie mir diese Ergebnisse zur Verfügung.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Oktober 2017
  • Frist
    10. November 2017
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Laut Pressemel…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrszählung Bad Breisig [#24875]
Datum
7. Oktober 2017 13:13
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Laut Pressemeldungen liegen der VGV Bad Breisig erste Ergebnisse durchgeführter Verkehrszählungen auf verschiedenen Straßen im Stadtgebiet Bad Breisig vor. Bitte stellen Sie mir diese Ergebnisse zur Verfügung.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch wenn man nach dem Studium der Presse den Eindruck …
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
Verkehrszählung Bad Breisig [#24875]
Datum
16. Oktober 2017 15:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch wenn man nach dem Studium der Presse den Eindruck gewinnen könnte, dass bereits Ergebnisse vorliegen würden, werden erste Ergebnisse der Verkehrserhebungen vsl. in zwei Monaten – das ist der übliche Zeitplan nach Aussage des Landesbetrieb Mobilität–vorliegen. Die vollständigen Analyseergebnisse erwarten wir in 3 – 4 Monaten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> in der Pressemeldung der CDU heißt es aber u.a. "Einer Mitteilung der Ve…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrszählung Bad Breisig [#24875]
Datum
16. Oktober 2017 17:57
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> in der Pressemeldung der CDU heißt es aber u.a. "Einer Mitteilung der Verbandsgemeindeverwaltung nach musste erneut eine erhebliche Belastung der Ortsdurchfahrt durch LKW über 7,5 t festgestellt werden". Also scheinen doch Informationen bei der VGV vorzuliegen. Da sich die nun vorliegenden Aussagen widersprechen, bitte ich um Aufklärung, welche Information richtig ist bzw. welcher Version ich nun Glauben schenken darf. Vielen Dank. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung gibt und gab es keine offizielle Mitteilung…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Verkehrszählung Bad Breisig [#24875]
Datum
18. Oktober 2017 11:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in von Seiten der Verbandsgemeindeverwaltung gibt und gab es keine offizielle Mitteilung, da uns - wie Ihnen bereits mittgeteilt wurde - keine Ergebnisse vorliegen. Es handelt sich bei der Aussage der CDU um ein rein subjektives Empfinden der Beteiligten, aber sicher nicht um eine belastbare Aussage. Verständlicherweise kann die etwas "unglücklich" gewählte Formulierung diesen falschen Eindruck erweckt haben. Sie dürfen daher gerne unserer Mitteilung Glauben schenken. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer damaligen Zeitangaben müssten die Ergebnisse der Verkehrszählung mi…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Verkehrszählung Bad Breisig [#24875]
Datum
3. März 2018 11:51
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, aufgrund Ihrer damaligen Zeitangaben müssten die Ergebnisse der Verkehrszählung mittlerweile vorliegen. Ich bitte daher erneut um Mitteilung der Ergebnisse. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit der zuständigen Agentur wird sich die Vorlage der Ergebnisse der…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
Verkehrszählung Bad Breisig
Datum
6. März 2018 11:40
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in nach Rücksprache mit der zuständigen Agentur wird sich die Vorlage der Ergebnisse der Verkehrszählung verspäten. Sobald uns die Ergebnisse vorliegen, werden wir Sie informieren. Mit besten Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, seit Ihrer letzten Nachricht zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählu…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrszählung Bad Breisig [#24875]
Datum
28. Mai 2018 14:23
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, seit Ihrer letzten Nachricht zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählung Bad Breisig“ vom 07.10.2017 (#24875) sind nun wieder fast drei Monate vergangen. Ist zwischenzeitlich ein Zeitpunkt absehbar, wann die Ergebnisse der Verkehrszählung vorliegen? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch wir erkundigen uns stetig nach dem Zeitpunkt der V…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
AW: Verkehrszählung Bad Breisig [#24875]
Datum
