Verkehrszeichen 260 Verbot für KFZ in der Gollierstraße

straßenrechtliche Anordnung (Teileinziehung) für das Verkehrszeichen am Beginn der Gollierstraße von der Theresienwiese kommend. Die Auskunft wird auch im Rahmen einer Akteneinsicht bzgl. der verkehrsrechtlichen Anordnung im Verwaltungsverfahren benötigt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. November 2022
  • Frist
    13. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr gee…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrszeichen 260 Verbot für KFZ in der Gollierstraße [#262860]
Datum
9. November 2022 15:42
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt München, Umweltinformationsgesetz Bayern (BayUIG) Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
straßenrechtliche Anordnung (Teileinziehung) für das Verkehrszeichen am Beginn der Gollierstraße von der Theresienwiese kommend. Die Auskunft wird auch im Rahmen einer Akteneinsicht bzgl. der verkehrsrechtlichen Anordnung im Verwaltungsverfahren benötigt.
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises der Stadt München (Informationsfreiheitssatzung ). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262860/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Refe…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Verkehrszeichen 260 Verbot für KFZ in der Gollierstraße [#262860]
Datum
9. November 2022 15:50
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese wurde soeben an das zuständige Referat weitergeleitet und wird dort geprüft. Wir weisen darauf hin, dass die grundsätzliche Antragsbearbeitungsfrist von einem Monat und zwei Monaten bei Gesellschaften gemäß § 5 Abs. 1 Informationsfreiheitssatzung (IFS) der Landeshauptstadt München vom 08.02.2011 (zuletzt geändert am 13.07.2015) erst mit dem Zugang bei der zuständigen Stelle zu laufen beginnt. Bei Anfragen mit höherer Komplexität kann diese Frist um zwei Monate verlängert werden (§ 5 Abs. 3 IFS). Aufgrund von § 8 IFS können Ihnen für bereitgestellte Informationen Verwaltungskosten entstehen. Die Höhe der Kosten richtet sich nach der Kostensatzung der Landeshauptstadt München. Fallen voraussichtlich Kosten an, werden wir Sie so rechtzeitig informieren, dass Sie den Antrag noch kostenfrei zurücknehmen können. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> sie beantragen Einsicht in die Anordnung für das Verkehrszeichen am Beginn…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: Verkehrszeichen 260 Verbot für KFZ in der Gollierstraße [#262860]
Datum
11. November 2022 13:07
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr << Antragsteller:in >> sie beantragen Einsicht in die Anordnung für das Verkehrszeichen am Beginn der Gollierstraße von der Theresienwiese kommend. Auf Ihre Anfrage sind weder die IFS noch das BayUIG anwendbar. Die IFS gilt ausschließlich für Informationen in Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises (§ 1 Abs. 2 IFS). Von der Stadt München erteilte Anordnung zur Aufstellung von Verkehrszeichen im Stadtgebiet haben jedoch ihre Grundlage im Straßenverkehrsrecht. Amtshandlungen auf Grundlage des Straßenverkehrsrechts sind Angelegenheiten des übertragenden Wirkungskreises. Bei den von Ihnen angeforderten Unterlagen handelt es sich zudem nicht um Umweltinformationen im Sinne des BayUIG (Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 2 BayUIG). Ein Antrag auf Akteneinsicht nach dem Bayerischen Verwaltungsverfahrensrecht ist von Anfragen nach dem IFS und dem BayUIG zu unterscheiden. Bitte stellen Sie einen Antrag auf Akteneinsicht unter Angabe des konkreten Verkehrszeichens, auf das sich Ihre Anfrage bezieht (Geht es um eine Bestandbeschilderung oder um eine Baustellenbeschilderung? Welchen Inhalt hat das Verkehrszeichen?) und unter Angabe der Gründe, warum Sie Einsicht in die Anordnung erhalten möchten an <<E-Mail-Adresse>><mailto:<<E-Mail-Adresse>>> . Ihr Antrag kann erst nach Vorliegen dieser Informationen einer Abteilung zugeordnet werden. Die zuständigen Kollegen werden im Anschluss über Ihren Antrag entscheiden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um ein mobiles VZ zusammen mit einer Absperrbake welches seitlich …
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Verkehrszeichen 260 Verbot für KFZ in der Gollierstraße [#262860]
Datum
11. November 2022 13:35
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, es handelt sich um ein mobiles VZ zusammen mit einer Absperrbake welches seitlich der Straße steht. Wenn ich von der Theresienhöhe in die Gollierstraße einbiege, komme ich an dem VZ Verbot für alle KFZ vorbei. Fahrräder sind davon ausgenommen und die Straße ist nur in einer Richtung gesperrt. Gemäß Kommentar zum Bayrischen Straßen und Wegerecht (Boorbergverlag ) handelt es bei der Benutzungsregelung der gemeindlichen Einrichtungen Straße gem. BayStrWG um eine Aufgabe im eigenen Wirkungskreis. (soweit das Schild nicht nur zu Gefahrenabwehr extrem kurzfristig aufgestellt wird - bis die Widmung nachgeholt wird). Ich bitte um erneute Prüfung. Das hier rechtlich eine Teileinziehung durchzuführen wäre, bedeutet nicht, dass dies auch gemacht wurde. Dann gibt es aber zumindest eine Widmung für alle KFZ und das VZ steht ohne Widmung. Die Auskunft benötige ich um eine Klage bzw. Zweitbescheid zu prüfen. Ich danke vielmals. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 262860 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/262860/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>

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Stadtverwaltung München
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei der von Ihnen beschriebenen Beschilde…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Verkehrszeichen 260 Verbot für KFZ in der Gollierstraße [#262860]
Datum
14. November 2022 14:27
Status
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Bei der von Ihnen beschriebenen Beschilderung handelt es sich wahrscheinlich noch um die Sperrbeschilderung, die für das Oktoberfest bereit gestellt wurde. Es ist nicht geplant diese Beschilderung in Kraft zu setzen und die Gollierstraße für den Kraftfahrverkehr zu sperren. Der städtische Verkehrszeichenbetrieb wurde informiert und gebeten, die Beschilderung abzuholen. Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen