Verkehrszeichenplan Arbeitsstelle Adlergestell (Anlage geschützer Radstreifen/ Rückbau baulicher Radweg)

Verkehrszeichenplan für die aktuell eingerichtete und von Ihnen angeordnete Arbeitsstelle in der Straße Adlergestell, zwischen Knoten Dörpfeldstraße und Hsnr. 121 ("Star"-Tanktelle), östliche Richtungsfahrbahn und angrenzender Geh-/Radweg.

Bitte senden Sie mir die angeforderten Unterlagen innerhalb von 14 Tagen möglichst in digitaler Form per E-Mail, andernfalls schriftlich per Post, sofern keine digitale Kopie vorliegt und nicht einfach herzustellen ist.

Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache Anfrage handelt, da die angefragten Pläne in dieser Form vorliegen müssen. Von entstehenden Kosten gehe ich entsprechend nicht aus. Sollten Sie anderer Auffassung sein, bitte ich um vorherige Absprache.

Antwort verspätet

Warte auf Antwort
  • Datum
    31. Oktober 2023
  • Frist
    2. Dezember 2023
  • Ein:e Follower:in
Peter Rieck
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Verkeh…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
Peter Rieck
Betreff
Verkehrszeichenplan Arbeitsstelle Adlergestell (Anlage geschützer Radstreifen/ Rückbau baulicher Radweg) [#291366]
Datum
31. Oktober 2023 10:34
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Verkehrszeichenplan für die aktuell eingerichtete und von Ihnen angeordnete Arbeitsstelle in der Straße Adlergestell, zwischen Knoten Dörpfeldstraße und Hsnr. 121 ("Star"-Tanktelle), östliche Richtungsfahrbahn und angrenzender Geh-/Radweg. Bitte senden Sie mir die angeforderten Unterlagen innerhalb von 14 Tagen möglichst in digitaler Form per E-Mail, andernfalls schriftlich per Post, sofern keine digitale Kopie vorliegt und nicht einfach herzustellen ist. Ich gehe davon aus, dass es sich hierbei um eine einfache Anfrage handelt, da die angefragten Pläne in dieser Form vorliegen müssen. Von entstehenden Kosten gehe ich entsprechend nicht aus. Sollten Sie anderer Auffassung sein, bitte ich um vorherige Absprache.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Peter Rieck Anfragenr: 291366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291366/ Postanschrift Peter Rieck << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Peter Rieck
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Sehr geehrter Herr Rieck, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage vom 31.10.2023 in der oben genannten Sach…
Von
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Betreff
WG: Verkehrszeichenplan Arbeitsstelle Adlergestell (Anlage geschützer Radstreifen/ Rückbau baulicher Radweg) [#291366]
Datum
7. November 2023 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rieck, ich nehme Bezug auf Ihre nachstehende Anfrage vom 31.10.2023 in der oben genannten Sache, die mir zur weiteren Bearbeitung übergeben wurde. Der Vorgang wurde hier zunächst als Antrag auf Akteneinsicht unter dem Geschäftszeichen TiefGrün GSO-09.15/04.06-01-11/23 registriert. Als Anlage stelle ich Ihnen wie gewünscht die Verkehrszeichenpläne für die aktuell eingerichtete angeordnete Arbeitsstelle in der Straße Adlergestell, zwischen Knoten Dörpfeldstraße und Hsnr. 121 ("Star"-Tanktelle) zu Verfügung. Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird als relativ einfache Aktenauskunft bewertet. Von der Erhebung einer Verwaltungsgebühr wird daher im vorliegenden Fall abgesehen. Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten wird hier ernst genommen. Das Straßen- und Grünflächenamt Treptow-Köpenick informiert Sie daher mit beigefügtem Merkblatt Datenschutz, zu welchem Zweck hier personenbezogene Daten im Zusammenhang mit Ihrer Anfrage erhoben, gespeichert oder ggf. weitergeleitet werden. Dieser Information können Sie auch entnehmen, welche Rechte Sie im Rahmen des Datenschutzes haben. Mit freundlichen Grüßen

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Peter Rieck
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der angeforderten Unterlagen. Den Vz-Plänen e…
An Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin Details
Von
Peter Rieck
Betreff
AW: WG: Verkehrszeichenplan Arbeitsstelle Adlergestell (Anlage geschützer Radstreifen/ Rückbau baulicher Radweg) [#291366]
Datum
9. November 2023 15:29
An
Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung der angeforderten Unterlagen. Den Vz-Plänen entnehme ich, dass im Verlauf der Baustellen-Strecke hinter jeder Einmündung Z.240 StVO (benutzpfl. gem. Fuß- und Radweg) angeordnet worden sind. Diese Verkehrszeichen sind vor Ort aber, bis auf das erste Zeichen, tatsächlich nicht aufgestellt worden. Außerdem sind die Z.237 StVO (Radweg) im Bestand nicht ausgekreuzt, wie es auf den Vz-Plänen angeordnet ist. Bitte veranlassen Sie, dass der verantwortliche Bauunternehmer beides unverzüglich nachholt, sofern es zwischenzeitlich nicht schon geschehen ist. Ferner bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Warum sind im Verlauf des gemeinsamen Fuß- und Radwegs keine Radwegfurten markiert? Dies ist unbedingt erforderlich, auf Grund der hohen Unfallgefahr an Einmündungen und Kreuzungen im Verlauf von Radwegen, außerdem ist es nach VwV-StVO zu § 9 Rdnr. 4 vorgeschrieben. Der gem. Fuß- und Radweg ist weniger als 5 m von der Fahrbahn abgesetzt, dies gilt unbeschadet davon, dass ein Teil der Fahrbahn derzeit durch die Arbeitsstelle gesperrt ist. 2. Warum sind die Sperrpfosten, die im Verlauf des gem. Fuß- und Radwegs eingebaut sind, nicht als Verkehrshindernisse gekennzeichnet oder stattdessen nicht vorübergehend ausgebaut worden? Die Sperrpfosten sind dunkelgrau und insbesondere bei Dunkelheit sehr schlecht zu erkennen, sie stellen eine erhebliche Unfallgefahr für den Radverkehr dar und müssen deshalb nach VwV-StVO zu § 2 Rdnr. 15-17 als Verkehrshindernisse gekennzeichnet oder vorübergehend entfernt werden. Ich weise Sie in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine Amtspflichtverletzung ihrerseits im Raum stehen könnte, sollte eine radfahrenden Person auf Grund der nicht gekennzeichneten Sperrpfosten oder der fehlenden Radwegfurten verunfallen. Bitte leiten Sie dieses Schreiben an den zuständigen Sachbearbeiter weiter. Mit freundlichen Grüßen Peter Rieck Anfragenr: 291366 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/291366/ Postanschrift Peter Rieck << Adresse entfernt >>

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