29. Mai 2018 13:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Auch wir erkundigen uns stetig nach dem Zeitpunkt der Vorlage der Ergebnisse von der Verkehrszählung Bad Breisig. Vom LandesBetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz (LBM RP) haben wir am 17.05.2018 die Zwischeninfo erhalten, dass seinerzeit die Verkehrserhebungen um rund ein Vierteljahr von Ende Juni auf Ende September/Oktober 2017 verschoben werden musste. Grund war zu wenig verfügbares Zählpersonal. Demnächst steht die Vorstellung und Diskussion der Analyseergebnisse an, vorgesehen für Mai. In dem Zusammenhang werden auch Planfälle abgestimmt, damit die Arbeiten mit den Prognoseberechnungen fortgesetzt werden können. Wenn dort die Zwischenergebnisse intern besprochen wurden und die Ergebnisse der Verwaltung vorgestellt werden, werden wir Sie, wie bereits zugesagt, informieren. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählung Bad Breisig“ vom 07.10.201…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrszählung Bad Breisig [#24875]
Datum
22. September 2018 12:22
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählung Bad Breisig“ vom 07.10.2017 (#24875) steht noch eine Antwort aus. Die Rhein-Zeitung berichtete bereits am 14.09.2018, dass ihr die Erhebungen des LBM vorliegen. Ich bitte daher auch mir wie beantragt die entsprechenden Ergebnisse zur Verfügung zu stellen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze R…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrszählung Bad Breisig“ [#24875] [#24875]
Datum
8. Oktober 2018 19:09
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24875 Trotz der Tatsache, dass der Rhein-Zeitung die angefragten Informationen offenbar vorliegen und der aus diesem Grund von mir wiederholten Anfrage bei der Verwaltung, kommt von dort noch nicht mal eine Eingangsbestätigung oder sonst eine Auskunft. Dieses Verhalten der Verwaltung ist leider kein Einzelfall, was Sie hier bei fragdenstaat.de leicht nachvollziehen können. Ich selbst musste mich in der Vergangenheit auch schon öfter an Sie mit der Bitte um Vermittlung wenden. Daher bitte ich Sie heute auch in diesem Fall wieder tätig zu werden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875) Der Lan…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875)
Datum
10. Oktober 2018 09:39
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 10.10.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.112 <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875) Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Beschwerde habe ich am 08.10.2018 erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich werde die Angelegenheit aus informationsfreiheitsrechtlicher Sicht überprüfen. Bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass dies etwas Zeit in Anspruch nehmen wird. Ich werde auf die Angelegenheit unaufgefordert zurückkommen. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875) Der Lan…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875)
Datum
18. Oktober 2018 14:04
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2247 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 18.10.2018 Gesch.Z.: 4.03.18.112 Ihr Zeichen: <<E-Mail-Adresse>> Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875) Sehr geehrtAntragsteller/in ich habe mich schriftlich mit der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig in Verbindung gesetzt und diese gebeten, auf Ihre Anfrage zu reagieren. Gerne können Sie sich erneut an mich wenden, falls die Verbandsgemeindeverwaltung sich nunmehr nicht zeitnah bei Ihnen meldet. Mit freundlichen Grüßen
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875) [#2…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875) [#24875]
Datum
6. März 2020 18:23
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählung Bad Breisig“ vom 07.10.2017 (#24875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 848 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/24875 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875) [#2…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875) [#24875]
Datum
24. Mai 2020 14:15
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählung Bad Breisig“ vom 07.10.2017 (#24875) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 927 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/24875 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinlan…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Verkehrszählung Bad Breisig“ [#24875] [#24875]
Datum
22. August 2020 13:34
