Verkehrszeichenplan Wiclefstraße 60/61, Lade-Zone Edeka-Markt

Unterlagen, wie Verkehrszeichenpläne, aus denen hervorgeht, in wie weit eine Lade-Zone für den EDEKA-Supermarkt in der Wiclefstraße angeordnet ist.
Hintergrund: Der Markt liegt in einen verkehrsberuhigten Bereich, im Belag ist der Schriftzug "LADEZONE" eingepflastert und es befindet sich dort ein nach VwV-StVO unzulässiges Zeichen 314-20 mit Zusatzschild.
In so fern stellt sich die Frage wie genau die Regelungslage an dieser Stelle ist.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    8. Oktober 2022
  • Frist
    12. November 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Straßen- und Grünflächenamt Mitte Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Verkehrszeichenplan Wiclefstraße 60/61, Lade-Zone Edeka-Markt [#260422]
Datum
8. Oktober 2022 11:48
An
Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen, wie Verkehrszeichenpläne, aus denen hervorgeht, in wie weit eine Lade-Zone für den EDEKA-Supermarkt in der Wiclefstraße angeordnet ist. Hintergrund: Der Markt liegt in einen verkehrsberuhigten Bereich, im Belag ist der Schriftzug "LADEZONE" eingepflastert und es befindet sich dort ein nach VwV-StVO unzulässiges Zeichen 314-20 mit Zusatzschild. In so fern stellt sich die Frage wie genau die Regelungslage an dieser Stelle ist.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 260422 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260422/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht erhalten Sie hier zwei angeordnete Verkehrszeichenpläne vo…
Von
Straßen- und Grünflächenamt Mitte
Betreff
AW: Verkehrszeichenplan Wiclefstraße 60/61, Lade-Zone Edeka-Markt [#260422]
Datum
14. Oktober 2022 15:25
Status
Anfrage abgeschlossen
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Sehr << Antragsteller:in >> wie gewünscht erhalten Sie hier zwei angeordnete Verkehrszeichenpläne von der Wiclefstraße 60/61, mit den VRAO vom 19.03.2021 und einer späteren Änderung vom 25.10.2021. Den Verkehrszeichenplänen können Sie entnehmen, dass sich vor der angegebenen Hausnummer ( Edeka-Markt ) keine "Ladezone" mehr befindet. Der gepflasterte Schriftzug hat ohne Z 283-10/-20 StVO mit Zusatzzeichen "Be - und Entladen, Ein- und Aussteigen keine Gültigkeit. Vermutlich wurde aus Kostengründen eine Änderung der Pflasterung nicht vorgenommen. Das von Ihnen angegebene Z 314-20 StVO mit Zusatz "Parkraumbewirtschaftung " steht vor einer Ein- und Ausfahrt um diese zu Verdeutlichen. Zu Ihrer Information teile ich Ihnen mit, das in einem verkehrsberuhigten Bereich, die Parkzonen mit einer Streckenmarkierung beschildert werden müssen. Ich hoffe ich konnte Ihre Frage beantworten. Mit freundlichen Grüßen