Verkehrszeichenplan Einmündung Gotzkowskystraße in Turmstraße

- Unterlagen aus denen hervorgeht, welche Verkehrszeichen, insbesondere Straßenmarkierungen in der Einmündung der Gotzkowskystraße in die Turmstraße angeordnet sind.
Hintergrund: nach verschiedenen Baumaßnahmen sind die Straßenmarkierungen stark in Mitleidenschaft gezogen, deswegen ist hier zunächst die Anordnungslage von Interesse.

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  • Datum
    23. Februar 2024
  • Frist
    26. März 2024
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Unte…
An Straßen- und Grünflächenamt Mitte Details
Von
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Betreff
Verkehrszeichenplan Einmündung Gotzkowskystraße in Turmstraße [#300987]
Datum
23. Februar 2024 13:19
An
Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Unterlagen aus denen hervorgeht, welche Verkehrszeichen, insbesondere Straßenmarkierungen in der Einmündung der Gotzkowskystraße in die Turmstraße angeordnet sind. Hintergrund: nach verschiedenen Baumaßnahmen sind die Straßenmarkierungen stark in Mitleidenschaft gezogen, deswegen ist hier zunächst die Anordnungslage von Interesse.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 300987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/300987/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Die Gotzkowskystraße (örtliche Straßenverbindung - StEP III) und die Turmstraße (örtliche Straßenverbindung - StEP…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Betreff
Datum
26. Februar 2024 08:50
Status
Anfrage abgeschlossen
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Die Gotzkowskystraße (örtliche Straßenverbindung - StEP III) und die Turmstraße (örtliche Straßenverbindung - StEP III) sind Bestandteil des übergeordneten Straßennetzes des Landes Berlin. Gemäß § 2 Absatz 4 Satz 1 Allgemeines Sicherheits- und Ordnungsgesetz (ASOG Bln) i.V.m. Nr. 11 Abs. 3 Zuständigkeitskatalog Ordnungsaufgaben (ZustKatOrd) obliegen Verkehrsmaßnahmen im übergeordneten Straßennetz der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung. Die Straßenverkehrsbehörde des Bezirksamts Mitte führt keine Akten über verkehrsrechtliche Anordnungen der für Verkehr zuständigen Senatsverwaltung. Da Sie der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ausdrücklich widersprochen haben, leite ich diese Anfrage aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht an die zuständige Berliner Senatsverwaltung für Mobilität, Verkehr, Klimaschutz und Umwelt weiter. Mit freundlichen Grüßen