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Landestransparenzgesetz Rheinland-Pfalz (LTranspG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24875/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil die VGV auch auf mehrfach wiederholte Nachfrage nicht reagiert hat. Die angefragten Informationen liegen mir bis zum heutigen Tage nicht vor. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 24875.pdf - 2018-03-06_1-image826925.JPG - 2018-03-06_1-imaged8c970.GIF Anfragenr: 24875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/24875/
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit
Datum
3. September 2020 09:22
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Telefon: (06131) 208 2606 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 03.09.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.106 Ihr Zeichen: fragdenstaat.de #24875 <<E-Mail-Adresse>> Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Beschwerde habe ich erhalten. Der Vorgang wird hier unter dem o. g. Geschäftszeichen geführt. Ich habe mit der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig (VGV) telefonisch Kontakt aufgenommen. Diese teilte mir mit, Ihren Antrag nun zeitnah zu bearbeiten. Ich sehe den Vorgang daher hiermit als abgeschlossen an. Sollte sich die VGV wider Erwarten nicht mit Ihnen in Verbindung setzen, wenden Sie sich gerne wieder an mich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit [#24875] Sehr geehrteAntragsteller/in me…
An Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Eingangsbestätigung Ihrer Beschwerde im Bereich Informationsfreiheit [#24875]
Datum
4. Oktober 2020 13:18
An
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszählung Bad Breisig“ vom 07.10.2017 (#24875) wurde von der VGV Bad Breisig immer noch nicht beantwortet. Sie hatten mich in Ihrem letzten Schreiben darüber informiert, dass mir die Stadt nun "zeitnah" antworten würde. Leider ist mir nicht bekannt, welchen Zeitraum die Stadt als "zeitnah" ansieht. Angesichts der langen Bearbeitungszeit hätte ich allerdings jetzt schon die Hoffnung gehabt, dass nach zweimaliger Intervention des LfDI mir die Antwort der VGV innerhalb von längstens drei Wochen zugeht. Ich bitte Sie daher nochmals um Vermittlung. Falls das wiederum nicht zum Erfolg führen sollte, werde ich mich in einem nächsten Schritt wohl auch noch an den Bürgerbeauftragten wenden müssen. Für Ihre Bemühungen in der Sache danke ich Ihnen sehr. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/24875/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit …
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde
Datum
23. Oktober 2020 10:52
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) 208 2606 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 23.10.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.106 Ihr Zeichen: fragdenstaat.de #24875 An: [geschwärzt] In CC an: [geschwärzt] Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz ist im Anwendungsbereich des Landestransparenzgesetzes Rheinland-Pfalz (LTranspG) Aufsichtsbehörde. Nach § 19 Abs. 1 LTranspG ist es seine Aufgabe, für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes Sorge zu tragen und die Einhaltung der Bestimmungen dieses Gesetzes zu kontrollieren. Dem Landesbeauftragten liegen folgende Informationen vor: Mit E-Mail vom 07. Oktober 2017 bat Herr [geschwärzt] darum, ihm Ergebnisse durchgeführter Verkehrszählungen in Bad Breisig zur Verfügung zu stellen. In der Folge teilten Sie dem Antragsteller mit, die angeforderten Informationen, seien noch nicht verfügbar. Auch die dann folgenden Erinnerungen durch den Beschwerdeführer blieben ohne Reaktion. Auf meine telefonische Rücksprache vom 01.09.2020 teilten Sie mir mit, den Antrag nun zu bearbeiten. Mit E-Mail vom 04.10.2020 teilte mir der Antragsteller mit, er habe von Ihnen weiterhin keine Antwort erhalten. In rechtlicher Hinsicht möchte ich folgendes ausführen: Herr [geschwärzt] hat nach § 2 Abs. 2 i.V.m. § 11 LTranspG einen Anspruch auf Informationszugang gegen transparenzpflichtige Stellen vorbehaltlich entgegenstehender Belange nach § 14 ff. LTranspG. Bei der Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig handelt es sich um eine transparenzpflichtige Stelle nach § 3 Abs. 1 LTranspG. Auf Grundlage des mir vorstehend mitgeteilten Sachverhalts haben Sie die gesetzliche Frist nach § 12 Abs. 2 LTranspG versäumt. Nach § 12 Abs. 2 LTranspG soll die beantragte Information spätestens innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags zugänglich