Verkehrszeichen L549 Brück Höhe Bonfeld

Anfrage an: Landratsamt Heilbronn

Die Begründung für die veränderten Verkehrszeichen auf der L549 auf der Brücke Höhe Bonfeld Richtung Autobahn und von der Autobahn kommend (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h). Sollten Baumaßnahmen nötig sein, um den Ursprungszustand wiederherzustellen, nennen Sie mir bitte einen Zeitraum, in dem die Maßnahmen geplant sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    25. Dezember 2023
  • Frist
    30. Januar 2024
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Begründung für die veränderten…
An Landratsamt Heilbronn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrszeichen L549 Brück Höhe Bonfeld [#295539]
Datum
25. Dezember 2023 11:36
An
Landratsamt Heilbronn
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Begründung für die veränderten Verkehrszeichen auf der L549 auf der Brücke Höhe Bonfeld Richtung Autobahn und von der Autobahn kommend (Geschwindigkeitsbegrenzung auf 50 km/h). Sollten Baumaßnahmen nötig sein, um den Ursprungszustand wiederherzustellen, nennen Sie mir bitte einen Zeitraum, in dem die Maßnahmen geplant sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 295539 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/295539/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszeichen L549 Brück Höhe Bonfeld“ vom 25.12.2023 (#295539) …
An Landratsamt Heilbronn Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verkehrszeichen L549 Brück Höhe Bonfeld [#295539]
Datum
30. Januar 2024 05:56
An
Landratsamt Heilbronn
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Verkehrszeichen L549 Brück Höhe Bonfeld“ vom 25.12.2023 (#295539) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landratsamt Heilbronn
Sehr << Antragsteller:in >> die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L 549 wurde heute von der Straße…
Von
Landratsamt Heilbronn
Betreff
AW: Verkehrszeichen L549 Brück Höhe Bonfeld [#295539]
Datum
30. Januar 2024 14:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> die Geschwindigkeitsbeschränkung auf der L 549 wurde heute von der Straßenmeisterei Bonfeld aufgehoben. Hintergrund waren u.a. Arbeiten an den dortigen Schutzplanken. Sollten Sie noch weitere Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Freundliche Grüße