Verkehrszeichenpläne Engelsbrand und Salmbach

- Verkehrszeichenpläne in digitaler Form für die 2023 fertig gestellte Ortsdurchfahrt Salmbach (L572) vom Ortsende im Süden bis zum Kreisverkehr beim neuen Feuerwehrhaus (Engelsbrand) im Norden.
- Verkehrszeichenpläne in digitaler Form vom südlichen Ortsausgang von Salmbach zu dem dort neu gebauten, Fahrbahn begleitenden Weg, der am "Alter Salmbacher Kirchenweg" endet.
- Verkehrszeichenpläne in digitaler Form für den 2023 fertig gestellten Bereich vom Kreisverkehr beim neuen Feuerwehrhaus (Engelsbrand) bis zur Kreuzung mit dem Industrieweg in Engelsbrand.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. August 2023
  • Frist
    23. September 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Verkehrszeichenpläne in digitale…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrszeichenpläne Engelsbrand und Salmbach [#286590]
Datum
21. August 2023 21:25
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Verkehrszeichenpläne in digitaler Form für die 2023 fertig gestellte Ortsdurchfahrt Salmbach (L572) vom Ortsende im Süden bis zum Kreisverkehr beim neuen Feuerwehrhaus (Engelsbrand) im Norden. - Verkehrszeichenpläne in digitaler Form vom südlichen Ortsausgang von Salmbach zu dem dort neu gebauten, Fahrbahn begleitenden Weg, der am "Alter Salmbacher Kirchenweg" endet. - Verkehrszeichenpläne in digitaler Form für den 2023 fertig gestellten Bereich vom Kreisverkehr beim neuen Feuerwehrhaus (Engelsbrand) bis zur Kreuzung mit dem Industrieweg in Engelsbrand.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 286590 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/286590/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage.…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: EXTERN: Verkehrszeichenpläne Engelsbrand und Salmbach [#286590]
Datum
22. August 2023 07:31
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bestätigen den Eingang Ihrer Anfrage. Wir werden Ihren Antrag prüfen und wieder auf Sie zukommen. Freundliche Grüße

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Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag. Die von Ihnen angesprochenen Baumaßnahmen w…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
WG: EXTERN: Verkehrszeichenpläne Engelsbrand und Salmbach [#286590]
Datum
22. August 2023 13:12
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag. Die von Ihnen angesprochenen Baumaßnahmen wurden unter der Federführung der Gemeinde Engelsbrand durchgeführt. Der Gemeinde oblag damit unter anderem auch die Planung, Bauüberwachung usw. Bitte wenden Sie sich deshalb mit Ihrem Antrag direkt an die Gemeinde Engelsbrand. Mit freundlichen Grüßen