gemacht werden. Eine Fristverlängerung ist in Ausnahmefällen nach § 12 Abs. 3 S. 2 LTranspG möglich. Die Behörde hat die Antragstellerin oder den Antragsteller über die Fristverlängerung und die Gründe hierfür innerhalb der Monatsfrist zu informieren (§ 12 Abs. 3 S. 3 LTranspG). Nach dem Vorbringen des Antragstellers haben Sie weder seinen Antrag auf Informationszugang innerhalb eines Monats nach Eingang des Antrags beschieden, noch innerhalb dieses Zeitraums die Frist verlängert. Ich fordere Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, bis zum 23.11.2020 zu dieser Angelegenheit Stellung zu nehmen. Nach § 19b s. 2 Nr. 1 LTranspG sind die transparenzpflichtigen Stellen insbesondere verpflichtet, Auskunft zu ihren Fragen sowie Einsicht in alle Unterlagen und Akten zu gewähren, die im Zusammenhang mit der Anwendung und Auslegung dieses Gesetzes stehen. Den bisherigen Schriftverkehr finden Sie unter folgendem Link: https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrszahlung-bad-breisig/ Der Antragsteller erhält eine Kopie dieses Schreibens. gez. [geschwärzt]
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und di…
Von
Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Betreff
Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt]
Datum
10. Dezember 2020 14:02
Status
Warte auf Antwort
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz Internet: www.datenschutz.rlp.de E-Mail: [geschwärzt] Telefon: (06131) 208 2606 Telefax: (06131) 208 2497 Datum: 10.12.2020 Gesch.Z.: 4.03.20.106 Ihr Zeichen: fragdenstaat.de #24875 An: [geschwärzt] [geschwärzt] In CC an: [geschwärzt] Informationsfreiheitsrechtliche Beschwerde des Herrn [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], [geschwärzt], mit Schreiben vom 23.10.2020 forderte ich Sie unter Hinweis auf § 19b LTranspG auf, zu dem sich mir dargestellten Sachverhalt hinsichtlich des Antrags auf Informationszugang des Herrn [geschwärzt] bis spätestens 23.11.2020 Stellung zu nehmen. Mit E-Mail vom 27.10.2020 teilten Sie mir mit, Herr [geschwärzt] würde sich zuständigkeitshalber bei mir melden. Die von mir gesetzte Frist ließen Sie jedoch ungenutzt verstreichen. Ich weise Sie erneut darauf hin, dass Sie nach § 19b LTranspG verpflichtet sind, den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit und seine Beauftragten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen. Sie sind nach § 19b Nr. 1 LTranspG insbesondere verpflichtet, mir Auskunft zu meinen Fragen zu erteilen. Vor diesem Hintergrund fordere ich Sie erneut zur Stellungnahme bis 08.01.2021 auf. Sollten Sie diese Frist ebenfalls ungenutzt verstreichen lassen, ziehe ich in Anwendung von § 19a Abs. 1 LTranspG eine Beanstandung und Unterrichtung Ihrer Aufsichtsbehörde in Erwägung. Den bisherigen Schriftverkehr finden Sie unter: https://fragdenstaat.de/anfrage/verkehrszahlung-bad-breisig/ Den Antragsteller habe ich über dieses Schreiben nachrichtlich in Kenntnis gesetzt. gez. [geschwärzt]
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875) [#24875…
Von
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Betreff
Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875) [#24875]
Datum
17. Dezember 2020 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
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14,1 KB
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965 Bytes
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22,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in das Gutachten zur Verkehrsuntersuchung kann unter folgendem Link auf der Homepage des LBM eingesehen werden. https://lbm.rlp.de/fileadmin/LBM/Dateien/Service/Verkehrsuntersuchungen/B009_Bad_Breisig_2019.pdf Diese Mail ist Ihnen parallel bereits am 3.9.2020 zugegangen. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875) [#2…
An Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage an die Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig bezüglich "Verkehrszählung" (# 24875) [#24875]
Datum
17. Dezember 2020 12:05
An
Verbandsgemeindeverwaltung Bad Breisig
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die abschließende Bearbeitung meiner Anfrage. Anders als in Ihrer Nachricht vom 17.12.2020 geschrieben, liegt mir von Ihrer Seite KEINE E-Mail vom 03.09.2020 vor. Diese müsste in diesem Fall ja auch auf der Seite von fragdenstaat.de sichtbar sein. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24875 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/24875/